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Zschäpe und ihre Pflichtverteidiger?

Hi,

Kann mir mal jemand erklären, warum die Zschäpe jetzt ihre Pflichtverteidiger nicht wechseln konnte? Sonst kann man doch theoretisch auch nen anderen Anwalt nehmen.

Und warum braucht die genau 3 Anwälte?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Strafverteidiger, die man vom Gericht bestellt bekommt, kann man nicht einfach wechseln. Das ginge nur mit selbst beauftragten Wahlverteidigern. Damit das Gericht neue Pflichtverteidiger zulässt, müsste das Vertrauensverhältnis zwischen Zschäpe und ihren Anwälten zerstört sein.

    Wenn du es genau wissen möchtest:

    http://www.xn--kanzlei-grnewald-szb.de/nsu-prozess...

  • vor 7 Jahren

    Das Oberlandesgericht (OLG) München habe Zschäpes Antrag auf Entpflichtung zurückgewiesen, berichtete die Zeitung. Auch ein zusätzlicher Pflichtverteidiger werde nicht bestellt. Zschäpe habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine endgültige und nachhaltige Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihr und den Verteidigern vorgebracht, heißt es dem Bericht zufolge in der Begründung des Vorsitzenden Richter Manfred Götzl

  • M-Atze
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Ich denke mal,das sich die Frau Tschäpe gedacht hat,daß aller guten Dinge drei sind und Sie deswegen auch Anspruch auf 3 Pflichtverteidiger hat !!-

    -sollten sich die Anklagepunkte wegen der Taktik Ihrer Pflichtverteidiger automatisch reduzieren..(wegen Mangels an Beweisen/im Zweifel für die Angeklagte/spekulative unhaltbare Vorwürfe,u.a.die vermutete Beteiligung an Straftaten..begangen von den zwei Anderen) !!-

    Dieses Verfahren ist eine Farce und dient einzig und allein dem Zwecke,für diese jetzige Regierungskoalition,einen Sündenbock zu definieren um von den massiven rechtlichen und unrechtlichen Mißständen dieses Systems abzulenken !!-

  • ?
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Wären es normale Verdeitiger gewesen, hätte sie einfach andere beauftragen können.

    Bei einem Landgericht besteht Anwaltspflicht. Hätte die keine Verdeitiger mehr, könnte der Prozess nicht weitergeführt werden.

    Neue Verdeitiger müssten dann auch erstmal Gelegenheit bekommen, sich in die Akten einzuarbeiten.

    Da die Pflichtverdeitiger den Steuerzahler Geld kosten, und um eine Verzögerungstaktik von Angeklagten zu erschweren, gestattet man den Wechsel von Pflichtverdeitigern nur bei schwerwiegenden Gründen.

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  • Fankle
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Dass das Regelwerk es nicht hergibt, mal einfach so den/die Pflichtverteidiger zu wechseln, wurde nun schon von den Vorrednern wiederholt gesagt.

    Der Grund fuer die Regel ist, dass man den Prozess nicht fortsetzen kann, wenn ploetzlich neue Verteidiger uebernommen haben und gar nicht wissen, was Tango ist. Im schlimmsten Fall muesste man den neuen Advokaten erstmal ein paar Monate Zeit geben, um sich in so ein komplexes Verfahren wie den NSU-Prozess einzuarbeiten, und dann faengt die Gerichtsverhandlung wieder von vorne an. Zschaepe (oder jede(r) andere Angeklagte) haette auf diese Weise viel Zeit geschunden und eine Verurteilung hinausgezoegert. Um das zu verhindern, sind die Regeln wie sie sind.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Einen vom Gericht gestellten Pflichtverteidiger kann man nicht wechseln wie ein Hemd - dafür müssen gewichtige, rechtlich relevante Gründe ausgeführt werden.

    Daran mangelte es hier.

    NACHTRAG:

    Der Daumen-runter-Depp sollte mal die Strafprozessordnung lesen

  • vor 7 Jahren

    Was habt ihr hier nur für Probleme?

  • aeneas
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Es gab keinen juristisch vertretbaren Grund, die Pflichtverteidiger zu wechseln; so einfach ist das.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Soweit kommts noch, die hat schon zuviele Sonderrechte. Wer sonst bekommt gleich 3 Pflichtverteidiger? Niemand!

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