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Wie kündige ich dieses abo edf communications?
Habe vor einigen Tagen versehentlich auf dieses Abo geklickt, nun habe ich Drittanbietersperre einrichten lassen, muss aber noch bei diesem Anbieter kündigen, wie kann ich das machen?
4 Antworten
- vor 6 JahrenBeste Antwort
Hy ... ich hatte mal das selbe Problem Was ich gemacht habe war , das ich meinen Anbieter per email kontaktiert habe.Ich selbst bin bei BASE und die email von diesem Anbieter ist kindenservice@base.de .Ich habe meinen Anbieter selbst darum bgebeten das er meinen Drittanbieter kündiegt .
Das war die Antwort ddie ich bekommen habe :
vielen Dank für Ihre offenen Worte. Wie gewünscht, haben wir die von Ihnen genannten SMS-Premiumdienste für Ihren Anschluss gesperrt. Gerne nennen wir Ihnen einmal die vollständige Anschrift des Drittanbieters: EDF Communications, LLC Hotline 583093 E Mail info@mobileinfo.cc Sunset Boulevard, 8730 90069 West Hollywood Los Angeles Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag. Viele Grüße Ihr BASE Team
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
- vor 6 Jahren
Schreibe eine Kündigung an:
http://www.edfpr.com/en/contact-us.html?view=messa...
In dem Moment, in dem Sie direkt von dem Drittanbieter eine Rechnung oder Mahnung erhalten haben, empfehle ich Ihnen, einen schriftlichen Widerspruch gegen diese unberechtigte Forderung einzulegen. Ein telefonischer Widerspruch ist nicht ausreichend. Widersprechen Sie der Rechnung deutlich, und bestreiten Sie den Vertragsschluss sowie die Inanspruchnahme von Leistungen. Fordern Sie den Drittanbieter auf, den angeblichen Vertrag nachzuweisen und bitten Sie ihn um eine genaue Darstellung, welche Dienste Sie angeblich von dem Drittanbieter erhalten haben. Bitte versenden Sie Ihr Widerspruchsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeberichtsbestätigung. Es ist wichtig, dass Sie den Zugang Ihres Widerspruchs an die Gegenseite später nachweisen können.
Nach erfolgtem Widerspruch ist der Drittanbieter verpflichtet, Ihnen den Vertragsnachweis zukommen zu lassen, als auch die Leistungen darzustellen. Immer derjenige, der eine Zahlung von Ihnen fordert, muss die Verpflichtung zur Zahlung und die Leistungserbringung nachweisen.
In aller Regel kann der Drittanbieter weder den Vertrag noch die Erbringung von bestimmten Diensten beweisen. In einem solchen Fall war Ihr Widerspruch erfolgreich und Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Rechnung des Drittanbieters zu bezahlen.
- Anonymvor 6 Jahren
Steht in den Bedingungen.