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Neue EU-Lebensmittelverordnung ab Dezember 2014?
Hallo zusammen,
ich habe heute morgen im Netz gelesen, dass ab (glaub) 13. Dezember diesen Jahres eine neue Lebensmittelverordnung eintritt.
Diese soll unter anderem auch offen verkaufte Lebensmittel wie Schnittchen und Kuchen betreffen. Der Verkäufer muss eine Inhaltsangabe oder Zutatenliste zur Einsicht bereit stellen.
Heißt wohl, dass auch bei Kindergartenkuchenverkäufen die Eltern, die die Kuchen spenden, mitteilen müssen, was darin enthalten ist.
Das Geschrei war anscheinend recht groß. Das wäre unnötige Bürokratie und würde zur Folge haben, dass immer weniger Eltern an solchen Verkäufen teilnehmen würden.
Ich kann die Aufregung nicht verstehen und frage mich, ob ich irgendwas an der Regelung nicht richtig verstehe.
Der Grund für diese Regelung soll sein, dass es Allergikern leichter gemacht wird zu erkennen, was sie essen können und was nicht. Und obendrein dürfen die Länder selbst entscheiden, wann die Verordnung greifen soll.
Ich finde die Regelung gar nicht so schlimm. Wo liegt das Problem einen Zettel dem Kuchen beizulegen, auf dem steht, hier sind Weizenmehl, Eier, Milch und Nüsse drin.
Als Mutter fänd ich es auch gut zu wissen, was mein Kind da zu sich nimmt, wenn es denn ein Allergiker ist.
5 Antworten
- herr_nixnutzLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Da bist du falsch informiert und leider wird so was dann wieder benutzt, um auf die ganz böse EU draufzuschlagen. Richtig ist, dass schon jetzt auch bei offenen Lebensmittel auf Verlangen eine Zutatenliste ausgehändigt werden muss, sofern es nicht eh schon geschehen ist und jeder Allergiker ist darüber dankbar.
Der Gesetzentwurf sieht aber auch vor, dass solche privaten Kuchentafeln wie im Kindergarten oder Vereinen eben nicht unter der Pflicht fallen. Gelegentliche, private KuchenbäckerInnen fallen also gar nicht unter der Verordnung, aber erzähl das mal den Leute, die meinen, es hätte eine Gurkenkrümmungsverordung geben. (Gab es nicht sondern Handelsklassen und die gab es schon in Österreich seit den 1960er Jahren und zudem hatte eine UN-Handelsorganisation das auch schon im Gepäck bevor es durch die EU berühmt wurde)
- vor 7 Jahren
Der private Verkauf (Kindergarten usw.) unterliegt dieser Verordnung nicht. Die die diese Waren gewerblich (Bäckerei, Konditorei) anbieten, müssen dann angeben, was so alles in den Schnittchen drin ist.
- Anonymvor 7 Jahren
Nein, es geht nur darum- so hoffe ich zumindest, dass auch beim Mehl auf der Verpackung genau drauf stehen muss, was drin ist.
Treibmittel, Bindemittel oder was die da sonst noch alles drunter mischen. Das meiste was bisher in Lebensmittel verarbeitet wurde oder wird, bleibt uns bis heute verborgen.
Die bescheissen uns doch am laufenden Meter. Light Produkte;
was sie an Fett rausnehmen, gleichen sie durch Zucker wieder aus usw. usw. alles nur, damit es uns nach mehr schmeckt.
Im Grunde genommen, gehören sie alle auf die Anklagebank!
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- Slovak08Lv 7vor 7 Jahren
Diese Lebensmittelverordnung dürfte wohl nur auf den gewerblichen Verkauf zutreffen. Allergiker und Diabetiker dürften wohl erfreut darüber sein.