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ina fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 7 Jahren

Muß eine schriftliche Mitteilung über eine Enteignung erfolgen?

...oder braucht man nicht mehr informiert werden, wenn einem plötzlich etwas nicht mehr gehört. Hier geht es um das Eigentum einer Garage (nicht um Grund und Boden).

6 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Enteignung bezieht sich auf staatliches Beanspruchen

    privater Objekte. zB eben Grund und Boden für Straßenbau.

    Und muss natürlich den Besitzer mitgeteilt werden.

    Aber nur dem Besitzer, nicht dessen Mieter.

    Deren Unterrichtung unterliegt dann der Pflicht des

    zukünftigen EX-Besitzers

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Um was geht es eigentlich ? Fühlst Du dich ungerecht und schlecht behandelt ?

    Hat einer an deine Garage gebieselt ?

    Oder ohne zu fragen seinen Wagen davor geparkt ?

    Ich brauche mehr Details ;

    Ich fürchte das, wovon du erzählen willst , ist keine Enteignung im Rechtssinne ....

  • vor 7 Jahren

    BAU-RECHT hat mit Eigentum nix zu tun.

    Egal ob Bund, Land oder Stadt !!!

    Selbst in einem Dorf können Bund & Land Bodenrechte haben.

  • vor 7 Jahren

    Nein dass kann man nicht - da muss man Dir schon schriftlich Mitteilen, warum diese Garage Dir nicht mehr gehöen soll- und wichtig Du must Nachweisen dass diese Dein privat Eigentum ist

    Ist diese nur Gepachtet und Du hast Für Monate schon vorraus bezahlt - dann kann man Dir diese Pacht zum Pachtende kündiegen aber Du schreibst ja es ist Dein Eigentum- also wehre Dich

    Ist dieses Eigentum schon so marode und unansehlich, dann kann man Dich auffordern, Schäden zu beseitiegen aber nicht einfach wegnehmen

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  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Der Grundstückeigener kann die Garage abreissen, wenn in keinem Vertrag etwas gegenteiliges zu deinen Gunsten festgelegt ist.

  • vor 7 Jahren

    Erst mal vielen Dank für die Antworten. Mit dem Garagenkauf wollten wir auch Grund und Boden kaufen,es wurde aber abgelehnt.Wir haben nicht gebaut,sondern fertig gekauft. Wir zahlten Pacht und Grundsteuer dafür. Jetzt will man Miete für die Garage haben. Auf Nachfrage, wieso wir Miete zahlen sollen (Garage ist doch unser Eigentum),erfuhr ich,dass sie schon lange nicht mehr uns gehört. Das ist doch Enteignung ohne Mitteilung. Übrigens war da mal was mit DDR-Garagen-Enteignung. 2007????

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