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Mieter hat Schimmel in der Wohnung. Wer bezahlt vom Mieter verlangten Gutachter?

Hallo zusammen,

kurzer Sachverhalt, vielleicht können Sie mir helfen bevor ich einen Anwalt befrage.

Mein Mieter hat sich vor ca. 4 Wochen über Schimmel im Raum der Toilette beschwert. Ich habe ihm geraten, 3x täglich regelmäßig zu lüften. Angeblich hat er das auch gemacht. Vor einer halben Woche habe ich ihm dann einen Schimmelentferner (bzw. Vernichter - der mit 5 % Chloranteil) gegeben. Nun sagt der Mieter aber, dass der Schimmel sich weiter ausgebreitet hat und er einen Gutachter haben möchte (er hat den Schimmelentferner nicht ausprobiert) Wenn ich jetzt einen Gutachter beauftrage, wer bezahlt diesen dann?

Ich weiß, dass ihn meistens der bezahlt, der diesen bestellt. Aber: kann ich eine Vereinbarung treffen, dass der Mieter den Gutachter bezahlt, sollte es ein Lüftungsfehler sein bzw dass wir 50/50 machen? Wie kann so eine Vereinbarung aussehen? Auch bezüglich Folgeschäden, wenn es tatsächlich ein Lüftungsfehler sein sollte (Fenster hatten am unteren Rand Wassertropfen und die Wohnung ist sehr! gut beheizt).

Danke im Voraus!

8 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch, heißt es!

    Fehlverhalten einer Partei muß erst nachgewiesen werden, danach sieht es wieder etwas anders aus.

  • vor 6 Jahren

    Bei einem Lüftungsfehler ist der Mieter Schadenspflichtig -für Gutachter und die Beseitigung- . Demnach muss er auch den Gutachter übernehmen. Der Vermieter ist immer verpflichtet dem Schimmel nach zu gehen. Der Mieter muss auch kein Schimmelvernichtet anbringen. Tropfende Fenster bei starker Heizung beweisen nur, dass die Raumluft am Fenster kondensiert, mehr aber nicht. Als billigere Lösung kann man ein Gerät aufstellen, dass alle paar Minuten die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit notiert. Hier kann man das Lüften kontrollieren. Meist machen die Mieter den Fehler das Fenster nur auf "Kipp" zu stellen, das aber bringt automatisch Schimmel. Ein Gutachter kann aber gleich feststellen, ob ein Isolierschaden oder ein Bauschaden vorliegt. Stellt er nichts fest, ist es ein Lüftungsschaden. Aber meist wird beides festgestellt und man muss sich die Kosten eh teilen

  • vor 6 Jahren

    Du schreibst: Fenster hatte am unteren Rand Wassertropfen und es ist SEHR gut beheizt.

    Das Wasser am Fenster ist ein Hinweis darauf, daß nicht gelüftet wurde! Ganz eindeutig.

    Und das übermäßige Heizen ohne zu lüften fördert die Schimmelbildung.

    Das, was Du beschreibst, deutet auf falsches heizen / lüften hin.

    Bestell DU keinen Gutacher, weil Du den dann auch bezahlen musst.

    Ausserdem solltest Du überlegen, ob esvor diesem Mieter auch schon geschimmelt hat.

    Wenn nicht, dann ist der SAchverhalt auf jeden Fall klar.

  • Frosch
    Lv 5
    vor 6 Jahren

    Als Vermieter würde ich mich persönlich über den Zustand ein Bild machen. Wenn Mieter sich weigert die angebotene Hilfe anzunehmen(Schimmelentferner) dann kann man es selber als Vermieter in seiner gemieteten Wohnung machen. Dann erst mal schauen wie der Erfolg ist. Man kann nicht einfach alles auf den Vermieter abwälzen wenn der einem die Möglichkeit zur Wohnverbesserung anbietet.

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  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Erst einmal musst du einen beauftragen und in Vorkasse gehen.

    Sollte das Ganze dann vorm Verwaltungsgericht landen und der Vermieter verantwortlich sein, bekommst du das Geld für den Gutachter wieder.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Ich hoffe Du bist im Vermieterbund Haus und Grund. Wenn ja, dann kannst Du Dir vor Ort helfen lassen. Als erstes würde ich mir vor Ort selbst ein Bild machen. Empfehlenswert ist auch von den Schäden Fotos zu machen. Sei Dir aber bewusst, wenn nichts passiert - sprich Du keine Maßnahmen zur Beseitigung vornimmst, hat dein Mieter nach Vorankündigung nicht nur Mietminderungsrecht, sondern im Extremfall auch das Recht fristlos zu kündigen. Von hier aus der Ferne ist schwer einzuschätzen, was genau zu unternehmen ist. Zuerst sollte der Ursache auf den Grund gegangen werden - und die Schuld muss nicht zwingend beim fehlerhaften Lüften sein. Obwohl das immer noch die häufigste Ursache ist.

    Soweit ich weiß, gibt es Feuchtemesser, einfache auch nur mit farblicher Anzeige, die bei entsprechender Färbung hinweisen es ist zu lüften. Möglich, dass Du beim Fachmann mehr erfährst. Den Anwalt kannst Du immer noch einschalten.

    Sei Dir auch bewusst, dass Du als Eigentümer zuerst beweisen musst, dass keine Baufehler, beschädigte Wände odern defekte Fenster der Grund für den Schimmel sind. Erst wenn das im Klagefall eindeutig ausgeschlosse ist, muss der Mieter beweisen, ausreichend gelüftete zu haben. Leider ist die Gesetzeslage so.

  • vor 6 Jahren

    Also als erstes solltest du dir persönlich mal ein Bild von dem Schimmelbefall machen! Und du solltest auch Fotos davon machen!

    Oberflächliche Schimmelbildung kann in Feuchträumen natürlich vorkommen, den kann man aber für gewöhnlich einfach abwischen - und das hat nicht unbedingt was mit falschem Lüften zu tun - aber dass ist leider der erste Spruch der vom Vermieter kommt "hast net richtig gelüftet"!

    Also schau es dir persönlich an und dann vereinbare mit dem Mieter dass du den Gutachter zahlst falls es ein bauliches Problem ist (welches du dann natürlich auch beheben musst) und dass er den Gutachter bezahlt wenn es wirklich am falschen Lüftungsverhalten liegt! Dies solltet ihr schriftlich vereinbaren, damit hinterher keiner was abstreiten kann! Und wenn sich der Mieter sicher ist dass er richtig gelüftet hat dann hat er ja keine Kosten zu befürchten!

    Aber warum eigentlich direkt einen Gutachter bemühen - in erster Linie sollte der Mieter Interesse daran haben dass der Mangel abgestellt wird > und dafür muss je nicht unbedingt ein Gutachter kommen! Lass doch erst mal von einem Fachmann die Situation einschätzen, vielleicht kann man sich dann die Kosten für einen Gutachter sparen!

  • vor 6 Jahren

    Ich würde ihm sagen, dass er selber einen Gutachter beauftragen möchte.

    Wenn es doch nicht am falschen Lüftungsverhalten des Mieters liegt, muss du eben dann seine Gutachter-Kosten erstatten.

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