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Was gilt für einen vierzigjährigen Baum an der Grundstücksgrenze?

Vor ca. 40 Jahren wurde ein Nußbaum ca. 40 Zentimeter von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn gefplanzt. Wegen der Lichtverhältnisse wuchsen alle Triehe schräg in Richtung zum Nachbarn. Die jungen Triebe hätte man leicht zurückbiegen können. Da niemand daran Anstoß nahm, ist das jedoch unterblieben. Jetzt sind die Triebe über 10 Zentimeter dick. Da jetzt neu gebaut werden soll, fordert das Bauunternehmen zwecks Eindrücken von Spundwänden für eine Tiefgarage, die bis 35 Zentimeter an die Grundstücksgrenze heranreichen soll, das Abschneiden fast aller Triebe. Das bedeutet einen Ernteverlust von ca. 200 Euro pro Jahr, der sich innerhalb von 10 Jahren jeweils pro Jahr mindestens verdoppelt. Gibt es für einen solchen Fall bereits Gerichtsentscheidungen, die nach so langer Zeit einen Bestandsschutz oder nicht vorsehen? Eine Baumschutzverordnung gibt es in dieser Stadt leider nicht.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Es gilt § 910 BGB.

    § 910 Überhang

    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

    (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

    Der Eigentümer kann also die Entfernung der Äste verlangen, da er ansonsten in der Nutzung seines Grundsücks beeinträchtigt wäre. Die gleichlautende Forderung des Bauunternehmens dürfte hingegen folgenlos sein.

    "...einen Ernteverlust von ca. 200 Euro pro Jahr, der sich innerhalb von 10 Jahren jeweils pro Jahr mindestens verdoppelt." Demnach wäre im 10. Jahr ein Ernteertrag von mindestens 204.800 € zu erwarten. Und da der Baum bereits ca. 40 Jahre alt ist, würde ich eher vermuten, dass sich die Erträge jährlich um vielleicht 10 % steigern.

    http://mein-nachbarrecht.de/themen/120-baeume-und-...

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Wenn der BAuunternehmer einer Tiefgarage erstellen will..dann sind die Triebe doch wohl das Geringste, um das Du Dir Sorgen machen solltest..

    Der Pflanzabstand wäre natrülich damals schon ein Grund gewesen. den Baum DORT nicht dulden zu müssen!!..denn je nach Wuchshöhe ist ein gesetzlicher Abstand einzuhalten.

    Ich würde mir Sorgen umd die Wurzeln machen,,denn wenn die Äste hauptsächlich zum Nachbarn gewachsen sind..dann sind es die Wurzeln auch,..die bei Baggerarbeiten dann JETZT gekappt werden..und das zu Recht!!..

    Der Verlust liegt auf Deiner Seite..und kann zu enormen Kosten führen,,ein Bagger kostest Geld und das Beseitigen der Wurzeln auch!

  • vor 7 Jahren

    der baum steht viel zu nahe an der grenze, der nachbar kann seine entfernung verlangen.

  • cat
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Da würde ich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen...,..schwierige Situation finde ich.......!

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  • vor 7 Jahren

    Ich empfinde es als völlige Unverschämtheit von dir, wenn du die Zweige, die über die Grundstücksgrenze ragen, jetzt trotz Aufforderung nicht absägst.

    Dein Nachbar war bisher viel zu gutmütig mir dir, dass er den Überhang die 40 Jahre erduldet hat, ohne dir zu sagen, dass es eine Frechheit ist, was du dir dort erlaubst.

  • vor 7 Jahren

    Ich habe mich bei der Ermittlung des Ernteausfalls falsch ausgedrückt. Gemeint ist, daß der Ernteausfall im zehnten Jahr auf der Basis konstanter Preise mindestens 400 Euro beträgt. Ohne meinen Rechner zu bemühen schätze ich die jährliche Steigerungsrate zwischen 5 und 6% ein. Für den Gesamtwert wäre also das Integral für eine gleichprozentige Steigerung des Ertragsverlustes in dem jeweils in Betracht zu ziehenden Zeitraum maßgebend.

  • Marita
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Du solltest mal mit einen Förster reden,

    Der kann Dir da bessere Auskunft geben.

    Suche mal die Papiere raus wann und von Wem

    der Baum gepflanzt wurde und Wer damals die

    Genehmigung dazu erteilt hat und ob es dafür eine

    Baumschutzverordnung gibt.

    Wenn ich das richtig gelesen habe, verdienst Du und

    Dein Nachbar an diesen Nussbaum.

    Bevor die Arbeiten richtig losgehen, mußt Du mit dem

    Förster gesprochen haben.

    Also, beeile Dich!

    LG Marita

    Quelle(n): iss so
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