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Kann ich gegen diese xxx vom RP auf eigene Faust vorgehen, Mein Schwager wurde unrechtmässig beschuldigt, und will nach Einstellung des...?

Verfahrens alles so auf sich beruhen lassen, weil er Angst vor eventuellen Retourkutschen hat. Ich aber sage, dass er das öffentlich machen soll, diese bürokratische Idiotie gehört angeprangert !!! Es geht um meine vorhergehenden Fragen

6 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Natürlich gehört entsprechendes Öffentlich gemacht und zwar dass schon aus dem Grund, da diese Menschen und deren Opportunisten immer und stetig behaupten, dass es so etwas gar nicht gäbe und daher gibt es auch keine Unschuldig verurteilten und es kann sich hinterher auch niemals die Unschuld einer verurteilten Person herausstellen. Es gibt natürlich auch keine zu Unrecht beschuldigten Menschen.

    Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen

    http://blog.justizfreund.de/?p=2614

    http://blog.justizfreund.de/?page_id=74

    Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. …”

    Desweiteren feiern sich entsprechende Juristen etc. auch noch hochelitär selbst für das wissentliche verfolgen Unschuldiger was es eben gar nicht gibt.

    Und zwar kann jeder Opfer einer solchen Justiz:

    http://blog.justizfreund.de/?p=1652

    zu jeder Zeit werden!

    "Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle entzieht"

    http://blog.justizfreund.de/?p=3072

    Wenn er allerdings keine Lust hat, dann kann man auch nichts machen.

    Auch muss man mit Repressalien jeder Form rechnen.

    Christian Schäffer hat sich umgebracht, Ersatztodesstrafe der deutschen Justiz, 08.04.2009

    http://blog.justizfreund.de/?p=1440

    Mancher wurde auch zusammengeschlagen oder erhielt von einem Polizistensohn die Haustür mehrfach eingeschlagen. Auch gibt es Fälle von 17 sinnlosen und nutzlosen Hausdurchsuchungen zur Schikane und natürlich unhaltbare strafrechtliche Verfolgungen.

    Etwa 100 Menschen treibt die deutsche Justiz derzeit jedes Jahr in den Tod und etwa 4000 Menschen halten sich die deutschen Juristen unschuldig in Gefängnissen und das vollständig skrupellos und gewissenlos. Gemäss vieler Juristen sind deren Opfer auch noch schwer zu beleidigen und zu verspotten.

    Pfusch in der Justiz:

    https://www.youtube.com/watch?v=iramjpMI5TQ

    An das Rechtssystem und den Rechtsstaat glauben müssen:

    https://www.youtube.com/watch?v=AKl0kNXef-4

    Prof. Dr. Bausback:

    "Die Justiz ist für die Menschen da. Sicherheit und Gerechtigkeit sind unser Anliegen."

    http://www.justiz.bayern.de/

    Entsprechende Juristen feiern sich hochelitär und ihre Kollegen auch für ihre schlimmsten Taten an Bürgern und loben sich dafür untereinander und zwar auch mit entsprechenden Sprüchen.

    Man muss also nicht im geringsten glauben was Prof. Dr. Bausback erklärt, sondern darf auch bei ihm als sogenannter niederer und minderwertiger Prolet genau mit dem Gegenteil rechnen: http://blog.justizfreund.de/?p=5506

    Gute Juristen, die die Rechte der Bürger schützen sind die völlige Minderheit und wenn es solche gibt sind diese dort auch gerne zu bekämpfen:

    Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, weil er gemäss dem Landesjustizministerium den Angeklagten “in exzessivem Maße rechtliches Gehör gewährt habe”, der Bundesregierung doppelten Verfassungsbruch vorwarf und er sich dass nicht hätte leisten dürfen, 15.04.2007

    blog.justizfreund.de/?p=318

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Jetzt bleib mal locker.

    Dein Schwager hat sich damit abgefunden, die Sache ist vom Tisch.

    DU könntest dagegen sowieso nicht vorgehen. Und wenn Dein Schwager da jetzt auf Rache sinnt, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Gang setzt, die Presse einschaltet, jenes Foto, von dem Du gesprochen hast, in die Zeitung setzt, etc..., klar könntet Ihr da so einigen Wirbel machen.

    Womit aber dann Dein Schwager rechnen muß, ist, daß er ""zuuufällig"" des öfteren in eine Verkehrskontrolle gerät... hat der Verbandskasten noch sein MHD... die Spanngurte, wie alt sind die denn... das linke Rücklicht brennt etwas schwächer, als das rechte..., diese Leute haben, wenn sie es drauf anlegen, alle Machtmittel der Welt in ihrer Hand.

    Ein im Raum stehender illegaler Transport von Schrott ( hier, einer Waschmaschine) könnte, so habe ich recherchiert, ein Geldstrafe von bis zu 1000 € nach sich ziehen.

    Wenn sein Anwalt diese Summe als Streitwert angesetzt hat, dann stehen ihm lt. BRAGO plus Auslagenpauschalen und Mwst. etwa 200 € an Honorar zu.

    Wie ärgerlich das ganze auch ist, es hätte schlimmer ausgehen können.

    Wogegen ich mich allerdings zur Wehr setzen würde, wäre die Zahlungsverweigerung der RSV. Wenn Dein Schwager keine gewerbliche Tätigkeit ausführt, sondern ihm das hier fälschlicherweise vom RP angelastet wurde, dann kann sich die RSV nicht darauf berufen, eine selbständige Tätigkeit wäre nicht mitversichert.

    DA könntet Ihr Euch auf die Hinterbeine stellen, und ich glaube, da hättet Ihr gar nicht mal so schlechte Karten.

  • vor 7 Jahren

    Du kannst da überhaupt nichts unternehmen, da du nicht die betroffene Person bist. So lange dein Schwager die Entscheidung des RP anerkennt, ändert sich dadurch nichts.

  • vor 7 Jahren

    Das Verfahren wurde eingestellt und für Deine Schwager ist die Welt wieder in Ordnung.

    Die Chose geht Dich nichts an und ohne das Einverständnis Deines Schwagers läuft sowieso nichts.

    Also mach` hier nicht einen auf Rebellen, das Ganze geht Dich nichts an.

    Mit welchem Recht mischst Du Dich in die Angelegenheiten anderer ein und respektierst deren Meinung nicht.

    Willst Du, dass man mit Dir so umgeh?t

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  • vor 7 Jahren

    Können tust Du das natürlich; aber Du würdest Dich dann strafbar machen, wenn Du dies nicht im ausdrücklichen Auftrag Deines Schwagers machst. Es ist dessen Angelegenheit und nicht Deine. Sei da mal ganz vorsichtig.

    Dein Schwager könnte Dich da ggf. auch regresspflichtig machen...

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Oha, der Robin Hood von Wanne-Eickel ist unterwegs.

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