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Zu unrecht gezahlte GEZ Beiträge?

Hallo, ich bin Auszubildende und wohne seit einem Jahr mit meinem Freund zusammen. Wir zahlen ca 17€ Gebühren an die GEZ. Ehrlich gesagt hab ich mich nie richtig mit dem leidigen Thema auseinandergesetzt. Aber kann man rückwirkend als Azubi (ich erhalte BAB) die GEZ Gebühren zurückfordern, wenn nur einer in einem 2-Personenhaushalt Azubi ist? Freue mich auf Antworten!

6 Antworten

Bewertung
  • FOX
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Die Gebühren sind auf jeden Haushalt bezogen..In dieser Situation würde Dein Freund die GEZ bezahlen müssen.

  • Gezahlte GEZ Beiträge bekommst du nur zurück, wenn du einen Antrag auf Befreiung gestellt hast. Das hast du nicht, also gibt es nichts zurück. Einer im Haushalt muss GEZ-Beiträge zahlen, es sei denn, ihr bekommt ALG" oder Sozialhilfe. Befreit wird man nur auf Antrag.

  • Nemo
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Die Gebühren beziehen sich auf den Haushalt, egal wie viele Bewohner dieser hat. Eine Freistellung erfolgt nur, wenn alle Bewohner Leistungen nach SGB2 erhalten. (z.B. Bedarfsgemeinschaft). Eine Rückforderung ist sowieso aussichtslos,

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Es wurde nix zu unrecht bezahlt, also gibt es auch nix zurück.

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  • vor 7 Jahren

    Einmal gibt seit 2013 keine GEZ mehr. Entscheidend ist, wessen Name(n) in dem Mietvertrag steht (stehen). Da ich annehme, dein Freund bezieht sein Einkommen durch Berufstätigkeit, gibt es keine Ermäßigung für den allgemeinen Rundfunkbeitrag. Dieser Beitrag wird pro Mietvertrag gerechnet.

    Aus dem Link kannst du entnehmen, wann du eine Ermäßigung bzw. Befreiung beantragen kannst.

    http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_bue...

  • vor 7 Jahren

    Zurückfordern kannst du sie auf alle Fälle.

    Ob sie das zurückzahlen ist etwas anderes.

    Aber ich glaube schon.

    >>

    Upps.....

    ich hatte die Frage nicht richtig gelesen. Ich dachte, dass dein Freund und du beide etwas überwiesen hattet.

    So bekommst du nichts zurück.

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