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Muss eine Immobilien-Gmbh Einkommenssteuer auf Mieteinkünfte zahlen?

Wenn man privat etwas (z.B. ein Einfamilienhaus) vermietet, muss man ja darauf in Deutschland Einkommenssteuer (ca. 42%) zahlen.

Wie ist das, wenn ich eine GmbH gründe, der die Immobilie gehört? Muss diese dann ebenfalls Einkommenssteuer darauf zahlen? Oder muss diese Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer, also insgesamt ca. 30% zahlen?

Andererseits habe ich gelesen: "Bei Vermietung fällt keine Gewerbesteuer an"

4 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Grundsätzlich spielen Mieteinnahmen eine Rolle. Das was hier an Steuern aufzuwenden ist, bringt es aber nicht. Ich würde Häuser immer in privater Hand halten.

    Es ist viel einfacher als Privatperson über die Steuererklärung das Geld wieder rein zu holen.

    Du kannst ja wenn du Häuser oder ein Haus hast nahezu alles darüber absetzen.

    Eine GmbH zu gründen wird erst ab mehreren Immobilien lukrativ.

    Interessant sind dann auch die Immobilien selber. Falls dich das Thema interessiert, und aus meiner Erfahrung, wenn Man erst mal ein Haus hat, will man schnell mehr... Schau mal hier vorbei -> http://www.aad-fondsdiscount.de/immobilien/aktuell... ,was dazu geschrieben steht.

    Kleiner Ausschnitt:

    Neben steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bieten diese Immobilien eine unverwechselbare Architektur und den Charme eines Kulturdenkmals.

    Die Häuser müssen in der Regel saniert werden. Die Kosten werden zu 100% auf die Mieten aufgeschlagen. Die Steuer kann dann beim Finanzamt geltend gemacht werden. Den Rest kannst du dir denken. :)

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Eine GMBH ist eine juristische Person .. und als solche unterliegt sie der Körperschaftsteuer ... und sie ist kraft Rechtsform Gewerbebetrieb, auch wenn sie eine Tätigkeit ausübt, die eigentlich kein Gewerbebetrieb ist ... also zBsp nur Immobilien verwaltet und vermietet ...

    Die GmbH zahlt zunächst die Gewerbesteuer, dann Körperschaftsteuer ... und wenn die GmbH Gewinne ausschüttet, dann muss sie von dem ausgeschütteten Gewinn noch die 25% Kapitalertragsteuer einbehalten... und dann unterliegt der Gewinn der GmbH nach der Ausschüttung auch einer Steuer von insgesamt rd 50% ....

    Zu deiner Eingangsbemerking : Die ESt beträgt erst ab einem bestimmten Einkommen 42% ; aber wenn Du nur ein * normales * EFH vermietest, dann ist dein Steuersatz viel niedriger ( progressiver ESt-Tarif ... )

    Noch was : Umsatzsteuer fällt auch bei der GmbH auf die Vermietung von Wohnraum grundsätzlich nicht an .....

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Vergiss nicht, dass eine GmbH verpflichtet ist, MwSt. abzuführen und dass sie Kapitalertragssteuer bei Gewinnausschüttungen an Gesellschafter einbehalten und ans Finanzamt abführen muss.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    dann musst du auf deine einkünfte aus der gmbh steuer zahlen. Zudem zahlst du die Steuer ja nicht auf die ganze Miete, sondern nur auf den Anzteil, der nach Abzug der Unkosten (Grundsteuer, Zinsen/Tilgung für Baukredite, Instandhaltung, andere Abgaben, wie z.B. den Anlieger-Anteil von Straßenbau usw) von der gezahlten Miete übrig bleibt.

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