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Kann ich einen Lehrer zwingen mir Zensuren schriftlich zu begründen?
Mein sohn geht in die 5.Klasse, Grundschule in Brandenburg.
Bei den aktuellen Zeugnissen möchte ich das ein Lehrer seine Zensurenfindung schriftlich begründet. Ich habe ihn in Verdacht, dass er ungerecht vorgegangen ist weil ihm die Nase meines Sohnes nicht gefällt. Heute hat er dies bei einem Gespräch ohne Grund abgelehnt.
Wie kann ich ihn "überreden"??
Danke
6 Antworten
- naronnasLv 6vor 6 JahrenBeste Antwort
Wie wäre es wenn du statt hier gleich von einem Zwang direkt gegenüber dem Lehrer daherkommst mal mit dem Schuldirektor zu reden? Der kann dir auch sagen wie er das einschätzt oder ob es andere Fälle gibt.
Falls der Lehrer die Noten wirklich uneinheitlich vergibt, so sollte dies ja leicht überprüfbar sein, indem die schriftlichen Noten nochmals von einem anderen Lehrer korrigiert werden. Das muss natürlich vom Direktor vorgeschrieben werden (Beschwerdeverfahren) und wird nicht ohne klaren Verdacht gemacht.
Schwerer ist es natürlich mit den münlichen Noten, hier kannst du ja mal mit anderen Schülern sprechen ob sie eine Ungleichbehandlung wahrnehmen (wobei Ungleichbehandlung nicht ein häufigeres Nachfragen ist sondern eine Nichtbepunktung von sonst richtigen Antworten, häufiges Nachfragen kann auch ein pädagogisches Mittel sein). Hier muss sollte der Lehrer für Mittarbeitungsnoten aber schon eine mündliche Begründung abliefern können. Schriftlich gibts das nur bei einer offiziellen Beschwerde.
Ich würde aber nicht gleich mit der Türe ins Haus fallen, immerhin sollte dir klar sein, dass es vielleicht auch an deinem Kind liegt. Ich kenne viele Eltern, deren Kinder die reinsten Engel sind, zumindest solange die Eltern da sind, ohne Eltern dagegen nicht mehr.
Sinnvoll ist darum folgendes: Sprich nochmals mit den Lehrer und sage ihm konkret, was du denkst. Wenn er darauf keine mündlichen Begründungen und Erklärungen (die ja auch für die Eltern sehr interessant sein können) abgibt, wende dich an den Rektor und erkläre ihm, dass du so unzufrieden bist. Sucht dann zusammen (du, Rektor, Lehrer) ein gemeinsames Gespräch. Sollte auch hier nichts rauskommen, kanns du immer noch mit dem Rektor über eine Beschwerde reden.
Der Grund warum man nicht gleich mit einer Beschwerde daherkommen sollte (außer wenn akuter Verdacht besteht wie etwa Null Punkte trotz allem richtig) ist der, dass eine Beschwerde dem Lehrer natürlich erheblich schadet und er sich selbstverständlich angegriffen fühlt. Und wer angegriffen wird geht automatisch in eine defensive Position bei der man sich allem verweigert. Immerhin willst du ja nicht den Lehrer fertig machen, sondern ja das Gerechteste für dein Kind (nicht das Beste, unberechtigte Noten sind unberechtigt).
- TomLv 7vor 6 Jahren
Bei Deiner Schreibweise hier:
,,Sohn´´ klein, kein Komma zwischen ,,ich´´
und ,,dass´´, welches übrigens mit Doppel-s
geschrieben wird, kein Komma zwischen ,,ist´´
und ,,weil´´ und Anführungsstriche bei
"überreden" falsch gesetzt, wundert mich die
Zensurenfindung des Lehrers nicht
(bildungsferne Schichten)!
Deshalb rate ich Dir zur Vorsicht! Vielleicht
sucht der Lehrer Dein Abschlusszeugnis noch
einmal heraus und erkennt es Dir nachträglich ab!
- alter SchwedeLv 4vor 6 Jahren
Na das hat er doch! Immerhin schreibt dein Sohn ja Arbeiten und Tests und diese werden schriftlich benotet - und diese Noten fließen ja in die Zeugnisnote mit ein!
Dann gibt es noch die mündliche Mitarbeit und darüber wirst du beim Elterngespräch informiert - was zum Himmel soll der Lehrer denn da noch schriftlich dar legen???
Nun mach mal nicht so einen Wind sondern frag einfach beim Elterngespräch ganz gezielt was du wissen willst und die wirst dann auch eine Antwort bekommen!
- blaucleverLv 7vor 6 Jahren
nein.
es reicht, wenn er dir seine aufzeichnungen vorliest, in der sprechstunde.
dein verdacht ist nicht hinreichend genug begründet.
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- kapovazLv 6vor 6 Jahren
du kannst ihn weder zwingen noch überreden warum auch?
viele Eltern überschätzen ihre kinder (ich seh das aktuell bei meiner tochter)
vielleicht solltest du die schulischen Leistungen deines sohnes mal objektiv hinterfragen bevor du dem Lehrer die schuld zuschiebst
- MarjorieLv 7vor 6 Jahren
Schriftlich muss er sich erst in einem Beschwerdeverfahren äussern. Ich würde erstmal ein möglichst emotionfreies Gespräch suchen. Als weiterer Hinweis