Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Alex
Lv 6
Alex fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 7 Jahren

Bedeutet der neue Gesetzesvorschlag von Maas mehr Schutz vor Vergewaltigung oder einen Schritt in die falsche Richtung?

Bundesjustizminister Maas plant das Strafrecht bei Vergewaltigungen zu verschärfen. Demnach soll in Zukunft jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe stehen. Eine Gegenwehr des Opfers wäre nicht mehr notwendig. Bisher war im Regelfall eine Gegenwehr von Seiten des Opfers Bedingung, um den Straftatbestand der Vergewaltigung zu erfüllen.

Was haltet ihr von diesem Gesetzesvorschlag?

http://www.tagesschau.de/inland/vergewaltigung-str...

Update:

Hier noch ein Artikel von der Zeit zum Thema: http://www.zeit.de/2014/42/strafrecht-vergewaltigu...

Update 2:

Danke für die vielen guten Antworten, die von mir auch alle einen Daumen bekommen haben!

9 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Falsch ist , dass aus Rechtsgründen bislang eine physische Gegenwehr notwendig gewesen sei ... Es hat schon lange ausgereicht, wenn die Frau deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie mit der Vornahme sexueller Handlungen nicht einverstanden ist . Das eigentliche Problem ist dann allerdings der Nachweis, dass wirklich eine Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung stattgefunden hat .

    Und ansonsten heisst es mal abwarten : Nach allem was ich gehört habe, geht es ihm in erster Linie um eine Präzisierung des Tatbestandes ; aber wenn Herr Maas nicht aufpasst , dann wird er auch ein * Ankündigungsminister .. : Wenige Tage nach Amtsantritt hat er schon voller Tatendrang und Elan angekündigt er wolle die Tatbestände Totschlag und Mord überarbeiten , insbesondere letztgenanntes, weil er meinte , der Tatbestand sei zu sehr täter- und zu wenig tatbezogen ....

    ... und seither herrscht da Schweigen im Walde ...

    Nachtrag : Ich habe noch mal etwas * nachgearbeitet * und empfehle den Aufsatz vom RiaBGH , Thomas Fischer :

    http://www.zeit.de/2014/42/strafrecht-vergewaltigu...

  • vor 7 Jahren

    Ich glaube nicht, dass sich dadurch irgend etwas ändert.

    Es scheitert doch meistens nur daran, dass es dem Täter nicht nachgewiesen werden kann.

    Und dann gibt es leider auch immer noch die Fälle, dass Frauen aus Boshaftigkeit den Männern eine Vergewaltigung vorwerfen. (oder weil sie dabei nicht klar im Kopf waren, durch Alkohol oder Drogen)

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Die bisherige Rechtslage war ausreichend. Natürlich muss man Vergewaltigungen bestrafen, aber welche Frau würde denn bitte schön keine Gegenwehr leisten, wenn sie vergewaltigt wird? Rein verbale Abwehr lässt sich auch überhaupt nicht nachweisen, außer wenn zufällig Zeugen zugegen waren, und nachher hat man dann Aussage gegen Aussage und kann zu gar keinem vernünftigen Urteil kommen. Wenn man aber einfach dazu über geht, was ich befürchte, eher den Frauen Glauben zu schenken, hat das mit Recht und Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Das ist ein Einfallstor für Falschbeschuldigungen. Hoffentlich geht der Zug nicht allmählich in Richtung der US Rechtsprechung, wo man sich als Mann vorher eine dreifache schriftliche Einwilligung aushändigen lassen muss, wenn man sich nicht juristisch angreifbar machen will.

  • vor 7 Jahren

    Ich finde den Artikel in der SZ ganz gut:

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/sexualverbrech...

    Dort heist es:

    "Der Grundsatz "Nein heißt Nein" führt in der Gerichtspraxis in erhebliche Beweisschwierigkeiten - üblicherweise steht in solchen Prozessen Aussage gegen Aussage."

    Außerdem heißt es im Paragraphen 177:

    "Wer eine andere Person

    mit Gewalt,

    durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

    unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

    nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."

    Meiner Meinung nach ist schon alles durch "Ausnutzung einer Lage" eingeschlossen, was man gemeinhin als Vergewaltigung deuten kann. Das gilt auch für Frauen in einer Beziehung die Angst davor haben dass ihr Partner sie schlägt, verlässt oder den Kindern etwa antut, da er die Emotionale Lage ausnutzt.

    Wenn hier also bisher Problem bestanden, dann liegt es an der Interpretation der Gerichte und nicht an dem Gesetz.

    Ein Absenken der Strafvorrausetzunge auf ein "nur einvernehmlich" stellt meiner Meinung nach dagegen ein Problem da. In dem Fall müsste ich mit meiner Freundin (übertrieben gesprochen) einen Vertrag aufsetzen wann wir Sex haben und wann nicht. Wenn ich stattdessen versuche sie frühmorgens im Bett durch Streicheleinheiten zu verführen würde ich mich strafbar machen, wenn sie stattdessen erstmal lieber aufstehen möchte. Natürlich ist dieses Beispiel überspitzt und soll richtige Vergewaltigungen nicht verharmlosen. Aber zu eben genau solchen Problemen kann das fürhen (genauso wie bei anderen Gesetzen, die erstmal sinnvoll klingen, aber eben auch normale Lebensweisen beeinflussen würden)

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • kaelon
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Das Problem ist, das man es immernoch beweisen muss und das wird in diesem Fall nahezu unmöglich sein, da eher selten Zeugen vorhanden sind.

    Obwohl allerdings das unterzeichnen der Beischlafeinverständniserklärung mit doppeltem Durschschlag und notarieller Beglaubigung typisch deutsch wäre^^.

  • vor 7 Jahren

    Ueberzogen....wird nach einer Anzeige bestimmt mehr Frauen mal Besuch u nette Abreibung bekommen.....

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ich finde man sollte es an diversen Stellen,

    Polizei, Krankenhaus erst mal schaffen, daß ein

    Vergewaltigungsopfer auch ernst genommen wird

    und nicht, wie schon bei katholischen Krankenhäusern

    vorgekommen, wo sogar die Behandlung verwehrt wurde.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ich habe noch nie einer Frau Gewalt angetan, um sie mir gefügig zu machen. Kann so etwas auch nicht ab. Dennoch sage ich, dass man nicht alle Vergewaltiger über einen Kamm scheren darf.

    Es gibt z.B. Menschen "Männer" die auf den geistigen Stand eines 10 Jährigen sind und sich an Kinder vergehen. Und wenn man solche Menschen nicht therapieren kann, steckt man sie Lebenslang in den Knast. Sitzen teilweise länger, als Mörder.

    Und das kann es ja wohl auch nicht sein.

  • Joe
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Ich vergewaltige keine Frau und somit bin ich raus!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.