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Visum zur Familienzusammenführung - 3 Monate und dann?

Mein Mann kommt aus Sri Lanka und hat nun den erfreulichen Anruf bekommen, dass ihm das Visum zur Familienzusammenführung ausgestellt wird. Er plant im Oktober nach Deutschland zu kommen. Das Visum hat ab Einreise eine Gültigkeit von 3 Monaten.

Wie müssen wir dann in Deutschland vorgehen? Müssen wir dann die Aufenthaltserlaubnis hier bei der Ausländerbehörde beantragen?

Update:

In Deutschland sind wir offiziell auch noch nicht verheiratet. Müssen wir dann vielleicht zu erst hier zum Standesamt?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Zum Standesamt:_Ehedokumente einreichen, zur Meldestelle(in diesem Fall für ihn Ausländeramt um die Aufenthaltserlaubnis(befristet) zu bekommen, zum Arbeitsamt oder selbst auf Arbeitssuche.

    Ich sehe, ich habe drei DR bekommen, und dennoch ist, was ich geschrieben habe, der offizielle Werdegang. Eine Ehe kann auch in einem anderen Land g ü l t i g geschlossen werden. Diese offiziellen Dokumente müssen übersetzt werden. Dann werden sie bei den Botschaften im Ausland(hier sehr wahrscheinlich Sri Lanka) eingereicht. Die Botschaft prüft. Die Ausländerbehörde in Deutschland prüft gegen. Bestehen keine Bedenken gegen die Echtheit von Papieren und Ehe, dann erteilt die Deutsche Botschaft in Sri Lanka, das Einreisevisum zur Familienzusammenführung! Eine erneute Eheschließung in Deutschland ist nicht mehr nötig. Nach der Einreise zum Familienangehörigen müssen die Papiere auch hier den Standesämtern u.a. eingereicht werden. Die Ausländerbehörde erteilt daraufhin die Aufenthalterlaubnis begrenzt für ein Jahr. Danach wird sie jeweils um ein Jahr verlängert.

    lässt sich der Aufenthalter nichts zu schulden kommen, k a n n er nach drei Jahren die ständige Aufenthaltserlaubnis bekommen.

    Lebt ein Ausländer seit Jahren illegal in der EU, muss er dennoch in seinem Geburts/Heimatland bei der deutschen Botschaft ein Einreisevisum in ein Land der EU beantragen und es wird in Fällen der Familienzusammenführung höchstwahrscheinlich ausgestellt.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ihr seid also NICHT verheiraten nach UNSEREM recht, wie Du selber zugibst.

    Also gibt es nach UNSEREM RECHT auch KEINE "Familienzusammenführung", also kann er auch KEIN "Visum zur Familienzusammenführung" bekommen haben.

    Du schreibst hier die Unwahrheit.

    Was er vielleicht haben KÖNNTE ist maximal ein Touristenvisum.

    Da Du nach DORTIGEM Recht angeblich verheiratet bist - warum lebst Du mit Deinem lieben "Ehemann" nicht in Sri-Lanka, frage ich Dich ???

    Von Einreise-Aufenthaltserschleichung, von Schein-"Ehe" rede ich erstmal nicht ...

    Warum den armen "Ehemann" aus dem gewohnten kulturellen Umfeld reißen ? Lebe mit ihm dort und werde so nrichtig glücklich ....

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Die Aussage "Visum zur Familienzusammenführung " ist falsch (siehe "Forsethi" und andere).

    Wo weder Heirat noch Familie , da keine "Zusammenführung".

    Von "Aufenthaltserlaubnis" kann noch lange nicht gesprochen werden, auch wenn der Angebetete ein noch so toller Bursche und die Liebe "wirklich wahr" ist.

    Sonstige Details hier nachlesen :

    http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/Wichti...

  • vor 7 Jahren

    Wenn du hier noch nicht offiziell verheiratet bist, ist es keine Familienzusammenführung. Also mußt du hier erst einmal heiraten. Die Ausländerbehörde wird dir weiterhelfen.

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  • vor 7 Jahren

    Bei alle weiter Angelegenheiten kannst das zuständiges Ausländeramt fragen.

    Wenn Du Visum bekommen , hast dann bekommst DU - AE auch.

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