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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungEinwanderung · vor 6 Jahren

Darf jemand im Land bleiben, der einer Frau Geld anbietet, damit sie ihn heiratet und er so das Aufenthaltsrecht bekommt?

Sollte man so was melden oder ist das erlaubt?

16 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 6 Jahren
    Beste Antwort

    Das ist bereits der Versuch einer Straftat, der Typ versucht sich illegal eine Aufenthaltsberechtigug zu erschleichen. Du solltest es umgehend zur Anzeige bringen, denn kriminelle Fremde haben wir bereits viel zu viele.

    Vielleicht finden die ermittelnden Behörden ja auch heraus, woher denn das GELD stammt das er anzubieten in der Lage ist. Sollte es wider Erwarten NICHT aus kriminellen Aktivitäten stammen sondern mitgebracht sein so wäre es interessant zu erfahren was der Kriminelle illegal vom Deutschen Staat abgegriffen hat - obwohl er über Geldmittel verfügt.

    Sollte er sich illegal in UNSEREM Land aufhalten so ist zu ermitteln wie er seinen Lebensunterhalt bislang bestritt und wer ihm dabei Beihilfe geleistet hat.

    Du solltest es auf jeden Fall zur Anzeige bringen - denn bedenke, das Nichtanzeigen einer Straftat ist ebenfalls strafbar. Wenn Du also durch Untätigkeit solchen kriminellen fremdländischen Elementen Beihilfe leistest machst Du Dich selber strafbar.

    Also auf der Stelle anzeigen, und raus mit dem Vogel.

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Scheinehen sind verboten. Allerdings wo kein Kläger, da kein Richter.

  • vor 6 Jahren

    Scheinehen sind so gut wie nicht nachweisbar. Ausserdem geht es auch keinen etwas an. Was meinst du wieviele deutsche Paare es gibt die auch nicht wegen der Liebe, sondern nur wegen der Versorgung und der steuerlichen Vorteile verheiratet sind. Das ist auch nichts anderes...

  • vor 6 Jahren

    ich schließe mich da "Oskar" an

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  • Bana
    Lv 4
    vor 6 Jahren

    Sicher nicht

  • vor 6 Jahren

    Wenn eine Ehe durch die Zahlung einer Geldsumme erkauft wurde, liegt eindeutig eine Scheinehe vor.

    Bei nachgewiesener Scheinehe wird die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis nach § 48 VwVfG, wegen Erschleichung des Aufenthaltstitels zurücknehmen.

    Das Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch falsche Angaben ist nach § 95 II, Nr. 2 AufenthG strafbar (bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).

    Auch der deutscher Ehepartner hat sich mindestens wegen Beihilfe zum Beschaffen einer Aufenthaltserlaubnis durch falsche Angaben nach § 95 II, Nr. 2 AufenthG strafbar gemacht.

  • Berni
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Melden tun sowas nur Denunzianten. Die hatten wir reichlich im Dritten reich" und in der DDR !

    Die Ausländerbehörden prüfen Verdachtsfälle sehr genau. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Personen keinen gemeinsamen Haushalt führen, gibt es keine Aufenthaltserlaubnis und die Person wird abgeschoben.

    Das gleiche passiert, wenn die Ehe keine 3 Jahre besteht. Auch dann muß die ausländischer Person das Land wieder verlassen.

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    selbstverständlich. er liebt sie doch, sie ihn auch.

    die beiden werden sicher ein glückliches paar werden.

    was kümmert es dich, wenn zwei menschen miteinander gut können?

    kannst du das vermutlich nicht?

  • vor 6 Jahren

    Wenn sich dieser Jemand nicht ohnehin schon illegal in Deutschland aufhält, hat er mit dem Versuch noch nichts Verbotenes angestellt. Selbst eine erfolgte Heirat wäre kein Grund für eine Ausweisung und der Ehemann erhält vorläufiges Aufenthaltsrecht. Trennen sich die beiden nach einem Jahr, ist es allerdings vorbei - mit der Ehe und mit dem Aufenthaltsrecht, wenn er angezeigt wird.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Unter Anonymen soll das vorkommen!

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