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Warum steht die Gleichstellung zwischen Homosexuellen und Heterosexuellen eigentlich zur Debatte?

Ist das Grundgesetz da nicht deutlich genug?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren
    Beste Antwort

    Die Köpfe der Leute ändert man nicht mit Buchstaben in Gesetzesbüchern.

    Erst recht nicht wenn sie ihren Religionsbüchern glauben.

    Wir müssen Religion beenden, erst dann können wir vernünftig über unsere Moral nachdenken, vorher nicht, denn darüber haben die römischen Besatzer vor gut 2.000 Jahren schon entschieden, und das waren die größten aller Schweine.

  • pikas
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Die sexuelle Orientierung spielt bei der Gleichstellung keine Rolle.

    Alle Menschen sind gleich!

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Das steht doch gar nicht zur Debatte.

  • vor 6 Jahren

    Das GG ist deutlich . Aber es ist ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben , dass das GG auch die Gleichstellung von Sachverhalten gebiete , die nur vordergründig gleich sind , tatsächlich aber bei differenzierter Betrachtung Unterschiede aufweisen , die es rechtfertigen , auch rechtlich zu differenzieren ...

    Obwohl das BVerfG in der Frage der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften schon seit langem eine * fortschrittliche * Linie eingeschlagen hat , die auf eine weitgehende Geichstellung heterosexueller und homosexueller Partnerschaften hinausläuft , ist das BVerfG bislang über eine Hürde noch nicht hinweggekommen : Nämlich dass das GG an manchen Stellen ausdrückich von * Ehe undFamilie * spricht , die unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, siehe Art . 6 Abs.1 GG . ..und bislang ist es immer noch ganz überwiegende Auffassung der Verfassungsrechtler , dass mit Ehe und Familie die traditionele Verbindung von Mann und Frau gemeint ist , die ua auf die Hervorbringung gemeinsamer Nachkommen ausgerichtet ist .

    Zitat aus wiki : *Der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.“ Lediglich die monogame Beziehung verschiedengeschlechtlicher Paare fällt demnach in den Schutzbereich des Art. 6 GG, was aus der Funktion als Vorstufe der Familie folgt.*

    .. und das ist auch der Grund , weshalb es im Geltungsbereich des GG keine rechtlich vollkommene Gleichstellung der heterosexuellen Partnerschaft mit der homosexuellen Paarverbindung geben kann und geben wird .

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  • vor 6 Jahren

    Homosexuelle sind in Deutschland nicht schlechter gestellt.

    Sie dürfen sogar heiraten!

  • Weil dann bald auch Verkehr mit Toten legal sein wird, oder mit Tieren, oder sonstwie jede Abartigkeit

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