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Pflichtfahrstunden länger her, nun weiter machen?
Hallo ! Wollte mal wissen wie lange die schon bereits absolvierten Pflichtfahrstunden (praxis)
"gültig" sind bzw. ob man nach einer gewissen Zeit nochmal neu Anfangen muss? Bzw. die genommenen Pflichtfahrstd kann man nicht übertragen auf eine andere Fahrschule (wegen Umzug) und einfach so noch ein paar Fahrstunden hinterher nehmen (freiwillig) ? Für die theoretischen Pflichtstd habe ich bereits eine schriftliche Bestätigung meiner Fahrschule erhalten deswegen meine Frage ob das bei der Praxis auch möglich ist. Liebe Grüße !
5 Antworten
- AsentreuerLv 4vor 6 Jahren
Es gibt keine Pflichtfahrstunden. Was Du meinst, sind die "Besonderen Ausbildungsfahrten" gemäß Fahrschülerausbildungsordnung, landläufig Sonderfahrten genannt. Bei einem Fahrschulwechsel hat Dir die bisherige Fahrschule die bis dahin durchgeführten Sonderfahrten zu bescheinigen. Diese Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.
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- ?Lv 4vor 6 Jahren
Die theoretische Prüfung ist ein Jahr gültig.
Ich denke, daß die genommenen Fahrstunden in der Zeit noch gültig sein müßten.