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Darf der Hauptmieter die Untermiete erhoehen?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Der Hauptmieter kann im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Miete für das Untermietverhältnis erhöhen. Eine Mieterhöhung durch den Vermieter an den Hauptmieter muss dafür nicht vorliegen.

    Der Untermietvertrag ist an sich ein Mietvertrag im Sinne der §§ 535 f BGB. Er zeichnet sich dadurch aus, dass ein Mietverhältnis zwischen dem Mieter (Hauptmieter) und dem Untermieter zustande kommt. Es handelt sich sozusagen um ein Mietverhältnis 2. Stufe. Der Untermietvertrag unterscheidet sich von einem Hauptmietvertrag nur dadurch, dass entweder die Rechte aus dem Mietvertrag einem Dritten überlassen werden oder der bloße Gebrauch der Sache.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Natürlich darf er das ! Und Du darfst zahlen oder ausziehen.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ja, darfer.

  • vor 7 Jahren

    Ja, sicher. Was sollte dagegen sprechen?

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  • Steini
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Nun das denke ich schon, wen zb. die Nebenkosten gestigen sind.

  • vor 7 Jahren

    Darf er natürlich. Voraussetzung dafür ist, dass seine Nettomiete an den Vermieter ebenfalls gestiegen ist. Steht im Untermietvertrag nur ein Gesamtbetrag, der auch die Betriebs- und Stromkosten einschließt, kann er ebenfalls dich an den für ihn gestiegen Kosten beteiligen.

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