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Wohngebäudeversicherung auf Nebenkostenabrechnung gültig?

Hi ich bin kürzlich Umgezogen und habe jetzt die Nebenkostenabrechnung für die alte Wohnung bekommen.

Folgende Punkte sind auf der Abrechnung:

-Wasser

-Abwasser

-Abfallgebühren

-Wohngebäudeversicherung

-Grundsteuer

Die letzten beiden Punkte finde ich(keine Ahnung von sowas) jedoch seltsam.

Nach kurzem Googeln habe ich gelesen das die Wohngebäudeversicherung nur auf der Abrechnung sein darf wenn sie auch teil des Mietvertrages ist.

Stimmt das so? Im Mietvertrag stand davon nichts.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Möchte der Vermieter die Nebenkosten (Betriebskosten) auf den Mieter umlegen bzw. monatliche Vorauszahlungen haben, muss er das mit dem Mieter im Mietvertrag vereinbart haben, § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

    Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, fallen dem Vermieter die Nebenkosten selber zur Last. Hat dagegen der Mieter die Nebenkosten zu tragen, darf der Vermieter nur die 17 in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genannten Kostenpositionen umlegen.

    http://www.promeda.de/blog/umlagefaehige-betriebsk...

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Falls im Mietvertrag sinngemäß steht, dass die gesetzlich zugelassen Betriebskosten Grundlage für die Nebenkosten sind, reicht das schon aus. Die Grundsteuer und die Pflichtversicherung für Wohngebäude als Nebenkosten umzulegen, ist zulässig.

  • vor 7 Jahren

    Versicherungen und Grundsteuer gehören dazu

  • vor 7 Jahren

    Grundsätzlich kann alles in die Nebenkosten. Was an Nebenkosten berechnet werden darf, muss im Mietvertrag aufgeführt sein. Wohnnebenkosten sind meist nur als Versicherung benannt. Ich kann mir nicht vorstellen, das eines der Posten bei einem Mietvertrag nicht aufgeführt wurde. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass keine Angaben hinter dem Posten gemacht wurden.

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  • vor 7 Jahren

    dafür ist normalerweise der vermieter zuständig.

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