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Könnt ihr mir helfen?

Hallo ihr Lieben, ich brauche mal dringend einen Rat von euch.

Meine Tochter hat sich im letzten Jahr einen 96er Ford Explorer von privat gekauft. TÜV wurde noch am Tag vor der Übergabe von der DEKRA ( ohne Beanstandung ) neu gemacht. Sie hat für den Wagen 3800 Euro gezahlt und in dem einen Jahr den sie ihn fuhr noch 1500 Euro für Reparaturen reingesteckt. Jetzt ist offensichtlich das Getriebe kaputt. Da sie die finanziellen Mittel einfach nicht hat um das Getriebe in Ordnung bringen zu lassen, hat sie sich entschlossen den Wagen zu verkaufen. Jetzt hat sie bei Ebay 360 Euro für den Wagen bekommen. Der potenzielle Käufer war eben hier......nun kommt es.

Wir haben in der Auktionsbeschreibung erwähnt das die Schweller keinen Rost aufweisen. Leider ein Trugschluß, der Verkäufer hat die durchgerosteten Stellen so professionell abgeklebt das es auf dem ersten Blick nicht zu erkennen war. Der Ersteigerer sagte das der Wagen so niemals durch den TÜV hätte kommen können und ist natürlich vom Kauf zurück getreten.

Der Mann der meiner Tochter den Wagen verkaufte war selber Schrauber in einer großen Vertragswerkstatt, deshalb hatte ich ihn selber im letzten Jahr gebeten den TÜV bei einer Dekraprüfstelle neu machen zu lassen und nicht in seiner Werkstatt. Welche Wege können wir jetzt einschlagen? Die DEKRA hat meine Tochter ja offensichtlich genauso beschissen wie der Verkäufer. Macht es Sinn gegen beide Anzeige zu erstatten? Für ein paar Tipps wäre ich echt total Dankbar

10 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Keine Chance, gegen DEKRA vorzugehen. Die haften genausowenig wie der TÜV für ihre eigene Schlamperei.

    Wenn du nachweisen kannst, dass der Verkäufer eine arglistige Täuschung begangen hat (z.B. weil explizit im Kaufvertrag steht "kein Rost"), kann man den Kauf rückabwickeln. Eine Anzeige ist natürlich Quatsch - davon bekommt man sein Geld nicht zurück.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    schau mal in den Kaufvertrag..da steht mit Sicherheit; gekauft wie besehen..keine Chance.

    3800 für einen Ford der vermutlich noch verbleit fährt...

    das war schon arg doof-im nachinein...

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Betrugsanzeige gegen alle Beteiligten veranlassen!

  • Kai H
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Das ist ein erheblicher versteckter Mangel. Dass ein Auto mit solchen Mängeln, wenn sie entdeckt werden, keinen Tüv bekommt, hat den Grund, dass durchgerostete Schweller die Sicherheit beeinträchtigen. Mit anderen Worten: wer mit diesem Auto gefahren ist, war in Lebensgefahr.

    Der Käufer hat das offensichtlich sofort gesehen. Das ist schlecht für den Verkäufer. Denn, falls der nicht gerade anfängt, eine Ausbildung zu machen, ist er ja vom Fach. Er hätte das auch sehen müssen. Oder war es am Ende sogar sein eigenes Auto?

    Ich würde in einem persönlichen Gespräch mit dem Verkäufer die Wandlung des Kaufvertrages erklären und ihm ankündigen, dass ich im Falle seiner Weigerung Anzeige erstatten werde. Betrug ist eine Straftat, dafür gilt natürlich kein Haftungsausschluss ("gekauft wie besehen"), und es ist auch nicht erforderlich, dass im Kaufvertrag irgendwelche Extra-Zusicherungen stehen wie "rostfrei". So etwas bleibt Betrug und damit strafbar.

    Zusätzlich hat der, der die Mängel so geschickt versteckt hat, Lebensgefahr für die Nutzer des Autos billigend in Kauf genommen. Das ist versuchte fahrlässige Körperverletzung - mindestens.

    Sollte es hart auf hart gehen, kann es allerdings schwer werden, den Verantwortlichen zu finden. Ansprüche habt Ihr erstmal gegen den Verkäufer, gegen den Ihr dann zivilrechtliche vorgehen solltet.

    Zusätzlich würde ich Anzeige gegen unbekannt wegen Betruges und versuchter fahrlässiger Körperverletzung erstatten. Denn dann ermittelt die Staatsanwaltschaft und versucht, den Schuldigen zu finden. Das könnte Euch in einem etwaigen Zivilprozess unterstützen.

    Love and Peace

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  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Das kommt auf mehrere Dinge an. Das Geld auf die gachen zurückzubekommen wird es nicht spielen. Das Auto ist privat verkauft worden und daher hatte der Verkäufer das Recht die Gewährleistung auszunehmen. Wenn man jedoch verhandelt hat und sich auch privat auf eine derartige Frist geeinigt hat ist das natürlich was anderes. Da das Auto jedoch bereits ein Jahr gefahren wurde ist das nicht entscheidend. (längere Fristen sind in der Regel nicht üblich) In Zukunft das Auto vor dem Kauf von dem Öamtc prüfen lassen, die sind da meist ehrlicher und genauer.

    Ansonsten gilt Anklage zu erheben, falls ihr eindeutig belegen könnt das der Schaden nicht durch Verschleisch entstanden ist (vorsicht ohne Rechtschutz Ressourcen aufwendig)

    -) Habt ihr Bilder des Autos bei der Übergabe gemacht, Die evtl. den Betrugsschaden dokumentieren könnten.

    -) Sind die Schäden offensichtlich überdeckt worden, liegt eine betrügerische Absicht vor ohne die der Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist?

    Die Dekra stellt dzt eure beste Chance dar um das Geld wiederzubekommen.

  • ?
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Da es sich beim Vorbesitzer um einen privaten Verkäufer gehandelt haben dürfte, wird er die Gewährleistung ausgeschlossen haben. Dennoch darf er solche Mängel nicht verschweigen. Ob er deshalb dennoch Gewährleistung geben muss, oder es sich gar bei der unsachgemäßen Reparatur zum Erhalt der HU-Plakette handelt, kann nur: 1. Der Gang zum Anwalt, 2. Ein Gutachten, 3. ein Gerichtsverfahren klären.

    Doch Achtung: Alle 3 Schritte können mit hohen Kosten verbunden sein, für die Deine Tochter in Vorleistung gehen muss. Sollte sie den Prozess verlieren, bleibt sie auf den Kosten sitzen. Falls Deine Tochter eine Rechtsschutzversicherung hat, würde ich sagen:"Ab zum Anwalt". Ansonsten würde ich Vorsicht walten lassen.

    Klagen gegen die Dekra machen keinen Sinn. Sie haften nicht dafür, dass der Wert eines Fahrzeugs von der Restdauer einer HU abhängen kann. Sie sollen lediglich die Verkehrssicherheit überprüfen. Wenn aber ein Profi es anlegt, die zu überlisten, können seine Chancen recht gut sein. In der halben Stunde, die so eine Prüfung dauert, ist es gar nicht möglich, alle Eventualitäten auszuschließen.

    Fazit: Anzeigen kostet nix. Du kannst ruhig gegen den Verkäufer Anzeige erstatten. Ich fürchte aber, dass die STA diese auf den Zivilklageweg verweisen wird. Anzeige gegen die DEKRA kannst Du dir eigentlich sparen.

  • vor 7 Jahren

    Vor einem Jahr, da ist nichts mehr zu machen. Mit Gutachten und Gegengutachten kommen Kosten hinzu die den Streitwert mehrfach übersteigen. Das Meiste muß vorfinanziert werden. Ende ungewiss.

    Die Dekra/Tüv überprüft nur, ob der Wagen am Tag der Abnahme verkehrssicher ist. Vorschäden an Getriebe, Elektrik und (vertuschte) an Karosserie gehören nicht dazu. Bleibt zu beweisen das der Verkäufer eine arglistige Täuschung begangen hat. Steht im Vertrag nicht das der Wagen mängelfrei ist, habt ihr gar keine Chance.

  • vor 7 Jahren

    Das Problem hier ist, daß es wohl ein Privatverkäufer war. Somit fällt Gewährleistung weg. Daß er das so überklebt hat, daß man das nicht sehen konnte und dies in betrügerischer Absicht, müßt ihr als Kläger ihm erst einmal nachweisen. Was nach über einem Jahr so gut wie nicht möglich ist. Er wird sich immer darauf herausreden, daß der Rost erst später entstanden ist. Zumal er ja auch den TÜV von der DEKRA bekommen hat.

    Ihr könnt natürlich versuchen Klage einzureichen. Und auch eine Betrugsanzeige. Beides wird aber mangels eindeutiger Beweisführung nur weitere Kosten verursachen.

    Nur TÜV reicht bei einem so alten Auto nicht. Das muß extra auf Herz und Nieren geprüft werden. Die DEKRA bietet das sogar an. Ich habe mein eigenes Auto auch schon anstandslos durch den TÜV gefahren und eine Woche später ist mir der Auspuff direkt unter dem Fahrersitz komplett durchgebrochen. Wurde auch nicht gesehen.

    Es wird auf ein teures Lehrgeld für euch hinaus laufen. So alte Autos kauft man einfach nicht. Zudem war der Wagen weit überteuert.

  • vor 7 Jahren

    Immer in Betracht ziehen: Klagen kostet viel Geld.

    Hätte Deine Tochter ein neuen Ford - Fiesta gekauft, hätte sie monalich einen Wertverlust

    von € 400,00.

    Autofahren kostet Geld.

    Am Güstigten kommt Ihr davon diesen Lernvorgang auf Euer Konto Lebens-Lernvorgang

    zu buchen.

    Leben ist von Lernen abhängig.

    Eine Autovertretung hätte wahrscheinlich Euch etwas mehr abgenommen,

    nur da hättet Ihr eine Gewährleistung gehabt.

    An der falschen Stelle gespart.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Diese Schwarte hätte man auch für 1000 Euro nicht kaufen dürfen................

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