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Der kuriose Fall: Hochzeitswiederholung?

Da ich täglich mit den zum Teil merkwürdigsten Rechtsangelegenheiten zu tun habe, möchte ich hier einige der aktuellen Fälle über die ich im Internet gestolpert bin zur Diskussion stellen und fragen, wie ihr die Sache entscheiden würdet.

Der Sachverhalt in aller Kürze (Link ausführlicher unten): Ein junges Paar plant seine Hochzeit und beauftragt ein professionelles Filmteam dafür sämtliche Aufnahmen der Feier zu drehen und einen Film daraus zu machen. Die Feier findet mit knapp 1000 aus dem In- und Ausland geladenen Gästen statt. Alles verläuft zunächst perfekt. Bei der anschließenden Bearbeitung des gedrehten Filmmaterials passiert jedoch ein folgenschwerer Fehler, der den gesamten Film vernichtet. Die Daten lassen sich auch nicht mehr rekonsturieren.

Das Paar klagt jetzt auch Schadensersatz und fordert vom Filmteam die Wiederholung der Hochzeitsfeier mit allen Gästen. Die Kosten belaufen sich dabei auf knapp 20.000 Euro. Die Sache wird wohl durch ein Gericht entschieden werden müssen. Wie würdet ihr entscheiden?

http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/witten/Filma...

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Das hängt ja wohl in erster Linie von der Vertragsgestaltung im Vorfeld ab.

    Wenn keine Haftung vereinbart wurde, handelt es sich um einfachen Werksvertrag.

    Wegen Nichterfüllung kann dann nicht der Schaden höher sein als die vereinbarte Vergütung!

  • vor 7 Jahren

    Also ich persönlich würde auch klagen. Bedenke mal: Es sollte der schönste Tag des Lebens werden - und dann so ein Desaster, welches zudem noch sauteuer war und für alle Ewigkeit in der Erinnerung bleiben sollte.

    Ausgerechnet dann passiert sowas...; da wäre ich auch stinksauer und würde dagegen vorgehen!

  • vor 7 Jahren

    Ein Rechtsanspruch auf Wiederholung der Hochzeitsfeier dürfte m.E. nicht existieren. Ein materieller Schden ist entstanden, der ist sollte der vergütung entsprechen. Ein immaterieller Schaden hängt ab davon, ob nicht von den 1000 Gästen doch einiges an Videos zusätzlich gemacht wurde, so dass das Brautpaar zumindest diese als "Erinnerung" haben kann. Dann wären die Kosten der Beschaffung dieses Materials dem Beklagten aufzubürden. Falls nein ein Schmerzensgeld wg. seelischer Grausamkeit ;-)

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    ES kommt auf den Vertragsinhalt an..

    Persönlich würde ich auf eine Wiederholung??!!..(lachmichwech), da alles nur noch *gestellt* und nicht echt ist...VERZICHTEN!!

    Was nicht hat sollen sein...soll man auch nicht herausfordern..aus dem Bauchgefühl...sage ich mal..die Ehe dauert nicht lange!!

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  • Kate
    Lv 4
    vor 7 Jahren

    Ich würde ebenfalls klagen und Entschädigung verlangen

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