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Kündigung meiner vermieteten Wohnung?

Hallo zusammen,

ich habe ein Haus mit 2 Wohnungen. Eine Wohnung (OG) war bis jetzt selbst genutzt und die andere Wohnung (EG) ist vermietet. Darf ich dem Mieter kündigen (Kündigungsfrist 3 Monate), wenn ich vorhabe das komplette Haus zu vermieten?

Habe mich schon durch Google gewälzt aber bis jetzt nichts wirkliches gefunden.

Danke im Voraus.

Update:

Was ist, wenn ich das Haus verkaufen möchte?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren

    Wenn es nur zwei Wohnungen gibt, von denen du eine selbst nutzt, hast du ein erleichtertes Kündigungsrecht nach § 573a Abs.1 S.1 BGB. Das bedeutet, dass du eine Kündigung auch ohne "berechtigtes Interesse" (wie z.B. Eigenbedarf) aussprechen kannst. Bei Inanspruchnahme dieses Rechts verlängert sich allerdings die Kündigungsfrist um drei Monate. Welche Aspekte noch zu beachten sind, kannst du hier lesen: http://www.mietrecht.org/kuendigung/wohnung-im-zwe...

  • Bolle
    Lv 7
    vor 6 Jahren
  • vor 6 Jahren

    Wir hatten dieses Problem auch vor kurzem.Da wir, wie du auch ,in unserem Haus auch eine Wohnung bewohnten,durften wir dem Mieter nach Sonderkündigungsrecht kündigen.Mußten aber 6 Monate kündigungsfrist einhalten.Ohne Angaben von irgend welchen Gründen.

  • vor 6 Jahren

    Das ist kein Grund zu kündigen. Auch bei verkauf wird der Mietvertrag mit verkauft. Der neue Besitzer kann eventuell wegen Eigebedarf kündigen. Nur wenn Du beweisen kannst, dass die wirtschaftliche Nutzung des Hauses mit diesem Mieter unmöglich ist, besteht die Möglichkeit einer Kündigung. Aber das Gericht stellt dabei sehr hohe Ansprüche zur Beweislage.

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  • vor 6 Jahren

    Ohne ganz wichtigen Grund kannst du nicht kündigen. Und "ich möchte das Haus vermieten" ist kein Grund. Auch wenn du das Haus verkaufst bleibt das Mietverhältnis bestehen.

  • vor 6 Jahren

    Nein. Du kannst nur wegen Eigenbedarf kündigen, falls du seine Wohnung selbst beziehen willst

  • vor 6 Jahren

    Lass dich nur nicht verrückt machen--siehe @ Leo, klar kannst jeden Mietvertrag nach den im Vertrag gültigen Regeln kündigen.

    Dafür brauchst du normal nicht mal einen Grund. Schreib da nur nix erfundenes rein (z.Bsp. Eigenbedarf), sonst könnte die Kündigung unwirksam sein.

    Einfach Kündigung zum __.__.____ und fertig.

    Da steht in keinem Mietvertrag (und auch nicht im BGB) das du als Vermieter einen Grund brauchst.

    Am Besten-du lässt es gleich vom Anwalt aufsetzen, der macht das schon richtig und kostet nicht viel.

    Erledige das noch im alten Jahr-dann hast es hinter dir und die Mieter können sich über die freien Tage schon mal in die Spur machen.

    Bloß weil Xmas ist würde ich da nicht zucken.

    Viel Glück, warum solltest du dich mit 2 Mietern rumärgern, wenn einer das ganze Haus mietet und somit auch keine Streiterein um Straße fegen, Mülltonne etc entstehen.

    LG...

  • aeneas
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Nein, das darfst Du nicht. Es gibt in Deutschland gluecklicherweise Gesetze, die Mieter vor solcher Willkuer schuetzen.

    Wenn Du die Wohnung, welche Du bisher selbst genutzt hast vermietest und die andere Wohnung im EG bereits vermietet ist, dann hast Du doch auch "das ganze Haus" vermietet. Schon mal darueber nachgedacht?

  • vor 6 Jahren

    Das klingt etwas seltsam. Wo wirst du dann wohnen.

    Wie @john dd schreibt geht es nur für Eigenbedarf.

  • Leo
    Lv 4
    vor 6 Jahren

    Klar kannst Du den Leuten im EG kündigen, solange Du die Kündigungsfrist einhälst. Ob dies 3 Monate oder mehr sind, hängt davon ab, was erstens im Mietvertrag steht und zweitens wenn nichts außer 3 Monaten darin steht aber die Leute schon mehrere Jahre darin wohnen, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die 3 Monate sind dann nicht bindend, da die gesetzliche Kündigungsfrist je nach Länge des bestehenden Mietverhältnisses länger sind.

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