Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Droht dem Mann, der einen Asylanten fälschlich eines Verbrechens beschuldigte auch eine Anklage wegen Volksverhetzung?
In Sachsen, genauer in Großröhrsdorf hat ein 23-Jähriger behauptet von Asylbewerbern attaktiert worden zu sein. Das hat sich als Lüge herausgestellt. Droht dem Mann nun neben der Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat (bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) auch eine Klage wegen Volksverhetzung?
6 Antworten
- TifiLv 7vor 6 JahrenBeste Antwort
Wahrscheinlich nicht - es soll da Leute in der Verwaltung geben, die ganz selten einen rechtsextremen Hintergrund erkennen tun...
Macht sich schlecht in der Statistik...
Siehe hier, wo Leute anfang der Woche nächtens ne Planierraupe geklaut und dann in einer KZ Gedenkstätte eine Spur der Verwüstung hinterlassen haben:
Ein politisches Motiv wird nicht ausgeschlossen. Der Staatsschutz ermittelt.
Dennoch geht die Polizei nicht zwangsläufig von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Ein Sprecher des Polizeirevier Harz sagte MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE: "Zum derzeitigen Zeitpunkt der Ermittlungen vermuten wir eher Täter, die sich einen Spaß daraus machen, diese Baumaschinen in Gang zu setzen und einige Kilometer damit zu fahren.
Andere Anhaltspunkte haben wir zur Zeit nicht."
- Anonymvor 6 Jahren
Was zählt, ist allein der Tatbestand (Vortäuschung einer Straftat und Falschverdächtigung). Daraus darf kein politischer Prozess werden. Wenn jemand fälschlich behauptet, wegen seines Aussehens von Nazis attackiert worden zu sein, müsste das anderenfalls auch als Volksverhetzung gewertet werden.
- herr_nixnutzLv 7vor 6 Jahren
Erstmal ist es Vortäuschen einer Straftat und das wiederum ist auch eine Straftat. Sollten die Ermittlungen und/oder Verhandlung ergeben, der Verdächtigte hat es in der Absicht getan, um Hass gegen eine Gruppe aufzustacheln, kann die Anklage erweitert werden.
- ChristaLv 6vor 6 Jahren
Ja - der Beschuldiegte kann ihm jetzt wegen verleugnung anklagen-
diese Straftat hat nichts mit Volksverhetzung zu tun, es ist einfach nur eine Angelegenheit zwischen zwie privat Personen
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- BerniLv 7vor 6 Jahren
Du mußt noch viel lernen: eine Attacke ist niemals ein Verbrechen !
Er kann aber wegen Vortäuschung einer Straftat belangt werden. Mit Volksverhetzung hat das absolut nichts zu tun.
- MaritaLv 7vor 6 Jahren
Das kommt auch immer auf den Richter
und den Staatsanwalt an, wer in den Knast
muß und wer nicht.
LG Marita