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habe ich einen Anspruch?
Ich habe vor ca 5 Wochen ein Auto gekauft der Wagen ist 5 Jahre alt, heute ist mir erst aufgefallen das die hinteren Reifen 10 Jahre alt sind und hart am Limit sind mit dem Profiel. Habe ich das recht mich bei einem Namhaften Autohändler zu beschweren?
9 Antworten
- ?Lv 5vor 7 JahrenBeste Antwort
Nein, auch wenn Du den Wagen bei einem Händler gekauft, und somit eine Gewährleistung hast.
Das ist kein versteckter Mangel - hätte auch ein Laie sehen müssen. Davon abgesehen, sind Reifen von der Gewährleistung ausgeschlossen, da Verschleißteil.
Davon abgesehen, fand ich den Tipp mit der Kulanz gut. Ein seriöser Händler möchte eigentlich, dass seine Kunden zufrieden sind. Vielleicht hat er noch ein paar gebrauchte Reifen, die er Dir aufziehen kann.
Du solltest dann halt nicht mit "Ich hab das Recht...", sondern eher mit "Bitte, bitte...." hingehen ^^
- Jürgen NRWLv 7vor 7 Jahren
Bei PKW gibt es die 10-Jahres-Regel. 10 Jahre darf ein Reifen gefahren werden, wenn dieser in Ordnung ist. D. h. die 10 Jahre sind Theorie und stimmt nur, wenn es einen optimalen Verlauf gibt, d. h. wenn es sich um einen qualitativ hochwertigen Reifen handelt und wenn dieser weder sehr warmer, noch sehr alter Luft ausgesetzt wird, keine Nässe abbekommt, perfekt gelagert wird, immer mit dem richtigen Luftdruck gefahren wird auf ausgewogenen Straßen (keine Schlaglöcher, keine Hubel, nicht zu kurvig etc.) und auf dem perfekten Fahrzeug montiert ist, da es viele Fahrzeuge gibt (z. B. schwere Fahrzeuge), die Reifen stärker beanspruchen. Und der Reifen sollte immer auf der Felge bleiben nie ummontiert werden, den das Ummontieren geht mit der Zeit auch zu Lasten der Qualität des Reifens.
Ein zu alter Reifen wird "Steinhart". Diesen Reifen kann man nicht mehr abfahren, da er zu hart ist. Problem ist jedoch, dass dieser beim Bremsen, auf Nässe und in Kurven das Fahrzeug nicht mehr hält. Sollte ein Unfall passieren und es sich heraus stellen, dass es an den Reifen lag, kann die Versicherung Probleme machen.
Auch für gebrauchte Fahrzeuge müssen die Händler (Verbrauchsgüterkauf! - gemäß § 14 BGB, dabei auch darauf achten, ob das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen stammt) mindestens ein Jahr Gewährleistung einräumen, ohne dass Laufleistung oder Alter relevant wären. Geschuldet wird jedoch nur eine „vertragsgemäße Beschaffenheit“.
Der übliche Zusatz in Kaufverträgen „Das Fahrzeug wurde verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ gilt nur noch für Geschäfte von Privatleuten untereinander und beim Handel unter Gewerbetreibenden.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Händler deine Unerfahrenheit ausnutzt und dir später alte Reifen aufgezogen hat.
Es kann nicht schaden, wenn du dem Händler den Zustand der Reifen erklärst und auf die Gefahren von alten Reifen hinweist.
- vor 7 Jahren
Vergiss es,
kauf dir neue Reifen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Beim naechsten Autokauf bist du sicher schlauer.
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Höchstwahrscheinlich hast Du nicht nur keinen Anspruch ,
sondern keine Chance , da noch was rauszuholen ....
Schau mal in deinen Vertrag :
Da steht garantiert i`wo * gekauft wie gesehen * oder so ähnlich ...
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- Anonymvor 7 Jahren
Ich bin nicht sicher würde mich aber auf jedenfall Beschweren. Wenn du dich beschwerst hast du jedenfalls eine bessere Chance als wenn du es nicht tust. :)
- vor 7 Jahren
Ich habe schon geschaut aber ehrlich gesagt nicht so wirklich auf die Reifen
- Anonymvor 7 Jahren
Beschweren kannst du dich natürlich. Irgendwelche Ansprüche geltend machen hingegen m.E. nicht - alte Reifen, die "am Limit" sind, stellen keinen Mangel dar.
- ?Lv 6vor 7 Jahren
Wie jetzt, hast du das Auto ungesehen gekauft? Versteh das nicht so ganz, so etwas fällt auf wenn man das Auto begutachtet, selbst wenn man sich damit nicht auskennt oder wurden andere Reifen nachträglich aufgezogen.
Wenn ja, dann kannst du das schon beanstanden .. sollte das nicht der Fall sein, liegt es an der Kulanz des Händlers neue Reifen, oder runderneuerte Reifen anzubieten.