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Kann ich als Diabetiker Typ 1 und Sozialhilfeempfänger mir die Zuzahlungen der letzen Jahre von der Krankenkasse erstatten lassen ?

Update:

Ach und was ist mit Praxis gebühren ?

4 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    Ja, allerdings benötigst du sämtliche Belege und eine Bescheinigung über eine chronische Erkrankung. Dann kannst du alles, was über 1% deines Nettoeinkommens liegt, erstattet bekommen.

    Ohne Bescheinigung musst du bis 2% Zuzahlungen selbst tragen.

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Ja, bis zu vier Jahre rückwirkend:

    http://www.finanztip.de/zuzahlungsbefreiung/

  • Mike
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Sozialhilfeempfänger werden stets von der KK gebührenmäßig befreit, ohne eine chronische Erkrankung nachweisen zu müssen. Also keine Rezeptgebühr, keine Heil- und Hilsmittelgebühr, keine die schon lange abgeschaffte Praxisgebühr.

    Quelle(n): Quelle: Sozialgesetzbuch V
  • vor 6 Jahren

    kommt drauf an probiers

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