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Was gilt für einen vierzigjährigen Baum an der Grundstücksgrenze?
Vor ca. 40 Jahren wurde ein Nußbaum ca. 40 Zentimeter von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn gefplanzt. Wegen der Lichtverhältnisse wuchsen alle Triehe schräg in Richtung zum Nachbarn. Die jungen Triebe hätte man leicht zurückbiegen können. Da niemand daran Anstoß nahm, ist das jedoch unterblieben. Jetzt sind die Triebe über 10 Zentimeter dick. Da jetzt neu gebaut werden soll, fordert das Bauunternehmen zwecks Eindrücken von Spundwänden für eine Tiefgarage, die bis 35 Zentimeter an die Grundstücksgrenze heranreichen soll, das Abschneiden fast aller Triebe. Das bedeutet einen Ernteverlust von ca. 200 Euro pro Jahr, der sich innerhalb von 10 Jahren jeweils pro Jahr mindestens verdoppelt. Gibt es für einen solchen Fall bereits Gerichtsentscheidungen, die nach so langer Zeit einen Bestandsschutz oder nicht vorsehen? Eine Baumschutzverordnung gibt es in dieser Stadt leider nicht.
7 Antworten
- picus48Lv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Es gilt § 910 BGB.
§ 910 Überhang
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.
Der Eigentümer kann also die Entfernung der Äste verlangen, da er ansonsten in der Nutzung seines Grundsücks beeinträchtigt wäre. Die gleichlautende Forderung des Bauunternehmens dürfte hingegen folgenlos sein.
"...einen Ernteverlust von ca. 200 Euro pro Jahr, der sich innerhalb von 10 Jahren jeweils pro Jahr mindestens verdoppelt." Demnach wäre im 10. Jahr ein Ernteertrag von mindestens 204.800 € zu erwarten. Und da der Baum bereits ca. 40 Jahre alt ist, würde ich eher vermuten, dass sich die Erträge jährlich um vielleicht 10 % steigern.
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Wenn der BAuunternehmer einer Tiefgarage erstellen will..dann sind die Triebe doch wohl das Geringste, um das Du Dir Sorgen machen solltest..
Der Pflanzabstand wäre natrülich damals schon ein Grund gewesen. den Baum DORT nicht dulden zu müssen!!..denn je nach Wuchshöhe ist ein gesetzlicher Abstand einzuhalten.
Ich würde mir Sorgen umd die Wurzeln machen,,denn wenn die Ãste hauptsächlich zum Nachbarn gewachsen sind..dann sind es die Wurzeln auch,..die bei Baggerarbeiten dann JETZT gekappt werden..und das zu Recht!!..
Der Verlust liegt auf Deiner Seite..und kann zu enormen Kosten führen,,ein Bagger kostest Geld und das Beseitigen der Wurzeln auch!
- emilia2007Lv 6vor 7 Jahren
der baum steht viel zu nahe an der grenze, der nachbar kann seine entfernung verlangen.
- catLv 7vor 7 Jahren
Da würde ich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen...,..schwierige Situation finde ich.......!
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- vor 7 Jahren
Ich empfinde es als völlige Unverschämtheit von dir, wenn du die Zweige, die über die Grundstücksgrenze ragen, jetzt trotz Aufforderung nicht absägst.
Dein Nachbar war bisher viel zu gutmütig mir dir, dass er den Ãberhang die 40 Jahre erduldet hat, ohne dir zu sagen, dass es eine Frechheit ist, was du dir dort erlaubst.
- vor 7 Jahren
Ich habe mich bei der Ermittlung des Ernteausfalls falsch ausgedrückt. Gemeint ist, daà der Ernteausfall im zehnten Jahr auf der Basis konstanter Preise mindestens 400 Euro beträgt. Ohne meinen Rechner zu bemühen schätze ich die jährliche Steigerungsrate zwischen 5 und 6% ein. Für den Gesamtwert wäre also das Integral für eine gleichprozentige Steigerung des Ertragsverlustes in dem jeweils in Betracht zu ziehenden Zeitraum maÃgebend.
- MaritaLv 7vor 7 Jahren
Du solltest mal mit einen Förster reden,
Der kann Dir da bessere Auskunft geben.
Suche mal die Papiere raus wann und von Wem
der Baum gepflanzt wurde und Wer damals die
Genehmigung dazu erteilt hat und ob es dafür eine
Baumschutzverordnung gibt.
Wenn ich das richtig gelesen habe, verdienst Du und
Dein Nachbar an diesen Nussbaum.
Bevor die Arbeiten richtig losgehen, muÃt Du mit dem
Förster gesprochen haben.
Also, beeile Dich!
LG Marita
Quelle(n): iss so