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Maximales Einkommen bei 450€-Job überschritten?
Hallo.
Ich bin seit Anfang des Jahres Arbeitslos und habe seit letztem Monat einen Minijob auf 450EUR-Basis. Soweit ich weiß gilt diese 450€-Grenze deshalb, weil man im ganzen Jahr nicht über 5400€ kommen darf, ohne selbst Abgaben zahlen zu müssen.
Mein Problem ist jetzt, dass ich gestern von meinem alten Arbeitgeber noch eine "Gewinnbeteiligung" für das Jahr 2013 bekommen habe, das war da schon immer so, das man mitte des nächsten Jahres diesen Bonus bekommt. Jetzt habe ich durch diese unerwartete Bonuszahlung Brutto schon die 5400€ überschritten. Heißt das, ich kann meine 450€ Tätigkeit jetzt nicht mehr einfach so fortsetzen oder wird das anders gerechnet, weil ich ja für diesen Bonus 2013 gearbeitet habe und nicht 2014?
4 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 Jahren
Die Bonuszahlung aus deiner ehemaligen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird nicht mit deinem 450€ Minijob verrechnet.
Die 5400€ Grenze gilt für Einnahmen aus deinem Minijob.
- TWallyLv 6vor 7 Jahren
Wenn der Bonus für 2013 ist, wurde er von deinem ehemaligen AG auch für 2013 nachversteuert, oder? Oder ist Gewinnbeteiligung unternehmerisch gemeint?
- SprendlingerLv 7vor 7 Jahren
Du wirfst hier 2 Gesetze durcheinander. Das Minijobgesetz hat nichts mit einer Bonuszahlung zu tun. Bei Fragen hierzu wendest du Dich an die Minijobzentrale.
Beim Arbeitslosengeld musst Du diese Zahlung angeben. Wenn sie Rückwirkend für 2013 versteuert wurde, hast Du keine Probleme. Gilt sie aber für dieses Jahr, musst Du mit Abzügen rechnen. Fragen hierzu beantwortet das Arbeitsamt
- Sebastian#Lv 6vor 7 Jahren
Das schlimmste was passieren kann ist, dass du deine Bonuszahlung versteuern musst. Wenn du zu dem 450 Euro Job Hartz4 bekommst, könnte das auch gekürzt werden.
Einfach mal beim Finanzamt nachfragen. Nur wenn du die Zahlung verschweigst, könnte es ungemütlich für dich werden.