Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Vermieter will Geld das ich an das Finanzamt zahlen musste jetzt von mir haben?

Hallo!

Vom Finanzamt habe ich ein Schreiben bekommen in dem mir mitgeteilt wurde das mein Vermieter einen Pfändungsbescheid bekommen hat. Ich wurde unter Androhung von Strafzahlungen aufgefordert meine Kaltmiete, bis zur Aufhebung der Pfändung, von 215 Euro an das Finanzamt zu überweisen. Die Nebenkosten sollten weiterhin zum Vermieter gehen.

Da ich leider Hartz4-Empfänger bin habe ich meinem Jobcenter dieses Schreiben des Finanzamtes vorgelegt und diese haben die nötigen Schritte eingeleitet und das Geld an das Finanzamt gezahlt. ca. 4 Wochen später kam der Aufhebungsbescheid vom Finanzamt. Diesen habe ich auch an mein Jobcenter weitergeleitet. Doch war das Jobcenter nicht mehr in der Lage die Zahlung an das Finanzamtes im 2. Monat noch zu stoppen. Also gingen 2 Monats-Kaltmieten an das Finanzamt.

Diese 2 Monats-Kaltmieten, also 2 mal 215 Euro gleich 430 Euro, will der Vermieter bzw. die Hausverwaltung jetzt von mir haben. Das kann doch wohl nicht sein oder? Muss sich nicht die Hausverwaltung mit dem Finanzamt einigen?

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Vielen Dank

LG

7 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Dein Vermieter ist ein lustiges Kerlchen. Hat z.B. 10.000€ Steuerschulden, wird gepfändet, deine 1. Miete landet beim Gläubiger und mindert die Steuerschuld um 215€, er zahlt 9.785€, die Pfändung wird aufgehoben und nun will er nochmals 215€ von dir.

    Aktueller Besitzer deiner beiden Monatsmieten ist das Finanzamt, das hat, wenn die eine Überzahlung darstellen, diese an den Vermieter auszukehren.

    Mit Bezug auf das FAmt-Schreiben (da existiert bestimmt ein Aktenzeichen) an das FAmt schreiben mit Bitte um Klärung, Kopie des Schreibens der Hausverwaltung beifügen; Kopie des Schreibens an das FAmt an die Hausverwaltung ... und alles für die ARGE nochmal kopieren.

    Könnte ein Versehen der Hausverwaltung vorliegen, ich vermute aber eher ein wenig Bereicherungsabsicht. Denn es noch Ansprüche des Vermieters gegen das FAmt geben sollte, wird er sich im Normalfall an das FAmt wenden.

    Nachtrag

    Die Antwort des Users fankle bzgl. der 2. Miete ist insoweit falsch, als dass du ordnungsgemäss im Sinne 277 BGB gehandelt hast, hingegen der Vermieter sich nicht um seine Angelegenheiten gekümmert hat und z.B. seine Mieter nicht vorab über die Begleichung seiner Steuerschuld informierte, sondern auf den Amtsweg und dessen Umlaufzeiten vertraute.

    Bzgl. der 1., gepfändeten Miete soll dir der Vermieter bitte erstmal seinen Rechtsanspruch belegen.

    Könnte es sein, dass die Hausverwaltung überhaupt keine Kenntnis von der Pfändung hat und nun ganz einfach im Irrtum befindlich die ausstehende Zahlungen einfordert, wie es ein ordentlicher Verwalter tun sollte? Das wäre m.E. ganz schnell telefonisch zu klären.

  • Ulli
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Bei Unstimmigkeiten bin ich bisher immer sehr gut damit gefahren, wenn ich meinen zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt selbst angeschrieben oder angerufen habe. Du hast sicher Kopien der Schreiben, die du an die Arge gegeben hast, für dich aufbewahrt. Sprich mit dem Beamten und erkläre die Sachlage. Wenn es korrekt ist, dass ein oder zwei (das habe ich nicht ganz verstanden) Monatsmieten zurück an die Hausverwaltung gehen sollen, dann wird das umgehend veranlasst werden.

    Das Ergebnis deines Gesprächs teilst du dann natürlich schriftlich dem Jobcenter mit.

  • vor 7 Jahren

    Für den Vermieter oder die Verwaltung bist du Vertragsnehmer und somit verantwortlich. Das du die Miete direkt vom Jobcenter überweisen lässt, ist deine Sache und ist nicht gefordert. Der Bedürftige bekommt i.d.R. die Miete auf sein Konto ausgezahlt und kann somit selbst dafür sorgen den Empfänger zu ändern.

    Du bist also verpflichtet dem Finanzamt mitzuteilen, dass sie zu Unrecht Zahlungen erhalten haben und das Geld zurückzahlen müssen. Sollte sich das Finanzamt quer stellen, kannst du einen Anwalt auf deren Kosten beauftragen, da sie sich zu Unrecht bereichert haben und sich in Verzug befinden.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Wenn die Pfändung aufgehoben wurde, dann muss das nicht heissen , dass der Vermieter keine Schulden mehr beim Finanzamt hat ; möglich ist es .

    Wenn er keine Schulden mehr hatte, dann bekommst Du das Geld vom FA zurück ... Zahlungen auf eine nicht bestehende Schuld sind eine ungerechtfertigte Bereicherung, die das FA herausrücken muss.

    Wenn der Vermieter noch offene Steuerschulden incl Nebenkosten hatte, dann hast Du auf eine fremde Schuld gezaht : Da gibt es nix zurück , das FA sagt danke ...

    .. und Du kannst die geleistete Zahlung gegenüber dem Vermieter als Aufwendungsersatz unter dem Aspekt der Geschäftsführung ohne Auftrag mit der Mietforderung aufrechnen . Schreibe an den Vermieter :

    * Hiermit rechne ich meine Zahlung iHv ... Euro an das FA .... stadt auf ihre Steuerschuld gegen die Miete für ( Beispiel ! ) Juni und Juli 2014 auf . " ....

    Nachtrag : Habe erst jetzt verstanden, wie die 2 Mieten zustande gekommen sind : Die erste auf Grund der Pfändung, die zweite weil das JC zu langsam war : Bei der ersten Zahlung konntest Du gar nicht anders, also da kannst Du auf alle Fälle aufrechnen . Meine Ausführungen gelten dann nur noch für die zweite Miete, die du nicht mehr stoppen konntest .

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Rufe doch erst einmal beim Finanzamt an.

    Der Vermieter hat ja Recht, dass er von dir die Miete haben möchte.

    Vielleicht überweist ihm dann das Finanzamt sofort die vom Jobcenter zuviel gezahlte Miete.

    Vermutlich überweist das Finanzamt aber die Miete nur an das Jobcenter zurück und die müssen dann die Miete weiter an den Vermieter überweisen..

  • Fankle
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Verstehe ich das richtig? Das FA hat einen Pfaendungsbescheid, auf Grund dessen die Mietzahlungen vom JC an das FA getaetigt wurden. Nach 4 Wochen wird die Pfaendung aufgehoben, aber das JC zahlt noch einmal, weil sie nicht so schnell darauf reagieren konnten. (Aergerlich aber verstaendlich.) Nach meinem Verstaendnis ist so nur eine Montasmiete zuviel an das FA gezahlt worden. Also fehlt dem Vermieter nur eine Monatsmiete und nicht zwei. Oder? Das ist der erste Punkt der geklaert gehoert: Um wieviele Monatsmieten geht es eigentlich?

    Jegliches Gezeter, dass der Vermieter ja wohl nichts zu melden haette bei vermutlichen erheblichen Steuerschulden, ist belanglos. Auch die Tatsache, dass das JC fuer dich die Miete zahlt, ist fuer den Sachstand unerheblich. Es ist deine Unterschrift auf dem Mietvertrag. Wenn der Vermieter die ihm vertraglich zustehende und nicht vom FA gepfaendete Miete nicht bekommt - egal aus welchem Grund - stehst du in der Schuld. Du kannst bestenfalls dem Vermieter die Lage schildern und darauf hoffen, dass er bereit ist so lange auf seine Mietzahlung zu warten bis das FA die zu viel gezahlte Miete zurueckerstattet und das JC das Geld an den Vermieter weitergeleitet hat.

  • vor 7 Jahren

    Der Vermieter muss sich mit niemanden einigen, denn der Mietschuldner bist du und sonst keiner. Such nicht nach Fehlern anderer, bezahl lieber deine Schulden.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.