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Wer haftet?

Ich wohne in einem Haus mit 4 Eigentumswohnungen. Vor Jahren habe ich einen kleinen Gartenteich im Garten angelegt. Der Garten ist zur Straße durch eine Tür verschlossen. Man verlangt jetzt von mir, dass ich um den Teich einen Zaun ziehen oder ihn abdecken muss, damit keine Kinder hineinfallen können. WIR HABEN IM HAUS KEINE KINDER !!! Angeblich haften wir alle 4 Eigentümer, wenn etwas passiert.

Wir haben im Ort einen Kurpark mit einem großen Teich, wo täglich Familien mit Kindern vorbeilaufen.

Haftet da die Gemeinde oder ist das ein Fall von mangelnder Aufsichtspflicht seitens der Eltern?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Es ist schon lange gesetzlich vorgeschrieben Teiche auf eigenen Grundstücken zu sichern.

    Es geht auch nicht darum das derzeit keine Kinder im Haus wohnen, es geht auch darum das Kinder mit ihren Eltern zu Besuch kommen könnten.

    Hier ein Link zu diesem Thema:

    http://recht.mein-schoener-garten.de/?seite=conten...

    Mit Teichen in Parkanlagen hat das nichts zu tun.

  • vor 7 Jahren

    Mit der verschlossenen Gartentür ist der Teich bereits gesichert. Wenn es um Kinder von draußen geht. Nur wenn welche im Haus wohnen würden, müßtest du den Teich zusätzlich sichern.

    Sonst müßte ja jeder, der einen Pool aufstellt dort auch einen Zaun drumrum ziehen, wenn ein Gartentor nicht ausreichend wäre.

  • vor 7 Jahren

    Und wenn Kinder zu Besuch kommen?

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Nein du bist Privat und nicht öffentlich!

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  • vor 7 Jahren

    das der öffentliche Teich nicht abgesichert wird, ist verständlich, da haften auch die Eltern,. ist wie in einem großem Gewässer zB, Badesee,..

    Aber in der Wohnanlage wurde ja von dir der Teich persönlich angelegt,.. da ist es zwingend notwendig den Teich abzusichern,..

    Unser Großvater hat das wegen seiner Enkel auch gemacht,..

  • vor 7 Jahren

    Bei einem Unfall mit Kindern in einem Kurpark mit Teichanlage haften immer die Eltern aufgrund ihrer Aufsichtsplicht.

    In deinem Fall ist die Forderung nach Sicherung des Teiches nicht gerechtfertigt, von wem sie auch gestellt wird. Das Grundstück ist komplett umzäunt und mit einem Tor verschlossen und abgeschlossen. Ist die Umzäunung durch kleine Kinder nicht übersteigbar, stellt das keine Gefährdung dar. In dem Haus wohnen noch dazu keine kleinen Kinder.

    Bekäme nun eine der Wohnungsbewohner Besuch mit kleinen Kindern, sind die Eltern aufgrund ihrer Aufsichtspflicht gehalten, auf ihre vielleicht im Garten spielenden Kleinkinder zu achten.

  • vor 7 Jahren

    Im Falle eines Falles: Es kommt auf den Anwalt an.

  • Ich halte das (ohne Rechtswissen!) für die Aufsichtspflicht der Eltern. Sonst müssten ja alle öffentlichen Seen abgedeckt werden, Ententeiche etc. Zumal, wenn der Garten verschlossen ist - da sollten die Eltern eh schon darauf achten, dass die Kinder keine fremden Grundstücke betreten.

    Allerdings würde ich die Tür auch abgeschlossen halten.

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