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Ausbildung verkürzen mit Fachoberschulreife?
Hallo leute,
derzeit habe ich echt viele fragen an euch tut mir leid :(
Ich habe seit dem 01.08.2014 mit der Ausbildung als Einzelhandelskaufmann angefangen und würde gerne fragen ob ich diese verkürzen kann?
Es macht mir tierischen Spaß dort, aber ich würde gerne etwas zeit sparen weil ich bereits 21 Jahre alt bin.
Davor habe ich das Berufsgrundschuljahr erfolgreich mit einem Durchschnitt von 2,4 absolviert und würde gerne wissen ob es damit klappen könnte die Ausbildungsdauer zu verkürzen.
Welche vor und Nachteile würde mir das bringen?
5 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 Jahren
Eine Ausbildung dauert für gewöhnlich drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit jedoch verkürzt werden. Rechtliche Grundlage ist dabei das Berufsbildungsgesetz. Dieses besagt, dass die Ausbildungszeit verkürzt werden kann, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird (§8 BBiG).
Wer berufliche Vorbildung, wie z. B. ein Berufsgrundbildungsjahr besitzt oder einen hohen Schulabschluss, kann bereits vor Beginn der Ausbildung einen Antrag auf Verkürzung stellen.
Verkürzung bei höherem Schulabschluss
Auch wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen. Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich, mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht dadurch aber nicht. Der Antrag sollte zu Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Stelle gestellt werden, es ist aber möglich, ihn noch bis zu ein Jahr vor Ende der Ausbildung zu stellen.
Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen, ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. Diese kann gestattet werden bei überdurchschnittlich guter Leistung oder bereits erworbener Berufspraxis im Ausbildungsberuf.
Um die Ausbildungszeit zu verkürzen, müssen Ausbilder und Auszubildender gemeinsam einen Antrag bei der dafür zuständigen Stelle stellen.
Zuständige Stellen sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammer, Kammern der freien Berufe wie z.B. Ärzte- oder Rechtsanwaltskammern und Landwirtschaftskammern. Welche Stelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie ganz einfach anhand des Stempels auf Ihrem Ausbildungsvertrag.
http://www.beruf.me/ausbildungsverkuerzung.php
Quelle: https://www.google.de/?gws_rd=cr&ei=cLu5Uo6-HMWr4A...
- ДраганLv 6vor 7 Jahren
Ja ich denke du kannst auf 2 Jahre verkürzen, aber frag einfachmal deinen Chef
- vor 7 Jahren
Sorry, aber nur mit einer Fachoberschulreife wird das nichts. Dazu hättest du dein Fachabi machen müssen, dann kann oft ca.4-6 Monate verkürzen. Je nach Leistung in Beruf und Schule und wie der Ausbildungsbetrieb das so sieht. Jetzt willst du hoch hinaus, das hättest du dir mal eher überleben sollen mit deinen 21 Jahren. Reichlich späte Erkenntnis.
- Harald MLv 7vor 7 Jahren
Du bist nun schon vier Wochen dabei, das reicht wirklich.
Mit 21 kannst du den Laden übernehmen.
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- vor 7 Jahren
nach einer Abgeschlossenen Ausbildung kannst du höchstens sowas wie mittlere Reife erwerben, auch Quabi genannt...
Für dein Abitur müsstest du wieder in die Schule und beides zusammen bringt man 1. nicht fertig und 2. musst du mit deinem ausbildungsleiter sprechen dass du dir den schrott ersparen willst und verkürzen willst.