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Gehört das Beladen und Entladen mit zur Arbeitszeit?

wenn ja gibt es ein gesetzt dafür??

gibts vielleicht ne bestimmt seite wo ich das ausdrucken könnte??weil als wir gehen davon aus ja

fangen eigentlich immer um 7 an, aber 6.45 uhr werden schon rasenmäher und so aufgeladen weil er sagt das gehört nicht zur arbeitszeit hmmm wir gehen aber davon aus, oder haben wir unrecht???

liebe grüsse anja

11 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Es handelt sich um Rüstzeiten und darüber gibt es diverse Urteile. Handelt es sich um Waschen und Umkleiden, so sehen die Gerichte das eher nicht als Arbeitszeit an. Dagegen (Vor)arbeiten, um überhaupt mit dem Arbeiten zu beginnen, werden dagegen als Arbeitszeit und damit zu bezahlen angesehen.

    Rasenmäher usw auf einen LKW u. ä aufzuladen gehört für mich ganz klar zu den Vorarbeiten, weil man sonst gar nicht mit der Hauptarbeit anfangen kann. Daher: Arbeitgeber muss bezahlen. Falls er sich weigert, kein Problem. Wenn die Arbeitszeiten um 7 Uhr anfangen, dann ladet die Fahrzeuge auch erst ab 7 Uhr.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Natürlich gehört das zur Arbeitszeit. Eine bestimmte Seite gibt es dazu nicht, weil es einfach selbsverständlich ist. Du machst das doch nicht zu deinem Privatvergnügen. Wenn ein Briefträger sein Radl voll packt, ist das genauso Arbeitszeit.

  • vor 7 Jahren

    Dass Waschen und Umkleiden sowohl vor oder nach der Arbeit Privatsache ist, dürfte keine Frage sein!

    Das Beladen des LKW mit Rasenmäher und anderen Untensilien zur Ausführung von diversen Arbeiten gehört ganz klar zur Arbeitszeit!

    Davon ausgehend, dass nicht 8 Stunden an einem Tag an gleicher Stelle Mäharbeiten anfallen, wird der Rasenmäher auch tagsüber Auf,- und Abgeladen und ist somit diese Tätigkeit zwingend der Arbeitszeit zuzurechnen!

    Meine Empfehlung:

    Komme erst morgens 5 Minuten vor 7,00 Uhr "schon umhezogen" an Deinen Arbeitsplatz und fange an aufzuladen, dann stellt sich die Frage von unbezahlter Arbeitszeit überhaupt nicht!

    Ich nehme doch an, dass Eure Arbeitszeiten klar definiert sind und während dieser Kernarbeitszeit zum Beispiel von 7,00 - 16,00 Uhr (incl. Pausen) muss man die beauftragten Arbeiten erledigen

    Quelle(n): Eigene Meinung!
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Natürlich ist das Arbeitszeit.

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  • A
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Solche Ladetätigkeiten gehören garantiert zur Arbeitszeit; ich sehe keinen Grund warum das nicht so sein sollte.

  • vor 7 Jahren

    Stell Dir vor, Du hast einen Unfall, verletzt Dich während dieser unbezahlten Zeit, kommt dann Dein Arbeitgeber für die Arztkosten auf?

    Frage mal bei der Berufsgenossenschaft nach.

  • vor 7 Jahren

    Ja ganz klar,das gehört zur Arbeit und sollte bezahlt werden!

  • Steini
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Ja aber immer.

  • vor 7 Jahren

    Wenn die Beladung nicht zur Arbeitszeit gehört,bist Du nicht versichert,somit würde ich diese Tätigkeit nicht ausführen.

  • vor 7 Jahren

    Die BG wurde hier schon genannt.

    Das sollte in jedem Fall geklärt werden.

    Bei einem Unfall bekommst du UND der Arbeitgeber ein Problem.

    Entweder du beginnst um 6:45 mit der BEZAHLTEN Arbeit oder, falls der Unternehmer nicht zahlt, um 7:00.

    Du solltest nicht hier Fragen, sondern dich im Arbeitsrecht schlau machen.

    Gerade bei den Arbeits- und Pausenregelungen gibt es so viele Fallstricke, die dich bei einem Unfall mit anschließender Invalidität, in den finanziellen Ruin treiben können.

    Quelle(n): Lange Erfahrung im Arbeitsleben und mit der BG. Ein falsches Wort zum falschen Sachbearbeiter und du kannst dir einen eventuellen Anspruch auf Entschädigung abschminken.
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