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Hat mein Vermieter recht? Kündigung?
Hallo,
Neben uns wir die Wohnung frei und da habe ich bei unserem Vermieter angerufen und gefragt ob wir die haben können. Am nächsten Tag rief man uns zurück das wir die Wohnung bekommen. Wir haben einen Mietvertrag bekommen und sollte. Diese unterschrieben mit der Kündigung versenden. Was wir getan haben. Heute hatten wir einen Brief bekommen wo drin steht das der Vertrag und Kündigung nicht angekommen sei und das man deshalb aus diesem Mietverhältnis zurück tritt.
Wie sind meine Chancen das es nicht zu diesem Rücktritt kommt? Kann er das machen?
7 Antworten
- ?Lv 6vor 6 Jahren
Das das ist mit diesen spärlichen Informationen nicht juristisch zu bewerten.
Dein Anwalt wird Dich fragen: Was genau war abgemacht?
Konnte der Vermieter davon ausgehen, dass Du nicht interessiert wärest, wenn Du den Vertrag nicht zurück schicktest? Oder hätte er Dir erst eine Frist setzen bzw. Dich erinnern müssen? Oder war bereits mündlich der Mietvertrag zustande gekommen und der schriftliche Vertrag eine für die Gültigkeit unerhebliche Formsache?
Wenn Du und Dein Vermieter über Eure Absprache unterschiedlicher Meinung wären, hättest Du als Anspruchstellerin die Beweislast. Das heißt, Du müsstest Deine Sicht der Dinge beweisen.
Dein Anwalt wird das Anschreiben genau lesen wollen, das Dein Vermieter Dir mit dem Vertrag zugesendet hat, und auch das Kündigungsschreiben, ob eines davon eventuell etwas enthält, das er verwenden kann, um Deine Auffassung, dass der Vermieter nicht vom Vertrag zurücktreten durfte, zu stützen oder gar zu beweisen.
Und er wird Dich fragen, auf was er klagen soll, wenn Dein Vermieter Dir die Wohnung partout nicht geben will. Eventuell hat er sie ja schon anderweitig vermietet.
Dann könntest Du Schadensersatz verlangen. Er wird Dich deshalb fragen, wie hoch der Schaden ist, der Dir entstanden ist.
Du siehst, es gibt da einige Unwägbarkeiten, und man muss immer genau überlegen, ob es Sinn hat, sich mit seinem Vermieter anzulegen.
Ein guter Anwalt wird Dir wahrscheinlich unabhängig von der Rechtslage empfehlen, freundschaftlich und außergerichtlich mit dem Vermieter eine Lösung zu finden, und vom Rechtsweg abraten.
Love and Peace
- ?Lv 6vor 6 Jahren
Entgegen der hier von einigen Unwissenden propagierten Meinung, ist auch das Einschreiben, in jeglicher Form, nicht der Beweis, dass ein Schriftstück, gerichtsverwertbar, beim Empfänger angekommen ist. Grundsätzlich steht der Versender von Post in der Pflicht nachzuweisen, dass sein Brief, beim Empfänger angekommen ist. Was so gut wie unmöglich ist.
Wenn man ganz sicher gehen will/wollte, müsste man einem Gerichtsvollzieher damit beauftragen, Post zuzustellen, denn diese Zustellungsart, wird von Gerichten als einziger Beweis akzeptiert, dass Post dort angekommen ist, wo diese ankommen sollte.
Hier lesen und Erkenntnis erlangen:http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtl...
Und ja der Vermieter darf, wenn Fristen genannt waren, welche nicht eingehalten wurden, vom Mietvertrag zurücktreten.
- BerniLv 7vor 6 Jahren
Jemand anderes hat dem Vermieter mehr geboten und deshalb ist er vermutlich von seiner Zusage zurück getreten.
Da du vermutlich keine Beweise für die Zusage hast, wäre ein Gang zum Anwalt sinnlos.
- vor 6 Jahren
Ich hab's ja jetzt verstanden das es mit einem Einschreiben nicht passiert wäre, Frage beantworten wäre schöner als hätte wenn und aber!
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- ?Lv 6vor 6 Jahren
Verträge und wichtige Sachen sollte man immer per Einschreiben versenden. Kostet zwar etwas mehr, aber man hat einen Nachweis.
Da du keinen Nachweis hast, kann der Vermieter das machen.
- FOXLv 5vor 6 Jahren
Das einzige wäre nochmals vernünftig mit Deinem Vermieter zu reden.
Mit einer guten Flasche Wein.
Wenn die Whg. noch nicht vermietet ist, könnte es unter Umständen noch klappen.
- Tipsi208Lv 6vor 6 Jahren
Mit "EINSCHREIBEN EINWURF" wäre das nicht passiert.
Wichtige Sachen versende ich nur noch mit dieser Option, da der Nachweis der Zustellung in den Empfängerbriefkasten erbracht werden kann.
"EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN" ist nur bei "nicht" termingebundenen Sachen sinnvoll, da hier ein Empfangsbevollmächtigter den Empfang quittieren muss. (Schlecht in der Urlaubszeit oder bei Feiertagen)