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geht das noch auf garantie?

wir haben vor einem jahr unser bad neu fliesen lassen .vor ein igen wochen haben wir bemerkt das eine fliese gesprungen ist und das die silikonverfugung in der dusche sich auflöst.wir haben dem fliesenleger bescheid gesagt und der kam machte das fertig.heute bekam ich die rechnung,sollte sowas nicht noch unter garantie laufen?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Schau in die Garantieerklärung des Handwerkers. Da steht alles drin!

    Ach, du hast keine Garantiererklärung bekommen. Ja dann hast du auch keine Garantie!

  • vor 7 Jahren

    Ich hätte vorher gefragt, dann wäre die Sache klar gewesen!

    ....und das alles wegen einer Fliese!

  • vor 7 Jahren

    da muß dann aber einer mit dem hammer gegen die wandfliese gehauen haben.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Nein. Fliesen springen meist nicht von alleine, sondern weil was drauf geflogen ist. Und Silikon löst sich nicht von alleine auf. Evtl. verkehrte Reiniger benutzt, oder es hat jemand dran rum gekratzt.

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  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Die Fliese bekommt nach etwa einem JAHR einen Sprung ?

    Dann liegt es garantiert nicht am Fliesenleger, sonst wäre der Sprung weit früher aufgetreten.

    Und Silikonfugen lösen sich nicht von selbst auf, das ist ausgeschlossen. Meine selbstgefugten Silikonfugen sind seit 10 Jahren noch im Bestzustand. Und ich bin NICHT Fliesenleger.

    Als Handwerker würde ich kostenlose Reparaturen bei Dir verweigern und es im Falle auf einen Rechtsstreit einschließlich Gutachter ankommen lassen. Den zahlst erstmal Du ...

    Anstelle wegen solcher Lappalien einen solchen Aufstand zu veranstalten täte ich an Deiner Stelle das Folgende :

    Die gesprungene Fliese vorsichtig entfernen mit Hämmerchen und Meißelchen, einen Fertig-Fliesenkleber aus dem Baumarkt auftragen, die Ersatzfliese einsetzen (Du hast Dir doch ein paar geben lassen ???), etwas Fugenmasse dito ?, ausfugen und fertig.

    Die "sich auflösenden" Silikonfugen entfernen, mit einem speziellen Fugengrund (Baumarkt) vorbehandeln und anschließend nachfugen.

    Das ALLES hast Du einschließlich der Trockenzeiten und des Einkauf´s im Baumarkt an einem einzigen Tag erledigt.

    Warum willst Du wegen einer solchen LAPPALIE einen Handwerker kommen - und UMSONST arbeiten lassen ???

  • vor 7 Jahren

    Nachträglich kann man nicht mehr beurteilen, ob etwas auf die Fliese gefallen ist. Natürlich hast Du Recht zu behaupten das ein es Garantieschaden ist. Nur Dein Beweis ist weg.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Nein

  • vor 7 Jahren

    Gewährleistung auf Handwerksleistung beträgt min. 2 Jahre. Ich beauftrage HW nur mit 5 Jahre Gewährleistung

  • anamy
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Das sollte auf jeden Fall noch unter Gewährleistung fallen.

    Lies dich hier mal rein:

    https://www.google.de/search?q=Gew%C3%A4hrleistung...

  • X
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Garantie 6 Mon., Gewährleistung 2 Jahre. Im Falle der Gewährleistung muss man aber beweisen können, dass der Fehler vom Hersteller ist. Schätze, dass das beim Handwerker ähnlich ist - mit der Gewährleistung. Verbraucherschutz kontaktieren und vor allem nicht zahlen, oder unter Vorbehalt.

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