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Ausbildung und Harzt IV?
Hallöchen,
meine beste Freundin ist total verzweifelt und wir hoffen hier gibts einige die Ihr bzw uns bei der Frage weiter helfen können.
Also sie wird Anfang September 25 Jahre alt und lebt noch bei ihrer Mutter die Harzt IV bezieht. Noch sind die beiden 1 Bedarfsgemeinschaft. Aber ab dem 25 Lebensjahr fällt man aus der BG ja raus.So fällt aber auch ihr Mietanteil weg 350 Euro. Sie fängt aber nun am 15.8 ihre erste Ausbildung an. Ja recht spät, aber besser als nie. Sie verdient 480 Euro netto. Nun ist die Frage, was kann sie den beantragen damit sie Ihre Miete bezahlen kann? Wir haben im Internet gelesen das Bafög nicht geht weil es eine betriebliche Ausbildung ist und keine schulische. BAB geht auch nicht, da sie noch bei ihrer Mutter lebt (bekommt man nur wenn man alleine wohnt) und ausziehen erstmal garnicht in betracht kommt. Nebenjob geht auch nicht, da sie eine 45 Stundenwoche hat. Wie sieht es den mit Wohngeld oder aufstockendes Harzt IV aus? von den 480 Euro kann sie ja nicht 350 Miete bezahlen, ihre Fahrkarte 80 Euro und noch ihr Lebensunterhalt. Wir hoffen jemand kann uns weiter helfen und einen guten Tipp geben was Sie beantragen kann. Daran kann es ja wohl nicht scheitern, dass ein Mensch nicht eine Ausbildung anfangen kann. Kindergeld fällt ab dem 25 Lebensjahr auch weg.
Nein ab dem 25. Lebensjahr bilden die beiden eine eigenständige BG
Arbeitslose, die über 25 Jahre alt sind, bilden grundsätzlich keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit den Eltern.
Wie das Bundessozialgericht in Kassel entschieden hatte, gilt das auch, wenn sie noch immer in der elterlichen Wohnung leben.
7 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Mietzuschuss für Auszubildende
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Auszubildende einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Heizung erhalten, wenn kein Anspruch auf Wohngeld besteht (§ 22 Abs. 7 SGB II). Hintergrund dieser Regelung ist die mangelnde anteilige Berücksichtigung der Wohnkosten in den Bedarfssätzen der Ausbildungsleistungen.
Um soziale Härten, die hiermit einhergehen können, aufzufangen, hat sich der Gesetzgeber entschieden, für bestimmte Gruppen von Auszubildenden, für die sonst die Ausschlussklausel des § 7 Abs. 5 SGB II gilt, Anspruch auf Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung zu gewähren. Der Zuschuss wird als Beihilfe erbracht, der nicht zurückgezahlt werden muss. Zudem gilt er nicht als ALG II-Leistung (§ 19 S. 2 SGB II). Der Bezieher unterliegt also nicht der Pflicht zur Arbeitssuche.
Aufstockendes ALG2 wird es wohl nicht geben.
- vor 7 Jahren
eine bedarfsgemeinschaft ist altersunabhängig.also auch z.b. auch ein 30 und ein 50 jahriger.ich würde wohngeld und aufstockendes hartz 4 beantragen
- Mii🐼Lv 7vor 7 Jahren
Soweit ich weiß, sind deine Freundin und ihre Mutter weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft mit Hartz 4
- vor 7 Jahren
Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen die zusammen leben, egal wie alt!
Is schwierig, am besten mal zusammen zum Amt und de Sache dort besprechen und beraten lassen!
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- HelgaleLv 7vor 7 Jahren
Erkundige Dich doch an kompetenter Stelle.
Erkläre den Sachverhalt und man wird Dir Auskunft geben.
Zu allererst würde ich bei der ARGE fragen.
- Anonymvor 7 Jahren
Das Rohprodukt Hartz 4 kann auch zu einem Treibstoff für Kleinlaster bis 1,5 Tonnen verarbeitet werden. Da es leider nur 12 dieser Kleinlaster gibt ergibt die Produktion keinen großen Sinn.