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Laptop von der Steuer absetzen ? (Studium)?

Hallo zusammen,

ich studiere seit kurzem und bräuchte deshalb einen neuen Laptop, auch einen kleineren, da meiner für die Mitnahme einfach viel zu schwer und sperrig ist.

Jetzt meine Frage: Ich habe gelesen, dass man den Laptop von der Steuer absetzen kann auf eine Art der Abschreibung.

Ist dies möglich ?

Und wenn ja, ab wann kann ich den Laptop dann absetzen ?

Beispielsweise würde ich ihn mir diesen November kaufen, dann ist er erst in der Steuererklärung nächstes Jahr zu finden oder ?

Vielen Dank für eure Antworten!

6 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Der Laptop ist nur dann absetzbar, wenn er zur Erzielung von Einkünften benutzt wird . Allerdings gilt das nur für bereits erzielte Einkünfte, nicht für in der Zukunft liegende ...

    Ein steuerliche Berücksichtigung kommt also nur in Frage, wenn du jetzt schon Einkünfte erzielst, wofür dieser PC genutzt wird .

    Weiterhin müsste von dir belegt werden können , in welchem Umfang er für die Erzielung von Einkünften genutzt wird ; denn nur dieser Anteil wäre berücksichtigungsfähig .

    Ich vermute aber was anderes : Du hast gehört, dass man Ausbildungskosten während es Studiums - wozu auch die Abschreibungen gehören würden - nach Abschluss des Studiums im ersten Jahr der Einkünfteerzielung geltend mach kann im Wege des Verlustvortrages . Das war einmal ; auf Grund eines mE falschen Urteils des BFH . Dies hat der Gesetzgeber aber inzwischen geändert ; und diese Steuersparmöglichkeit für Studenten * geschlossen * .....

  • Mimi
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    antworten hast du.....geh zusätzlich mal zu apple, es gibt immer was für studenten!!!! so ein macbook air wäre für dich optimal!

  • vor 7 Jahren

    Allerdings musst du in 2014 überhaupt Lohnsteuer abgeführt haben, um überhaupt Aufwendungen geltend machen zu können.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Wenn du ihn im November kaufst, musst du ihn in 2014 schon anteilig für 2 Monate ansetzen.

    Er wird auf 3 Jahre verteilt abgeschrieben.

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  • vor 7 Jahren

    Wenn du ihn nächsten Monat kaufst, solltest du ihn natürlich in der Steuererklärung für 2014 angeben

  • vor 7 Jahren

    Oftmals ist es schwierig, den konkreten Umfang der beruflichen Nutzung nachzuweisen. Können die Nutzungsanteile nicht im Einzelnen aufgeführt werden, gehen die Finanzgerichte und die Finanzämter pauschalierend von einer hälftigen Aufteilung aus. Der Steuerpflichtige muss jedoch glaubhaft machen können, dass er den Computer nicht nur in unwesentlichem Maße beruflich einsetzt.

    Vorgaben der Finanzverwaltung zum Nachweis der beruflichen Nutzung des Computers bestehen nicht. Es reicht aus, wenn der Steuerpflichtige darlegt, dass der Computer zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten wie den Empfang von E-Mails und Newslettern oder zur beruflichen Weiterbildung verwendet wird. Dazu können einzelne Seiten oder Links abgespeichert und als Anlage der Steuererklärung beigefügt werden. Soll eine berufliche Verwendung von mehr als 50 Prozent geltend gemacht werden, bestehen höhere Dokumentationsanforderungen. Der Nutzer muss dann eine Art PC-Fahrtenbuch führen.

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