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Vermittlungssperre bei ALG1! Was tun?
Meine freundin bekommt Alg1 ohne leistungsbezug und ist noch unter 25.
Vor ein paar tagen durfte sie für 2Tage probe Arbeiten, aber ihr gefiel der Job nicht (war in der Küche zum Spülen) und hatte deshalb den job abgelehnt (der 1 den sie jemals abgelehnt hatte).
Und jetzt da sie den job nicht angenommen hatte will das Arbeitsamt ihr eine Vermittlungssperre aufdrücken.
DÜRFEN DIE DAS DEN?
Vielen Dank schon mal für die Antworten
1. Sie bekommt kein Geld mehr vom Arbeitsamt
2. Darf man nicht mindestens 1 Job den man angeboten bekommt ablehnen? Und danach muss man jeden Job annehmen sonst bekommt man eine Sperre?
So hat es meine Freundin auf jeden Fall gehört.
5 Antworten
- SandraLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
es gibt nirgendwo einen Paragraphen der besagt, dass man einen Job ablehnen darf, sozusagen "einen frei hat". Wenn der Job zumutbar ist, dann kann das Amt darauf bestehen, ob die das tun, ist Ermessenssache, liegt also im Ermessen und Spielraum des jeweiligen Sachbearbeiters.
Wenn deine Freundin eine Ausbildung hat, muss das vom Amt berücksichtigt werden, man darf also nicht einfach in eine Spülküche gesteckt werden, wenn man einen richtigen Beruf gelernt hat. Das Amt muss das berücksichtigen. Aber, wenn man schon länger arbeitslos ist, dann kann man sich auch nicht mehr vor niederen Jobs drücken, muss auch solche Sachen dann annehmen
wenn deine Freundin nichts gelernt hat, sieht es schon anders aus. Dann muss sie jeden zumutbaren Job annehmen. Es reicht dann nicht aus, dass sie sich 5 mal im Monat irgendwo bewirbt und sich gleichzeitig ihre Rentenansprüche monatlich anrechnen lässt, zumal sie ja noch jung, gesund und belastbar ist, nehme ich an?
Raus kommt sie nur aus der Nummer, indem sie sich zb ein ärztliches Attest besorgt, indem der Arzt bestätigt, dass sie nicht 8 Stunden pro Tag Geschirr spülen kann
Einspruch einlegen kann man immer und im Zweifel kann man sich auch beraten lassen
allerdings, in ihrem Alter kann sie jeden Job machen und annehmen, sie sollte da nicht so wählerisch sein
wenn sie die Spülküche nicht machen möchte, dann sollte sie sich selbst einen Job suchen, den findet sie auch, und wenns erstmal nur irgendwas ist, Zeitarbeit, Fliessband, Kasse usw
es findet sich immer was für junge Leute, die arbeiten wollen, gesund und belastbar sind
das Jobcenter will sie halt loswerden und mit diesem Job erreichen, dass sich deine Freundin was suchen MUSS, wenn sie den Job nicht machen will
- KapaunLv 7vor 7 Jahren
Ja, natürlich. Handlungen haben Folgen, und für die muss man gradestehen. Bringt man euch das heutzutage nicht mehr bei?
- Conny NLv 7vor 7 Jahren
Sie ist verpflichtet, jeden Job anzunehmen, der ihr zuzumuten ist. Und spülen ist sicher kein Traumberuf, aber eben doch zumutbar.
Die Gründe, aus denen ein Jobangebot unzumutbar wären, sind begrenzt. Nicht-gefallen gehört leider nicht dazu.
Sittenwidrig, zu weit entfernt/ unpassende Arbeitszeiten (ohne eigenen PKW) gesundheitliche Gründe - das wars schon fast...
Pech gehabt!
- vor 7 Jahren
Ja, was soll ich dazu sagen?
Ich krieg im Moment auch ALG I und bewerbe mich im Moment fleissig - selbst bei Leihfirmen, die ich immer so verdamme, dass es sie überhaupt gibt.
Zuvor hatte ich ein paar Jahre einen festen Job.
Und einmal, das war noch VOR Zeiten des festen Jobs hab ich sogar 2 Wochen lang ein Studentenwohnheim geputzt (zur Probe). Man versprach mich, hernach zu übernehmen. Ich legte mich mächtig ins Zeug. Tja, und auf einmal kam ich und es hieß, ich brauche mich gar nicht herrichten (Putzwasser usw.), da die Feste wieder komme. Ich wusste gar nicht, dass sie krankgeschrieben war.
Reiner Reinfall und Veräppelung. 2 Wochen - umsonst geputzt.
Na ja, wie auch immer: ich wär froh, wenn ich Geschirr spülen könnte gegen Entgeld.
Da verstehe ich ehrlich gesagt deine Freundin nicht, warum sie den Job nicht angenommen hat.
Und sei mir nicht böse, wenn ich das so sage: "Aber das Geld vom Jobcenter gefällt ihr, oder?"
Wenn sie ALG I bezieht ist es in etwa das Gleiche wie bei Hartz 4 auch.
Sie darf sich jetzt net 1 Jahr lang auf die faule Haut legen, sondern ist wie ein Hartz 4 Empfänger dazu verpflichtet aus der Arbeitslosigkeit wieder rauszukommen.
Man hat ihr ja ein Jobangebot nach 2 Probetagen gemacht.
Warum hat sie den dann net angenommen und eine Zeitlang gearbeitet?
Sie hätte sich ja trotzdem nach einem passenden Job umschauen können, oder?
Und jetzt hat sie Vermittlungssperre bekommen. Ein Hartz 4 Empfänger würde sanktioniert werden - bis zu 100 %.
Darum soll sie schnellstens nochmal mit dem Küchenbesitzer (Restaurant oder wo das ist) nachfragen, ob das Angebot noch gilt und soll schnellstens den Arbeitsvertrag beim Jobcenter vorlegen, damit sie dann aufstocken kann, wenn ihr das Geld nicht reichen sollte.
Vielleicht lässt sich da noch etwas gerade biegen.
Dass ihr der Job nicht gefällt, mag vielleicht sein. Aber das Leben ist nunmal kein Wunschkonzert.
Manchmal muss man halt Dinge tun, die einem ganz und gar nicht gefallen.
Ridvana
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- ?Lv 7vor 7 Jahren
Würde mich einer in ein Altenheim von denen vermitteln, da würde ich auch ausrasten. Jeder hat das Recht, sich dagegen zu wehren. Frau von der Leyen macht ja auch keine Altenpflege. Die hat das ganze Thema aber angefangen und ICH mach keine Altenpflege. Reicht mir, dass ich den Haushalt von meinem 73-jährigen Vater in Ordnung halten muss. Aber NOCH mehr Altenpflege aufgedrückt bekommen, das mache ich auch nicht mit, den mir stinkts schon gewaltig. Ich hab insgesamt 5 oder 6 alte Menschen mitbekommen in meinem Leben, die in der Familie gepflegt wurden und ich finde irgendwo ist auch irgendwann einfach Zappenduster. Man muss sich vom Amt nicht verarschen lassen. Allerdings: Jemand, der 25 ist, darf auch gerne mal in einer Grossküche das Spülen lernen. Ich habs als Beruf, der inzwischen abgeschafft wurde, gelernt. Und das mit 18/19! Die jungen Leute sollten das heutzutage auch mal lernen und nicht bloss die alten solche Aufgaben machen lassen! Ich bin 44 und ich finde, dass ich inzwischen durchaus auch in einen Bürojob gehöre! Nur mal so.