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Ich verstehe nicht wie das Stichwortverzeichnis des HGB funktioniert.?
Hallo,
Ich schreibe eine Klausur in Rechnungswesen und darf dafür das HGB von "Beck-Texte im dtv" verwenden.
Ich ärgere mich gerade über das sog. "Sachverzeichnis" und muss davon ausgehen, dass ich die Idee dahinter einfach nicht begreife.
Beispiel: Ich brauche den Paragraph zu Abschreibungen, den Eingangsparagraph zum Thema. Der ist in §249. Wenn ich hinten nachschlage finde ich zu "Abschreibungen" aber lediglich den §309.
Wo ist der Verweis auf den §249?
Und warum steht der wichtigste(!) § zum Thema Abschreibungen nicht da hinten drin? Was ist das für ein System?
2 Antworten
- vor 6 Jahren
Du, die Klausur Rechnungswesen ist eine Klausur, die mir 3 Punkte gibt. Pro Semester macht man 30 Punkte, d.h. es ist eine von insgesamt 10 Klausuren, die ich innerhalb von 1,5 Wochen schreibe und auf die ich mich insgesamt 12 Wochen vorbereiten konnte (inkl. Vorlesungszeit). Ich mache hier nicht die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer sondern schreibe eine poplige Bachelorklausur, um es nochmal zu betonen: Eine von 10 Klausuren.
Die Leute, die die Vorlesung machen arbeiten warum auch immer bei der KPMG und sie haben uns einfach mal 750 Folien hingeklatscht, bestehend aus 25% Theorie und 75% Einzelfällen. Ich werde jetzt ganz bestimmt nicht noch anfangen und 350 Paragraphen auswendig lernen.
Entschuldige, meinen Tonfall. Ich bin gerade etwas verärgert über die Vorlesung, aber das ist ja nicht deine Schuld.
Ich hatte gehofft mir wenigstens das Lernen von ein paar Definitionen ersparen zu können, aber die Klausur geht 60 Minuten und enthält 40 Multiple Choice Fragen. Das sind 1,5 Minuten pro Frage, da kann ich nur dann im HGB nachschlagen wenn ich exakt wüsste was ich suche. Also egal.
Danke dennoch für die Antwort.
- FabriciusQuintusLv 5vor 6 Jahren
Das HGB hat kein offizielles Stichwortverzeichnis .. wie alle anderen Gesetze auch .
Das Stichwortverzeichnis wird vom jeweiligen Verlag in Eigenregie erstellt ; nach welchen Kriterein das jeder Verlag macht , ist seine Sache ..
Aber wenn Du schon Kausuren zum HGB -Rechnungswesen - schreibst , dann solltest Du die wenigen Vorschriften , die das HGB zu diesem Themenbereich enthält , doch schon längst kennen ....
Teil II : Das HGB ist generell so gegliedert, dass es zu diversen Themen einen AT Allgemeinen Teil hat .. und dann in einem späteren Abschnitt Sonderregelungen zu finden sind ..
Beispiel : Bianzierungsregeln für alle Unternehmen sind im Allgemeinen Teil ; ergänzend gibt es solche zu einzelnen Rechtsformen .... weiter * hinten * ...