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Wielange ist es legal Lehrerentscheidungen nachträglich zu lagalisieren?
Wir hatten Anfang April einen Vorfall, in der Schule wo die Lehrer eine Erziehungsmassnahme ergriffen haben, die lt. Schulgesetz erst eine Klassenkonferenz voraussetzt.
Jetzt hat heute die Klassenkonferenz stattgefunden, und die Erziehungsmassnahme wird mit einem Eintrag in die Schulakte nachträglich legalisiert.
Versteht mich nicht falsch, ich fand die Massnahme in Ordnung, aber wie demokratisch ist es wenn weder Elternvertreter noch andere Beteiligte eine andere Entcheidung treffen können, weil es die Strafe ja schon gab.
3 Antworten
- Slovak08Lv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Demokratisch ist es, wenn diese Sofortmaßnahme im Nachhinein überprüft als rechtlich konform erklärt wird. Bei einem anderen Konferenzergebnis hätte dieser Lehrer mit schulrechlichen oder zumindest disziplinaren Maßnahmen gegen sich rechnen müssen.
- WilmaLv 4vor 7 Jahren
Apfel schreibt:
"... wie demokratisch ist es wenn weder Elternvertreter noch andere Beteiligte eine andere Entcheidung treffen können, weil es die Strafe ja schon gab."
Jeder einzelne Beteiligte hatte Gelegenheit und Macht dagegen zu stimmen.
Weiters schreibt Apfel in Kommentar zu Slovak08:
"... Wir waren drei Lehrer, der Abteilungsleiter und ich als Elternvertreter."
Schulleitung und Lehrer lieben Elternvertreter ohne ausreichendes Wissen,
ohne Rückgrat und ohne Zivilcourage.
Die Lehrer, die eine Erziehungsmaßnahme, ohne die laut Gesetz erforderliche Klassenkonferenz, zu verantworten haben, haben sich schuldig gemacht.
Apfel, du hast genickt. Du hast dich mitschuldig gemacht.
Du weißt das. Dein schlechtes Gewissen hat dich veranlasst diese Frage zu posten.
Ich kann dir leider nicht die Absolution erteilen.
Ich rate den Eltern des betroffenen Schülers zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Der Kern deiner Frage ist:
Kann Unrecht durch ein weiteres Unrecht beseitigt werden?
Du weißt die Antwort.
- aeneasLv 7vor 7 Jahren
Versteh mich nicht falsch: wie bescheuert ist das denn, wenn eine notwendige Erziehungsmassname - welche auch aus Deiner Sicht" voellig in Ordnung" war - erst durch eine Lehrerkonferenz "legalisiert" werden muss? In Situationen, in welchen sofortiges Handeln angebracht ist, sollte man nicht erst darueber konferieren muessen.