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Stiefsohn macht meinen Eigentum kaputt, wer bezahlt den Schaden?

Mein Mann und seine Exfrau haben einen gemeinsamen Sohn (8Jahre) der jedes 2te Wochenende bei uns ist.

Er hat jetzt auch schon ein paar mal Eigentum von mir kaputt gemacht. Wir haben es zwar der Mutter gesagt doch hat sie keinerlei Interesse daran gezeigt!

Sie meinte nur da des Kind ja beim Vater ist hat er drarauf aufzupassen und es sei nicht ihr Problem wenn er meine Sachen kaputt macht für den Schaden muss der vater aufkommen weil sie sei ja nicht dabei.

Meine frage ist einfach wer jetzt wirklich für den Schaden aufkommen muss? Vater, Mutter oder beide?

19 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    So wie es ausschaut, wird dir der Schaden wohl nicht ersetzt.

    Haftung der Kinder für einen verursachten Schäden

    Das BGB enthält hierzu klare Aussagen. Kinder unter 7 Jahren haften gemäß § 828 Abs. 1 BGB überhaupt nicht. Kinder über 7 und unter 18 Jahren haften immer dann, wenn sie die nötige "Einsichtsfähigkeit" besitzen. Man muss also den individuellen Einzelfall prüfen. Dabei ist das Lebensalter ein Indiz: Je älter das Kind, desto eher bejaht ein Gericht die Haftung. So lautet der Text im § 828 BGB auszugsweise:

    Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist (...) für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

    Haftung der Eltern für ihre Kinder

    Die Frage "Haften Eltern für ihre Kinder"? kann grundsätzlich verneint werden. Trotzdem kommt für sie eine Haftung in Betracht aber eben nur bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Das Gesetz regelt im § 832 BGB die Haftung des Aufsichtspflichtigen. So haften Eltern für die Schäden, die ein unter Aufsicht Stehender einem Dritten zufügt. Auch hier ist zu prüfen, ob eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorliegt. Sind also die Eltern ihren Aufsichtspflichten ausreichend nachgekommen und haben die Kinder trotzdem einen Schaden verursacht, so können die Geschädigten keinen Anspruch gegen die Eltern geltend machen. Die Frage wäre auch noch, ob du als Stiefmutter einem Dritten gleichgestellt bist oder eben selber als Mutter anzusehen bist.

    http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/eltern-haf...

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Aufsichtspflicht des Erziehungsberechtigten: Wo war der/die?

    Ist dein Mann nicht fähig, auf sein Erzeugnis aufzupassen?

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Mutter nicht bezahlen muss, denn das Kind ist ja in diesem Fall nicht innerhalb ihres Einflussbereiches.

  • vor 7 Jahren

    Derjenige der, der die Aufsichtspflicht hat. Bei einem Umganstermin also zunächst einmal der Vater.

    Bei besonders grossem Schaden kann der Vater dies auch als Sonderaufwand geltend machen, die beide Eltern tragen. Wäre allerdings eine Musterklage, da ich keinen Fall kenne bei dem der Nicht betreuende Elternteil Sonderbedarf geltend macht.

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  • vor 7 Jahren

    Ihr solltet mal über Erziehung nachdenken.Der Gedanke über die !böse Stiefmutter" ,ist nicht von der Hand zu weisen.Versuche die Gründe für das "kaputtmachen" herauszufinden.

  • vor 7 Jahren

    Na dein Mann

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    This does not apply if he has the injury caused intentionally. Anyone who has not yet reached the age of 18, is (...) for the damage he does to another will not be liable if he does not have the necessary insight to the knowledge of responsibility in the commission of the harmful act. liability of parents for their children , the question "Incorrect parents for their children"? can generally be denied. Nevertheless there is for them a liability into consideration but only for violation of their supervisory responsibilities. The law regulates in § 832 BGB, the liability of the supervisory agents.

  • Steini
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Nun wen der Man eine Haftpfichtversicherung hat übernimt sie den Schaden.

  • Tupelo
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Dein Mann muss die CDs bezahlen,

    denn er hatte die Aufsichtspflicht,

    nicht seine Ex-Frau...

    Wenn es anders wäre, würdest Du vielen

    Frauen in die Hand spielen die ihrem Ex

    über den Kindesentzug "einen mitgeben" wollen...

    Wie gesagt, Dein Männe ist verantwortlich.

    Lasse ihn zahlen...

    Allerdings läufst Du Gefahr, dass Euer Verhältnis

    sich verschlechtert und dies der Anfang vom

    Ende Eurer Ehe ist......

  • vor 7 Jahren

    Wenn man auf Kinder nicht aufpassen kann, dann sollte man nicht unbeteiligte Leute dafür verantwortlich machen.

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