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Schuldner nach Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung und nach ablauf der Frist nochmal kontaktieren?

Bin erst 22 Jahre alt habe aber ein Urteil vom Gericht das mich damals dazu gebracht hat mit der Anwältin die Schulden nach nicht bezahlen, einzutreiben. Was ist besser ein Inkassobüro oder einen Anwalt damit zu beauftragen? <br>

Und wie gehe ich jetzt am besten vor. <br>

LG

3 Antworten

Bewertung
  • Steini
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    Ja, das macht der Gerichtsvolzieher wenn er beauftragt wird.

  • vor 6 Jahren

    deine frage ist etwas konfus

    bei jmd der eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat ist kein Geld zu holen

    ganz egal wen du nun beauftragst es entstehen kosten und für die musst du in Vorleistung treten die muss der Schuldner dann auch noch bezahlen aber wenn der nicht zahlen kann bleibst du drauf sitzen

    die günstigste variante wäre wohl der Gerichtsvollzieher (ich bin mir nicht sicher aber schätz das so um die 50€) andererseits so ein "titel" ist 30 jahre gültig man kann auch abwarten

  • vor 6 Jahren

    Wenn du einen Titel durch ein Gerichtsverfahren erwirkt hast, sollte es eigentlich reichen, wenn du einfach nur einen Gerichsvollzieher beauftragst, vermute ich jetzt mal.

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