Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anwaltkosten bei Internetbetrug durch www.sanitaer-billiger.de - wie komme ich da raus?

Das Geschäftsmodell bei www.sanitaer-billiger.de basiert offensichtlich bei Badmöbeln auf Einkassieren der Storno-Gebühren von 25% durch Hinhalten der Kundschaft - es wird einfach nicht geliefert. Leider bin ich auch selbst betroffen. Im Web kann man erfahren, ohne Anwalt bekommt man sein Geld nicht zurück. Wie kann ich sicher gehen, dass ich hinterher nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibe?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Hallo,

    sofern keine Rechtschutzversicherung im Hintergrund steht, die die Kosten und das Prozessrisiko übernimmt, besteht immer die Gefahr, dass sie die Anwaltskosten letztlich selbst tragen müssen.

    Der Anwalt schließt mit ihnen als Mandant einen Beratungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag ab und hält sich auch an sie als Vertragspartner bei der Gebührenabrechnung. Im Grundsatz muss natürlich muss die gegnerische Partei diese entstandenen Aufwendungen übernehmen, wenn sie in ihrer Rechtssache obsiegen. Bei einem zahlungsunwilligen Schuldner kann dies aber teilweise sehr schwer sein.

    Sofern Sie Fragen haben, können sie mich gerne per Mail bzw. PM erreichen.

    Viele Grüße

    Quelle(n): Ich bin Jurist.
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Wenn es wie du im ersten Satz schon schreibst ein offensichtlicher Betrug ist ,

    dann stell doch erst einmal Strafanzeige. Das wird dann als Offizialdelikt von

    Amtswegen verfolgt und bis zum Prozess braucht du auch erst mal keine Anwalt. Die Anwaltskosten kannst du im Fall eine Sieges von der Firma nach

    BGB auch einklagen oder du suchst dir schon vorher einen Anwalt der das

    " pro bono " macht .

    http://de.wikipedia.org/wiki/Pro_bono

  • vor 7 Jahren

    Wie kann eine Firma Storno-Gebühren behalten, wenn noch nichts bezahlt oder geliefert wurde? Storno -Gebühren werden dann fällig, wenn ich was kaufe und dann doch nicht abnehme, ergo den Kaufvertrag einseitig kündige, erst dann kann eine Firma, von mir Storno-Gebühren verlangen.

    Wie das in deinem konkreten Fall pssiert sein soll, dass entzieht sich meinem verstehen.

  • Sandra
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    grundsätzlich solltest du zwei Dinge beachten, wenn du im Internet unterwegs bist

    grundsätzlich solltest du nichts per Vorkasse bezahlen!!!

    solltest du eine Rechtschutzversicherung haben!!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 7 Jahren

    Wenn nicht geliefert wird und du sie in Verzug gesetzt hast, hast du ein Rücktrittsrecht vom Vertrag und Anspruch auf Rückabwicklung. Eine Stornogebühr ist in diesem Falle nicht erlaubt und du kannst die Herrschaften anzeigen.

    Ein Geschäft ohne die Absicht, es auch durchzuführen, abzuschließen, ist Betrug. Wenn du betrogen wurdest, hat der Betrügende deinen Schaden zu ersetzen, also auch die Anwaltskosten.

    Deine Anwaltskosten richten sich m.W. nach dem Streitwert. Viele Anwälte beraten erstmal kostenlos, wenn du mit einem Problem zu ihnen kommst - zumindest wird dir jeder Anwalt vorher sagen, wie du im Zweifelsfall wieder zu deinem Geld kommst und wie das mit den Kosten für den Anwalt funktionieren kann.

  • vor 7 Jahren

    "Sicher gehen" ist in Rechtsangelegenheiten allgemein etwas problematisch. Spätestens dann, wenn dir jemand etwas schuldet, aber mangels Masse die Forderung nicht erfüllen kann, ist es aus mit der Sicherheit.

    Wenn du einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragst und mit einer Klage obsiegst, sollte es für den Anwalt kein Problem darstellen, auch seine Kosten herauszuholen - wie gesagt unter der Voraussetzung, dass da etwas zu holen ist.

    Dass es klüger gewesen wäre, sich vor dem Kauf über das Geschäftsgebaren der Firma zu informieren, brauche ich dir jetzt wohl nicht mehr zu sagen...

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.