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Warum muss mein Schwager die Anwaltskosten bezahlen. Normalerweise hat die unterlegene Partei doch alle Anwaltskosten zu übernehmen ?

Siehe meine andere Frage. Waschmaschine auf einem abgestellten Autotransporter...Verfahren wurde eingestellt...Anwaltskosten hat jetzt mein Schwager. Warum nicht das unterlegene RP, verdammt nochmal...???

Update:

Rechtschutz ist vorhanden, aber die haben die Kostenzusage abgelehnt.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn das Verfahren eingestellt wurde gibt es keine unterlegene Partei und jede Partei hat dann seine eigenen Kosten zu tragen!

  • FOX
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Es hat kein Verfahren gegeben, wurde ja eingestellt.

    Also gibt es keine Unterlegene Partei.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Eine unterlegene Partei gibt es erst, nachdem ein Richter ein Urteil gefällt hat, in welchem er auch die Verteilung der Kostenlast festlegt.

    Wenn eine Behörde von sich aus, bzw. nach Intervention eines Anwalts einen Rückzieher macht,und das Verfahren einstellt, ,gilt das juristisch nicht als Unterlegenheit.

    PS: ich kenne so einen Fall. Ein Racheakt. und wenn bei einer RSV eine selbständige Arbeitstätigkeit nicht extra miteingeschlossen ist, übernehmen die auch sowas nicht.

    Und Schrotteln IST selbständig.

    Seid froh, daß es so und nicht anders ausgegangen ist.

    Illegales Transportieren von Abfällen ist sehr teuer.

  • vor 7 Jahren

    Unterlegene Partei, bei Verfahrenseinstellung ?

    Ja,Neh,Is klar !!

    Zahlen tut wer den Anwalt beauftragt.

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  • vor 7 Jahren

    Diese Kosten muß Dein Schwager gesondert einklagen.

  • vor 7 Jahren

    Wenn kein Urteil da ist bezahlt immer der, der bestellt hat.

  • Catan
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Strafanzeige ? Dann ist eine Verfahrenseinstellung problematisch. Wäre es zur Anklage und Freispruch gekommen, hätte die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen getragen. So bleiben sie in der Regel am Beschuldigten hängen.

    Eine Möglichkeit wäre höchstens zivilrechtlich gegen den Anzeigenerstatter vorzugehen. Die Hürden dafür liegen aber hoch.

  • vor 7 Jahren

    Was man daraus lernen kann: Neben der Privathaftpflicht- ist die Rechtschutzversicherung die wichtigste Versicherung, die man abgeschlossen haben sollte!

  • Marita
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Rege Dich nicht auf, denke an Dein Herz!

    Wurde das Verfahren eingestellt, zahlt Jeder

    die Hälfte.

    Unterlegende Partein, gibt es erst nach den

    Richterspruch.

    Dann verkündigt Er auch, Wen die Kosten auferlegt

    werden.

    Dein Schwager, sollte eine Rechtschutzversicherung

    abschliessen.

    Denn man weiß nie, was das Leben noch so für

    Prüfungen für Einem bereit hält.

    Hätte Er die Versicherung schon gehabt, hätte Er

    sich um Nichts kümmern brauchen.

    LG Marita

    Quelle(n): Ich habe Sie auch
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Weil das eine gesetzgeberische Entscheidung war, in diesem frühen Stadium des Verfahrens die Kosten grundsätzlich nicht zu erstatten ..

    Als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens oder Angeklagter im Strafprozeß muß man die Kosten für seinen Rechtsanwalt selbst zahlen. Im Falle einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens werden in der Regel die Kosten für die Verteidigung nicht ersetzt.

    Im Falle eines Freispruches werden die sogenannten notwendigen Kosten des Rechtsanwaltes erstattet. Diese machen meistens nur einen Teil der tatsächlich aufgewendeten Verteidigungskosten aus.

    Für deinen nächsten * Mülltransport ** hift nur eines : Sofort Rechtsschutzversicherung abschliessen ....

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