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Bearbeitungsgebühr für Mietvertrag rechtens?

Hallo, hab mal eine Frage. Wir wollen am 01.10.2014 umziehen. Der Mietvertrag ist auch schon unterschrieben. Nun verlangt der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr für den Mietvetrag in Höhe von 120,00 €. Ist das rechtens?

Über eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

8 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Erzähl mal der Verbraucherschutzzentrale und dem Mieterschutzbund davon. Die finden das garantiert sehr interessant, weil es ziemlich illegal ist.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Nein,wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht.

  • vor 7 Jahren

    Bezahlst du auch eine Bearbeitungsgebühr für das Ausdrucken des Kassenzettels, wenn du im Supermarkt einkaufst ... ?

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Muss man differenzieren. Wenn das eine Wohnungsverwaltung ist, die mehrere Eigentümer betreut kann das legal sein.

    Der Eigentümer selber darf diese "Vertragsausfertigungsgebühr" (wer denkt sich sowas immer aus) NICHT verlangen.

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/vertragsausfertig...

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  • vor 7 Jahren

    Sind Kosten im Mietvertrag oder sonstigen Verträgen nicht aufgeführt, hat der Vertragsgeber keinen Anspruch darauf.

    Sollte so eine unübliche Klausel im Vertrag stehen, hat der Vertragsnehmer sie mit seiner Unterschrift akzeptiert.

    Verträge sind einzuhalten, deshalb lohnt es sich sie VORHER durchzulesen und Fragen zu stellen, bei den Klauseln die man nicht versteht.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • vor 7 Jahren

    nein ist es nicht

  • vor 7 Jahren

    Als Mieter muss man das nicht zahlen. Verwalter und Makler verlangen das aber von den Eigentümern

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Der Vermieter sollte sein Ansinnen begründen können.

    Kann er aber sicher nicht.

    Lacht ihn aus.

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