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Staatsanwalt berlin hat keine Akte, aber wieso?
Also das mag vielleicht ein komplexes Problem sein, aber ich versuche es mal zu erklären. Person X hat sich bei der Polizei beworben und alles bestanden, dann stellt die Polizei fest, dass gegen Person X im Jahr 2014 Ermittlungsverfahren gelaufen sei, wegen XYZ, nun fordern diese, um den Fall zu bewerten die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft an, X muss dies erstmal schriftlich bestätigen. X erinnert sich aber an kein Verfahren wegen XYZ gegen ihn, wovon er aber wissen würde, weil es im Jahr 2014 gewesen sei. Also ruft X bei der Staatsanwaltschaft an und erfährt, das wegen XYZ weder ein Verfahren gelaufen sei noch am laufen ist. Das von der Polizei angegebene Aktenzeichen gibt es auch nicht. Komisch, also kurzgefasst das Polizeisystem zeigt ein Ermittlungsverfahren an, mit Aktenzeichen und Staatsanwaltschaft, jedoch gibt es diesen Eintrag bei der Staatsanwaltschaft nicht und X kann sich an dieses Verfahren nicht erinnern, bzw, es gab keins, sonst würde er es wissen. Wer hat nun Recht? DasSystem der Polizei oder der Staatsanwaltschaft?
6 Antworten
- ?Lv 7vor 6 Jahren
am besten fragst du mit korrekten angaben nochmal bei der zuständigen staatsanwaltschaft nach.
irgendwas ist hier faul ...
- SamLv 6vor 6 Jahren
Bevor es zu irgendwelchen Tests kommt, wird u.a. das Führungszeugnis angeschaut, nicht hinterher.
Übrigens ist die Polizei das ausführende Organ der Staatsanwaltschaft. Also das selbe System.
- FabriciusQuintusLv 5vor 6 Jahren
Es ist ein weit verbreitetes Phänomen , dass sich die Betroffenen nicht an Ermittlungsverfahren erinnern können , die es mal gegen sie gegeben hat . Selbst die modernste Gehirnforschung hat bislang dafür keine Erklärung gefunden .
Und ein alter verwaltungsrechtlicher Grundsatz besagt : Wo es ein Aktenzeichen gibt , da gibt es auch eine Akte . Es kann höchstens mal vorkommen , dass eine Akte vorübergehend nicht auffindbar ist - vorübergehend kann jedoch unterschiedlich lange dauern .
HerrLexxlexx : Selbst das aufwändigste und beste Computersystem kann nicht verhindern , dass eine Akte in Papierform mal falsch abgelegt wird .. in einen falschen Aktenstapel rutsch ... oder unter einen Aktenschrank verschwindet . Und dann ist es in einer so grossen Behörde wie der StA in Berlin nahezu unmöglich , sie wiederzufinden . Da kann man nur hoffen und warten , dass sie mal wieder auftaucht .
- GänseblümchenLv 7vor 6 Jahren
kannst du deine Anfrage an die Staatsanwaltschaft nicht schriftlich machen , dann können die dir doch bestätigen dass es kein Ermittlungsverfahren gibt.
Auf telefonische Aussagen würde ich mich nicht verlassen.
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- vor 6 Jahren
Kann nichts Faul sein, die haben das Aktenzeichen gesucht und einmal unter meinen Namen gesucht. Und beides war negativ.
@ herr quintus Sie verstehen wohl die Welt des 21. Jahrhundert nicht. Ich bin nicht kreuz und quer durch die Archive der Staatsanwaltschaft gelaufen, sonder habe dort drei mal angerufen und mir wurde mitgeteilt das im Computer bzw. System nicht zu finden sei. Diese haben unter meinem Namen gesucht und mich im System gefunden, jedoch nicht das besagt Ermittlungsverfahren.
@ Herr Quintus, ja es kann sein dass die Akte verlegt wird. Aber dann würde die Eintragung im System nicht verschwinden, unterscheiden sie die Reelle Akte als Objekt und den Eintrag der Akte im Register
- PunfishLv 5vor 6 Jahren
Felher können überall passieren. Ob im geschilderten Fall seitens der Polizei oder seitens der StA ein solcher gemacht wurde, will meine Glaskugel partout nicht verraten.