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Attest ab 3. Tag erforderlich, jedoch für gesamten Zeitraum erforderlich (Rückdatierung nur 1 Tag möglich)?

Hallo an Alle,

ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage. Ein Attest ist ja für den AG erst ab dem 3. Tag notwendig. Nun ist es so, dass ich oftmals nur 1-2 Tage krank war und eher selten eine Krankschrift benötigte. Nun zu der Frage: Wenn ein Attest erst ab dem 3. Tag notwendig ist, muss es dann für den kompletten Zeitraum der Krankmeldung gelten oder erst ab dem dritten Tag? Das Attest darf ja nur einen Tag zurückdatiert werden und wenn der gesamte Zeitraum der Krankmeldung erfasst werden soll, müsste ja demnach das Attest am zweiten Tag ausgestellt werden, um auch den ersten Tag mit einzubeziehen.

Ich hoffe, meine Frage war jetzt einigermaßen verständlich.

Vielen Dank im Voraus!

7 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Der Arbeitnehmer muss bei einer Erkrankung seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber anzeigen und die voraussichtliche Dauer mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage an, ist sie nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests nachzuweisen.

    Dies gilt selbstverständlich für die gesamte Dauer der Erkrankung. Ansonsten besteht kein Recht auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

    Nachtrag:

    § 5 Absatz 3

    Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.

    http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/Rueckdat...

  • vor 7 Jahren

    Der Arzt muss nicht das Attest rückdatieren, sondern nur den Beginn der Erkrankung. Das darf er.

  • M
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Ist hier schon gut erklärt, vielleicht noch der Hinweis das der AG auch ein Attest verlangen kann wenn die AU nur einen Tag dauert, dann muß man sowieso zum Arzt.

  • Sandra
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    also zunächst mal ist es nicht allgemein üblich, dass ein Arbeitnehmer erst ab dem 3. Tag eine Krankmeldung erbringen muss, viel mehr kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Viele Arbeitgeber verlangen eine Krankmeldung ab Tag eins, eben um genau das zu verhindern was du beschreibst. Arbeitnehmer, die zu Hause bleiben, weil sie faulkrank sind, oder kleine Wehwechen haben, das Wochenende zu lange gefeiert oder ihre Montags Depression haben und nicht aus dem Bett kommen.

    Auf solche Arbeitnehmer kann jeder Arbeitgeber sehr gut verzichten, und die Kollegen ebenfalls, die dann häufig die Arbeit des Krankfeiernden mit übernehmen müssen oder aus ihrer Freizeit geholt werden, um den "kranken" Kollegen zu vertreten.

    Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass ein Attest erst ab Tag 3 notwendig ist, dann ist das so. Dann kannst du solange mal 2 Tage hier und 2 Tage dort fehlen, bis dein Arbeitgeber die Schauze voll hat und andere Seiten aufzieht, zb dich zum Betriebsarzt schickt oder eine Krankmeldung ab Tag eins verlangt, weil du alle 4 Wochen 2 Tage krank machst und er dieses anzweifelt.

    Wer 2 Tage krank ist, und pünktlich am 3. Tag wieder zur Arbeit erscheint, der ist nicht krank. Das kann mal vorkommen, dass man unpässlich ist, sich nicht fühlt- und nach 2 Tagen wieder auf den Beinen ist; und keine Krankmeldung benötigt. Wenn das jedoch häufiger als 2-3 mal im Jahr vorkommt, dann kauft dir das bald niemand mehr ab.

    Andere gehen auch mit Kopfschmerzen und diversen Unpässlichkeiten zur Arbeit, was meinst du was eine Führungskraft machen muss? Die kann auch nicht einfach zu Hause bleiben, weil sie mal einen Tag lang leicht unpässlich ist.

    Diese 3 Tage Regelung ist für die Arbeitnehmer gedacht, denen es wirklich mal 1-2 Tage nicht gut geht, aber nicht für Arbeitnehmer, die diese lasche Regelung schamlos ausnutzen.

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  • Kate
    Lv 4
    vor 7 Jahren

    Ich habe im med. Bereich gearbeitet und habe teilweise 2 Wochen rückwirkend AU´s ausgestellt. Privat faxe ich meine AU grade beim Arzt an den AG und schicke das Original per Post nach, sobald es mir gesundheitlich möglich ist

  • vor 7 Jahren

    Arbeitgeber kann wenn Gruende vorliegen, vom ersten Tag den gelben Schein verlangen, desweitern kann auch im Tarifvertrag es geregelt sein.

    Arzt darf nur nach Besuch, Attest ausstellen.

  • top
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    mich interessiert hier blos immer wieder, wieviele leute hier so ein genaues wissen haben, was man als nichtarbeitender, oder kranker mensch für rechte hat. dass man mal nicht arbeiten kann, kann passieren. aber die meisten menschen hier arbeiten. und die nehmen auch nicht alles mit, was sich ihnen anbieten würde. sind wir deswegen idioten, weil wir nicht alles gleich ausschöpfen, was uns der staat bieten würde? ich persönlich mach das nicht.

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