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Wieviel fallen da an Steuern und Sozialabgaben an ? Aussergerichtliche Einigung von AG und Teilzeit-AN, Abgeltung von zunächst...?

Update:

...vorenthaltenem Urlaub aus drei Jahren...Lohnsteuerklasse 1, AG hat 4000 Euro brutto angeboten. Meine Schwägerin ist bereit, das anzunehmen, weil sie Angst hat, vor dem Arbeitsgericht noch weniger zu bekommen, Anwalt hatte 5200 Euro gefordert.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Die Abfindung wird zusammen mit dem monatlichem Verdienst versteuert und unterliegt in diesem Monat auch der Sozialversicherungspflicht.

    Die Abgaben für die Sozialversicherung erhöhen sich nicht prozentual, die Steuern jedoch schon.

    Einfach die Daten in einem Gehaltsrechner eingeben und so überprüfen http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html

    Nachtrag: Die Angst, dass bei einem Arbeitsgerichtsprozess weniger für deine Schwägerin ausgehandelt werden könnte, ist nicht von der Hand zu weisen.

    Denn eine mögliche Ausschlussfrist könnte den Betrag von 4.000 Euro schnell 3-stellig werden lassen.

    Ausschlussfristen sind vor allem im Arbeitsrecht weit verbreitet und verdrängen dort regelmäßig (wegen ihrer relativ kurzen Dauer von häufig zwei bis sechs Monaten) die gesetzlichen Verjährungsfristen. Nahezu alle Tarifverträge enthalten solche Ausschlussfristen.

  • vor 6 Jahren

    Es wird das Jahreseinkommen in die Höhe der Abzüge mit einbezogen.

    Hier ist ein Rechner, der ausrechnet, wieviel übrig bleiben wird: http://www.n-heydorn.de/abfindungsrechner.html

    Da wir das Jahreseinkommen nicht kennen, kann man das also nicht beantworten.

    Zitat:

    Mehr netto vom brutto

    Seit 2006 sind Abfindungszahlungen in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn, also nichts anderes als eine erhaltene Lohnzahlung. Eine Abfindung wird nicht regelmäßig gezahlt, sondern gehört zu den außerordentlichen Einkünften. Deshalb kann sie nach der sogenannten Fünftelregelung besteuert werden.

    Und das geht so:

    Zunächst teilt der Finanzbeamte die Abfindung durch fünf. Ein Fünftel wird zum Jahreseinkommen addiert. Im nächsten Schritt wird die Steuer berechnet, die sich auf das Jahreseinkommen ergibt. Dieser Betrag wird mit dem Betrag verglichen, der sich ohne Abfindung ergeben hätte. Die Differenz ergibt die steuerliche Mehrbelastung, die zu zahlen wäre, wenn der Arbeitnehmer nur ein Fünftel der Abfindung erhalten hätte. Die so entstehende steuerliche Mehrbelastung wird mit fünf multipliziert. Im Endeffekt bedeutet das, dass die relativ günstige Besteuerung, die sich für das Fünftel der Abfindung ergibt, auf die gesamte Abfindung angewendet wird.

  • vor 6 Jahren

    Überleg mal: Der AG bietet 4000,-€ BRUTTO.

    Da würden dann Abzüge von mindestens 600,-€ für die gesamte Summe anfallen. MINDESTENS. Da läge deine Schwägerin dann bei ungefähr 3400,-€ netto. Damit hätte dieses XXXXXXXXX ganz schön Geld gespart!

    Der RA deiner Schwägerin fordert allerdings 5200,-€ und ich behaupte mal ganz dreist, dass es sich dabei um einen Nettobetrag handeln müsste.

    Bedeutet im Klartext, dass es sich um ca. 5980,-€ handelt, um die deine Schwägerin streitet und nicht bloss um 5200,-!

    Der Chef ist einfach bloss DREIST und versucht mit allen Mitteln, möglichst wenig zu zahlen. Darauf würde ich an Ihrer Stelle nicht eingehen.

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