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Droht dem Mann, der einen Asylanten fälschlich eines Verbrechens beschuldigte auch eine Anklage wegen Volksverhetzung?

In Sachsen, genauer in Großröhrsdorf hat ein 23-Jähriger behauptet von Asylbewerbern attaktiert worden zu sein. Das hat sich als Lüge herausgestellt. Droht dem Mann nun neben der Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat (bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) auch eine Klage wegen Volksverhetzung?

http://www.sueddeutsche.de/panorama/sachsen-anwohn...

6 Antworten

Bewertung
  • Tifi
    Lv 7
    vor 6 Jahren
    Beste Antwort

    Wahrscheinlich nicht - es soll da Leute in der Verwaltung geben, die ganz selten einen rechtsextremen Hintergrund erkennen tun...

    Macht sich schlecht in der Statistik...

    Siehe hier, wo Leute anfang der Woche nächtens ne Planierraupe geklaut und dann in einer KZ Gedenkstätte eine Spur der Verwüstung hinterlassen haben:

    Ein politisches Motiv wird nicht ausgeschlossen. Der Staatsschutz ermittelt.

    Dennoch geht die Polizei nicht zwangsläufig von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Ein Sprecher des Polizeirevier Harz sagte MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE: "Zum derzeitigen Zeitpunkt der Ermittlungen vermuten wir eher Täter, die sich einen Spaß daraus machen, diese Baumaschinen in Gang zu setzen und einige Kilometer damit zu fahren.

    Andere Anhaltspunkte haben wir zur Zeit nicht."

    http://www.mdr.de/sachsen-anhalt-heute/planierraup...

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Was zählt, ist allein der Tatbestand (Vortäuschung einer Straftat und Falschverdächtigung). Daraus darf kein politischer Prozess werden. Wenn jemand fälschlich behauptet, wegen seines Aussehens von Nazis attackiert worden zu sein, müsste das anderenfalls auch als Volksverhetzung gewertet werden.

  • vor 6 Jahren

    Erstmal ist es Vortäuschen einer Straftat und das wiederum ist auch eine Straftat. Sollten die Ermittlungen und/oder Verhandlung ergeben, der Verdächtigte hat es in der Absicht getan, um Hass gegen eine Gruppe aufzustacheln, kann die Anklage erweitert werden.

  • vor 6 Jahren

    Ja - der Beschuldiegte kann ihm jetzt wegen verleugnung anklagen-

    diese Straftat hat nichts mit Volksverhetzung zu tun, es ist einfach nur eine Angelegenheit zwischen zwie privat Personen

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  • Berni
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Du mußt noch viel lernen: eine Attacke ist niemals ein Verbrechen !

    Er kann aber wegen Vortäuschung einer Straftat belangt werden. Mit Volksverhetzung hat das absolut nichts zu tun.

  • Marita
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Das kommt auch immer auf den Richter

    und den Staatsanwalt an, wer in den Knast

    muß und wer nicht.

    LG Marita

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