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Ist der 2. Brief eine Mahnung?

Hallo!

Ich habe von meiner Hausverwaltung eine Mahnung bekommen in der verschiedene Summen angemahnt wurden. Es stellte sich aber heraus das jede einzelne Forderung in diesem Schreiben falsch, oder schon bezahlt war.

Auf telefonische Nachfrage wurde mir gesagt das ich noch mal schriftlich benachrichtigt werden würde.

Wochen später kam wieder ein Brief. Dieser fing an mit den Worten: "In Bezugnahme auf den Brief vom ...", also den ersten Brief der eindeutig eine Mahnung war: "sende ich ihnen die neu berechneten Zahlen!"

In diesem 2. Brief ist auch wieder ein Posten aufgeführt der aber schon bezahlt war. Das hatte ich ja schon beim ersten Brief telefonisch geklärt.

Ok, das ist dann beim erneuten Telefonat geklärt worden.

Jetzt war in dem neuen Schreiben wieder eine neue Forderung über 600€. Diese könnte evtl. rechtens sein. Das hatte ich beim 2. Telefonat auch angesprochen. Da aber alles so extrem Durcheinander gelaufen war, weis ich nicht mehr wie wir uns da geeinigt hatten. Das einzige was ich noch weis sind seine letzten Worte am Tel.: " Sie bekommen das alles von mir noch mal Schriftlich"

Jetzt meine Frage: Ist der 2. Brief, der sich ja nur auf den 1. (Mahnung) Brief bezieht auch automatisch eine Mahnung? Dieser erste Brief war ja von Hinten nach Vorne komplett falsch.

Also gilt der 2. Brief auch als Mahnung? Und sind somit die 600€ im 2. Schreiben angemahnt worden?

Bis heute habe ich noch nichts schriftliches wieder bekommen.

LG Rico

7 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Grundsatz: Sobald es ums Geld nur im Schriftverkehr Dinge regeln!!!

    Heisst doch passend "Wer schreibt, der bleibt."

    Also ein Brief aufsetzen " Während unseres Telefonates am xx.xx.xx hatten sie mir zugesagt, mir unsere Vereinbarungen noch mals schriftlich zukommen zu lassen. Ich frage an, zu wann ich mit dem Schreiben rechnen kann."

    Unverbindlicher Hinweis. Wenn nicht irgendwo Zahlungserinnerung bzw. Mahnung steht, sollte es auch keine sein.

    Nachtrag für weitere Antwortgeber

    Der FS hatte sich vor ca. 1 Monat schon mal an YC gewendet, weil das Famt, seinen Vermieter gepfändet hatte und sie Mieten direkt an das Famt überweisen mussten und es hierbei zu Überschneidungen kam. Also scheinbar recht unklare Situation zzgl. einer wohl eher schlampig arbeitenden Verwaltung.

    Ich habe dem FS schon per Email um dezidierte Informationen gebeten ... abwarten.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Jeder Brief oder wie auch immer geartete Mitteilung eines Gläubigeers, mit dem er dich zur Zahlung eines nach seiner Meinung noch nicht gezahlten Betrages auffordert , ist eine Mahnung . Egal ob die angegbenen Zahlen richtig sind oder falsch .

    Über die Frage, ob die Mahnung berechtigt ist , Zahlungsverzug mit den entsprechenden Rechtsfolgen eintritt usw entscheidet dann gegebenenfalls das Gericht .

  • Laura
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    sehr "gute" Idee, alles per Telefon zu klären.

    Da hast du nämlich NIX in der Hand.

    Brief geschrieben, alles dargelegt mit Bitte um Antwort bis zum.....

    Davon ne Kopie für deine Unterlagen, gut is.

    Dann weiß man eben besser Bescheid.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Du blickst ja selber nicht mehr durch, sagst du - also verschaff dir erstmal einen Überblick, was du bezahlt hast, was nicht, welche Forderung von denen berechtigt ist, welche deiner Meinung nach nicht, und dann laß die Finger von deinem Telefon, sondern geh dahin und klär das persönlich in deren Büro, und/oder mach alles schriftlich, geh notfalls zum Mieterschutzbund und/oder zu einem Anwalt für Mietrecht und Co.

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  • vor 7 Jahren

    Solche Dinge kann man nicht telefonisch klären. Ein klares Schreiben deinerseits ist erforderlich, sonst wirst du ewig damit zu tun haben. Darin sind Zahlen, Daten, Fakten aufzuführen - ein Plausch am Telefon ist sinnlos.

    NB: Der Text "Mahnung" ist völlig unerheblich, es kommt darauf an, ob etwas von dir gefordert wird.

  • vor 7 Jahren

    Bei Mietsachen ist keine Mahnung nötig. sobald eine Miete nicht bezahlt wurde ist man im Verzug. Theoretisch kann dann sofort ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, also ohne eine Mahnung. Nach einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man widersprechen. Akzeptiert das der Vermieter nicht, muss man vor Gericht gehen. Aber alles bringt Kosten. Hat der Vermieter teilweise Recht muss Du Dich an den Kosten beteiligen. Deshalb den Rückstand so schnell wie möglich ausgleichen. Solltest Du dann ein kleines Guthaben haben, muss es mit der Umlagenabrechnung vom Vermieter ausgeglichen werden

  • vor 7 Jahren

    es sollte als Betreff..Fett gedruckt--1.Mahnung bzw 2.Mahnung stehen...ansonsten ists keine..

    Aber bei all dem Durcheinander..einfach hingehen mit den Schreiben, und im persönlichen Kontakt klären.

    Da kannst dir das aktuell ausdrucken lassen...am Telefon ist nichts wirklich rechtsverbindlich zu klären.

    ____________

    scheint ne neue Masche zu werden--habe aktuell eine Mietmahnung..und nachweislich am 1.10. bezahlt...ich hatte noch nie Mietschulden..aber Freitag reisst man da nix mehr--denen stehe ich am Montag im Büro....das ist eine Frechheit..

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