Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Warmwasser (grundkosten) in nebenkosten trotz Durchlauferhitzer?

Mir fiel jetzt erst auf, dass ich seit 5 jahren in den Nebenkosten einen Betrag von 70€ im Jahr für Warmwasser zahle. Warmwasser grundkosten : 70€ / Warmwasserverbrauchskosten: 0€.

Es ist so, dass sämtliches Wasser mit einem Durchlauferhitzer erhitzt wird und ich also schon genug dafür zahle.

Wenn die Kosten ungerechtfertigt sind, würde ich gern die Kosten zurückfordern. Ist dies auch auf die vergangene 5 Jahre möglich?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Warmwasser ist auch die Heizung !!!

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    kannst dich auch beim mieterschutzbund erkundigen.

  • vor 6 Jahren

    Sowohl auf den ersten wie auch auf den zweiten Blick ist das m.E. völlig ungerechtfertigt. Eine Rückforderung der Beträge vergangener Jahre kommt leider nicht in Betracht, Einwendungen gegen die NK-Abrechnung sind binnen 12 Monaten nach Erhalt dieser geltend zu machen

    Wenn, wie du schreibst, der Betrag seit Jahren der gleiche ist, drängt sich der Verdacht auf, dass hier die Investitionskosten des Erhitzers unzulässig auf den Mieter abgewälzt werden. In dem Falle bestände ggfs. ein Rückforderungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung, der verjährt für gewöhnlich in 3 Jahren.

    Neben dieser Ferndiagnose noch den klassische Tip, Mieterverein/Verbraucherberatung aufsuchen.

  • anamy
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    Möglich wäre das schon.

    Wird euer Wohnobjekt von einer zentralen, zum Objekt gehörenden Heizanlage mit Öl oder Gas beheizt?

    Und geht der Durchlauferhitzer auch mit Öl oder Gas?

    Ich würde nach der nächsten Betriebskostenabrechnung den Vermieter oder Hausverwalter fragen, du hast doch 3 Wochen Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu beanstanden oder kommentarlos zu akzeptieren.

    Rückwirkend auf vergangene Jahre geht das normalerweise nicht, außer es handelt sich nachweislich um Betrug und Täuschung der Mieter.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • karl
    Lv 5
    vor 6 Jahren

    So ein Durchlauferhitzer geht schon mal kaputt, die kosten einges dafür ist das gedacht!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.