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Wie sporadischen Defekt am Notebook vorführen?

Hallo,

mein Notebook wurde nun zum 2. Mal vom Händler Repariert, beide Male wurde die Tastatur ausgetauscht, da einige Tasten sporadisch ohne Funktion sind. Samstag bekam ich das Notebook nun wieder und der selbe Defekt tritt anscheind wieder auf.

Jetzt frage ich mich allerdings wie ich dies vorführen soll, denn ich kann ja dort nicht verlangen, dass ein Mitarbeiter Stunden lang auf der Tastatur schreibt, bis die Buchstaben ausbleiben.

Mir ist kein besonderes Erreignis aufgefallen, weshalb die Tasten ausfallen könnten, betätigt man die Taste dann des öfteren, funktioniert sie wieder ... der Support des Herstellers sagt, dass es ausschließlich die Tastatur sein kann. Jetzt wo der Defekt zum 3. Mal aufgetreten ist, hätte ich allerdings gerne mein Geld zurück, denn ich glaube nicht, dass dieser Defekt behoben wird.

Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

MfG Nina

1 Antwort

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Der Sachmangel ist offensichtlich.

    Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

    – Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),

    – Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),

    – Minderung (§ 441 BGB),

    – Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).

    Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer.

    Die Frage ist aber, wie lange du das Notebook schon hast. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten für 24 Monate. Wobei der Käufer nach 6 Monaten beweisen muss, dass der Sachmangel bereits beim Kauf vorlag.

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