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Nachbarstreit?
Vor 20 Jahren haben meine Nachbarn und ich Bäume auf die Grenze gepflanzt. 2014 haben die Nachbarn die Hälfte der Bäume rausgerissen. Heute hat mir meine Nachbarin gedroht, dass wenn ich nicht die andere Hälfte entferne, sie die Gärtner bestellt und ich die Rechnung zahlen muss.( Ich will die Bäume behalten auch wenn die Nachbarn die Äste auf ihrem Grundstück abschneiden müssen, ich hab mich immer darum gekümmert das die Bäume von beiden seiten geschnitten wurden). Welche Rechte habe ich? Muss ich die Rechnung zahlen??
10 Antworten
- Klaus GrinskyLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Diese vor 20 Jahren stattgefundene Handlung stellt eine vertragliche Übereinkunft dar. Vermutlich ist dabei kein schriftlicher Vertrag zustande gekommen. Mündliche Verträge sind aber genau so rechtswirksam wie schriftliche, nur halt schwerer zu beweisen.
In diesem Fall sollte dies aber doch gelingen können...
Ich gehe weiterhin davon aus, daß die Entfernung der Hälfte der Bäume durch die Nachbarn eine Vertragsverletzung dargestellt hat.
Da hättest Du vielleicht bereits rechtliche Maßnahmen ergreifen sollen. Ich bin jetzt nicht bis ins Detail informiert, aber es könnte sein, daß da sonst eine stillschweigende Zustimmung stattgefunden hat, die juristisch spitzfindig dann ebenfalls für den Rest der Bäume zu gelten habe...
Dieser Widerspruch ist vermutlich aber noch möglich (Verjährung eventuell nach einem halben oder nach einem ganzen Jahr).
Aufgrund des aggressiven und rechthaberischen Verhaltens Deiner Nachbarschaft, liegt der Verdacht nahe, daß Du überrumpelt werden sollst.
Ich empfehle Dir sehr, Dir anwaltliche Hilfe zu holen !!
- Anonymvor 7 Jahren
Wieder mal ein Beweis, dass der Mensch das egoistischste und brutalste Wesen auf Erden ist und seinen Frust jetzt an der Natur auslässt.
Für sowas könnte ich mich FREMDSCHÄMEN, auch ein Mensch zu sein.
Tja, und was soll man da jetzt tun? Den Nachbarn mal durch die Stadtverwaltung und dem Naturschutzbund ordentlich die Leviten lesen lassen.
Denn so wie man mit Bäumen umgeht, so würde man´s auch mit den eigenen Kindern, wenn die mal net gehorchen oder so aufwachsen, wie man sich´s vorgestellt hat.
Und nein, du musst gar nichts bezahlen. Du hast für Sauerstoff auf der Welt durch DEINE Bäume beigetragen, hast nichts Schlechtes getan, da du die Natur anscheinend noch zu schätzen weisst.
Deine Nachbarn aber nicht. Darum ruf die Stadt an, die sollen Jemanden vorbeischicken, der das Ganze begutachtet.
Und wenn die Nachbarn Pech haben, wird ein Maschendrahtzaun gebaut (auf ihre Kosten), so dass diese Bäume dann auf deinem Grundstück sind.
Und wenn sie baum-und-naturlos leben wollen, dann müssen sie in ein steriles Wohnhaus mitten in die Stadt ziehen, wo sie Abgase einatmen können und mit Pflanzen nix mehr zu tun haben brauchen.
DR sind mir egal.
Inanna
- Ralf E <><Lv 7vor 7 Jahren
Vor allem mal bei der Stadtverwaltung anfragen. Bäume darf man nicht "einfach so" fällen.
- chrissyLv 4vor 7 Jahren
Ich weiß nicht, wo Du wohnst, aber es kann sein, dass es in Deiner Gemeinde / Stadt eine Baumschutzordnung gibt, dann darf nicht gefällt werden, außer die Bäume sind krank und stellen eine Gefährdung dar.
Jetzt darf auf gar keinen Fall gefällt werden, wegen der Vogelbrut. Erst ab 1ten Oktober wieder.
Dies ist ein Bundesgesetz und wer dagegen verstößt, darf blechen und das nicht zu knapp.
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- vor 7 Jahren
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/faellung... wäre ein kommunales Beispiel dafür was bei Baumfällungen zu beachten sein kann. Du solltest dich mal bei deiner Kommunalverwaltung informieren inwiefern so eine "Baumbeseitigung" überhaupt statthaft ist und da nachforschen was du da zugunsten deiner Bäume auslegen kannst ;)
- W5_K2Lv 4vor 7 Jahren
Ich gehe man davon aus, dass ihr damals keinen schriftlichen Vertrag gemacht habt, der auch Regelungen für die Zukunft enthält.
In 20 Jahren kann aus einem kleinen Bäumchen ein ganz schön großer Baum werden, der dann z. B. das Grundstück erheblich beschattet, durch Wurzelwuchs die Blumenbeete oder Pflasterwege beeinträchtigt, durch seine Zweige die Aufstellung eines Gartenhäuschens verhindert oder einfach nur die schöne Aussicht weg nimmt. Oder man ist in den 20 Jahren selbst so alt geworden, dass man es körperlich nicht mehr schafft, das Laub weg zu räumen. Es kann, trotz früherer einvernehmlicher Anpflanzung, viele Gründe geben, dass einer der Beteiligten nach 20 Jahren die Bäume nicht mehr haben möchte.
Sind die Bäume denn wirklich mittig auf der Grenze gepflanzt worden? Dann ist das ein Problem. Generell hat jeder Nachbar das Recht, den Überwuchs auf seinem Grundstück (evtl. nach vorheriger Aufforderung an den Nachbarn) zu entfernen. In eurem konkreten Fall hieße das: Der Nachbar dürfte die Bäume in der Mitte (Grenzlinie) durchsägen und seine Hälfte entfernen. Das macht natürlich Null Sinn.
Andererseits schreibst du, du hättest dich darum gekümmert, dass die Äste auf dem Nachbargrundstück abgeschniten werden. Also doch nicht grenzmittig gepflanzt? Dann ist der exakte Grenzverlauf die Linie für den Astabschnitt zum Nachbarn!
Sollte der Nachbar nachweisen können, dass er durch die Bäume eine der oben beschriebenen Beeinträchtigungen erfährt, kann er von dir die Baumfällung (oder zumindest Kopfschnitt bzw. Kappung) fordern.
Baumschutzsatzungen gibt es nicht in jedem Bundesland und vor allem nicht in jeder Kommune, also kann auch kein generelles Fällverbot unterstellt werden (bitte bei eurer zuständigen Verwaltung oder Unteren Naturschutzbehörde erfragen). Das Fällen von Bäumen ist aber im Allgemeinen während der Vogelbrutzeit verboten.
Letztendlich kann auch ich nur erstmal die offene Aussprache mit dem Nachbarn empfehlen.
- Anonymvor 7 Jahren
Ihr habt also zusammen diese Bäume gepflanzt, habt Ihr auch einen Vertrag gemacht welcher Baum wem von Euch gehört?
Wohl kaum.
Also würde ich sagen, dass die Nachbarin DEINE Bäume ausgerissen hat und nicht ihre eigenen.
Den Rechtsanwalt möchte ich kennenlernen der da etwas dagegen machen kann.
Aber zuerst genau ausmessen wie die Grenze verläuft.
Entschuldigung, aber alle Tassen der Reihe nach habt Ihr nicht...
- MaritaLv 7vor 7 Jahren
Mit dem Förster, oder mit dem Rat der Stadt
sprechen.
Gut wäre es natürlich auch, wenn Du etwas
in den Händen hättest, als Ihr damals die Bäume
gepflanzt habt.
So einfach geht es heut zu Tge nicht mehr, einfach
die Bäume zu fällen
Das Gleiche habe ich mit einer Tanne durch, die
stand auf Unseren Grundstück, als wir einzogen.
Ich kann nur sagen, wie es bei mir war.
Das Recht stand auf meiner Seite. Ich hatte mich
vorher erkundigt und gab auch den Den Förster den
Fälltag an.
Die Tanne, die in den 30 Jahren mächtig groß war,
schlug dann auf dem Nachbars Dach ein.
Der war rasend vor Zorn und drohte mir an, nicht
nur das Fällen der Tanne, sondern auch den Schaden
an seinem Haus in Rechnung zu stellen.
Das Ganze ging vor Gericht.
Und ich ging als Sieger heraus!
LG Marita
Quelle(n): selbst erlebt - Anonymvor 7 Jahren
Bäume ausgerechnet an Grenzmarken des Grundstücks pflanzen ist immer problematisch! Wenn du dich nicht gütlich mit den Nachbarn einigen kannst (lade sie doch einfach mal zum Kaffee ein) und vielleicht die Äste der Bäume dergestalt kürzt, das keine mehr auf das Nachbargrunstück fallen, dann wird es verzwickt. Grundsätzlich darf der Nachbar keine Bäume auf deinem Grundstück eigenmächtig beschädigen oder entfernen, das ist schon mal Fact. Das kommt der Sachbeschädigung gleich und ist ein Straftatbestand. Ob du wie auch immer gezwungen werden kannst die Bäume entfernen zu müssen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich an deiner Stelle würde ein sachliches Gespräch (bei Kaffee und Kuchen) mit den Nachbarn als Mittel der Deeskalition versuchen. Ansonsten, wenn alle Stricke reissen, Anwalt konsultieren und die Sache ausfechten.