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17 jährige beim Vater gemeldet, wohnt da aber nicht. Was passiert, wenn das rauskommt?

Ich schreibe hier im Namen einer Bekannten und zwar is folgendes Problem.

Eltern sind geschieden und es wurde gerichtlich entschieden, das die Tochter beim Vater wohnt. Nun ist es aber so, das das Mädchen schon seit fast 1 Jahr beim Freund und dessen Familie wohnt und dort nur Stress macht.

Was passiert dann, wenn man dies beim Amt meldet : wer bekommt ärger und muss das Mädchen dann zurück zum Vater oder wie wird das dann gehandhabt?

Update:

Hallo nochmal :)

ich gehöre nicht zur Familie, aber die anderen Kinder der Familie sind an mich mit dieser Frage rangetreten .

Habe jetzte auch ein paar Info´s mehr erhalten:

-wie das mit dem Sorgerecht ist, konnten se mir so jetzt nicht sagen

-Stress machen indem Sinne: geht nicht arbeiten liegt denen auf der Tasche und benimmt sich den Kindern des Hauses gegenüber so, als wenn ihr alles gehört

Update 2:

-Kinder machen Ausbildung bzw gehen noch zur Schule und werden von dem Mädl als faule "Schweine" usw bezeichnet, rührt jedoch selber nicht einen Finger

- gibt nur das Geld des Freundes aus undmacht ihm das Leben zur Hölle ( er liebt sie aber)

- Eltern gehn den ganzen Tag arbeiten und bekommen kaum was mit und wollen dann nur ihre Ruhe haben

-zu dem Vater von dem Mädl: er kümmert sich nicht, ihm is das alles egal

Update 3:

Die Kinder des Hauses wollten nun das Amt einschalten, haben aber Angst das se selber vllt auch Ärger bekommen und ne Strafe zahlen müssen.

Das war es nu im groben, hoffe das hilft weiter. Danke

8 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Dass der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, heißt nicht gleichzeitig, dass er auch das alleinige Sorgerecht besitzt.

    Sie wird doch auch eine Mutter haben.

    Ohne Erlaubnis des Vaters und der Familie des Freundes wird sie sich nicht bei der Familie ihres Freundes aufhalten.

    Wenn sie in der Familie des Freundes nicht gelitten wird, sollte die Familie sie auffordern, wieder nach Hause zu gehen.

    Das sind zu wenige Fakten, um hier eine wirklich aussagekräftige Antwort zu geben.

    Hier gibt es zu viele Eventualitäten.

  • vor 7 Jahren

    Meine Güte habt ihr sonst keine Probleme, in spätestens 1 Jahr ist die Frau volljährig und niemand kann ihr vorschreiben, wo sie wohnen will.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ich nehme einmal an, dass der Vater das (alleinige) Sorgerecht bekommen hat.

    Dann sehe ich nicht ein gr0ßes Problem, wenn die fast volljährige Tochter in der Familie des Freundes wohnt.

    Ich gehe davon aus, dass der Vater sich regelmäßig über die Tochter informiert.

    Ansonsten das Jugendamt kontaktieren.

    Übrigens "Stress machen" ist wenig aussagekräftig - da sollte man Genaueres wisen.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Wenn das beim Amt gemeldet wird,

    werden Die sich schon um diesen

    Fall kümmern, da mach Dir mal Deine

    Sorgen!

    LG Marita

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  • vor 7 Jahren

    alle bekommen aerger

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Es ist Sache des Erziehungberechtigten, der Tochter zu erlauben, wo sie wohnt. Dem Jugendamt ist das ziemlich wurst und der Meldebehörde (Gemeindeverwaltung) sowieso. Für die wohnt das Mädel offiziell beim Vater und Punkt. Dagegen protestieren könnte höchstens die Mutter.

  • Gnip
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Du gehörst also zu der Familie ihres Freundes.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich dem Vater zugesprochen wurde ,

    wäre der Vater der Ansprechpartner für die Familie ihres Freundes .

    Es kann davon ausgegegangen werden , das der Vater den aushäusigen Aufenthalt seiner Tochter duldet .

    Eine Meldung beim Jugendamt ( Jugend und Familienhilfe ) ist nur angezeigt , wenn die Tochter

    die Rückkehr zum Vater verweigert oder der Vater die Wiederaufnahme seinerTochter ablehnen würde .

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