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Wenn man jemanden in den Bauch ohne bleibende Schäden schlägt, ist das schon Körperverletzung?
Ich persönlich denke eigentlich nicht, aber ein Freund von mir meint ja, und er hat ein großes Wortgewicht, deshalb bin ich mir nicht sicher. Wenn es nicht so ist, wie sieht es dann mit einem blauen Auge aus ? Ihr könnt mir antworten, wie es in Deutschland ist, da es wohl ähnlich wie bei mir (Luxemburg) sein wird, aber wer sich mit Luxemburg auskennt, kann mir natürlich gerne die Antwort in Bezug auf Luxemburg geben.
11 Antworten
- CBR PinkyLv 6vor 6 Jahren
Jede Art von körperlicher Gewalt ist strafbar ob bleibende Schäden oder nicht.
- Klaus GrinskyLv 7vor 6 Jahren
Nachdem Du offensichtlich Demokratie und Strafgesetz, also die Theorie schon nicht begreifst, sollte sich vielleicht mal jemand finden, der Dir das praktisch begreiflich macht...!!?!
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- Armin SchwarzLv 5vor 6 Jahren
Die Einschränkung "bleibende Schäden" erlaubt zumindest zeitweilige Schäden wie Prellungen, Quetschungen oder Platzwunden.
Das ist auf alle Fälle Körperverletzung.
Auch das Zufügen von Schmerzen ohne sichtbare Schäden kann Körperverletzung sein - weißt du denn, ob nicht Gewebe geschädigt wurde, dass man von außen nicht sehen kann?
- Anonymvor 6 Jahren
Dann könnte ich dir theoretisch ja auch ohne Ende Ohrfeigen geben. Aber nein, auch ohne nachhaltige Schäden wäre es eine Straftat bzw. Körperverletzung!!
- catLv 7vor 6 Jahren
Was soll das denn sonst sein...!?!
Natürlich ist das Körperverletzung..,..denn es wird ja zumindest weh tun..,..auch wenn keine bleibenden Schäden davon getragen werden....!
- vor 6 Jahren
Egal ob es ein Schlag ist, der keine Spuren hinterlässt oder ob es sich um einen blauen Fleck handelt, der zugefügt ist, es ist und bleibt eine Straftat. Die eine, wo es einen blauen Fleck gibt, ist sogar schon im groben und ganzen eine schwere Straftat, die wo es keinen blauen Fleck gibt, ist ne minderschwere Straftat, aber trotzdem eine Straftat. Das Strafmass richtet sich grundsätzlich nach der Schwere der körperlichen und teilweise eben auch der psychischen Verletzungen. Das solltest Du bei deinen Überlegungen mal mit einbeziehen. Wenn Du jemanden schlägst, dann besteht meiner persönlichen Meinung nach grundsätzlich die Absicht, zu verletzen. In welcher Schwere kommt auf die Stärke des Schlages an.
Das ist auch mit ein Grund, weswegen ich beispielsweise nicht mehr dulde, dass mein Mann mir eventuell eine reinhauen könnte. Das wurde mit der Sozialarbeiterin des Gefängnisses abgesprochen, sollte er mir noch einmal eine reinhauen, dann wird er zu Weihnachten im Knast sitzen müssen. So leid es mir auch tut, aber ich muss mich nicht vermöbeln lassen und da sehe ich auch keinen Grund zu.
Ausserdem ist es ein Unterschied, ob ein Kind oder Jugendlicher schlägt und tritt oder ob ein Erwachsener Mann schlägt und tritt. Daher gibts ja das Jugend- und das Erwachsenenstrafrecht.