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Kann ein Vermieter dem Mieter verbieten, eine WG zu eröffnen?

A möchte mit ihrem Partner B in eine 2-Zimmer-Wohnung zusammenziehen. A unterschreibt den Mietvertrag als Hauptmieterin, B wäre dann ihr Untermieter. Kurz vor Einzug trennen sich die beiden, doch A möchte die Wohnung trotzdem beziehen und stattdessen eine WG eröffnen. Darf der Vermieter ihr das verbieten und den Mietvertrag auflösen?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Sicher kann er das verbieten und zwar mit großem Recht

  • A hat einen Mietvertrag unterschrieben, der rechtsgültig ist. Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich steht, dass eine WG erlaubt ist, kann der Vermieter dem Mieter A die Gründung einer WG verbieten.

  • vor 7 Jahren

    Nur der Hauptmieter hat das recht in der Wohnung zu wohnen. Der andere ist ein Untermieter. Solange beide beisammen sind ist das immer geduldet.

    Der Hauptmieter wäre dumm den Vertrag nicht zu kündigen. Er ist sonst für alle Mietrückstände haftbar. Eine WG kann grundsätzlich verboten werden

  • vor 7 Jahren

    Der Vermieter muss einem Untermietvertrag zustimmen. Eine WG ist kein Untermietverhältnis, sondern da muss der Vermieter mit jedem Einzelnen, der da einzieht einen separaten Vertrag abschließen.

    Stell Dir vor, A zieht aus der WG aus und löst den Mietvertrag auf. Dann würde die komplette WG unweigerlich auf der Straße sitzen.

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  • vor 7 Jahren

    Bereits einen Teil der Wohnung unterzuvermieten muss der Vermieter zustimmen. Für eine Wohngemeinschaft trifft das erst recht zu.

  • vor 7 Jahren

    das möchte kein Vermieter ist doch klar,..

  • vor 7 Jahren

    Hier gibt es nur eine richtige Antwort:

    Es hängt von deinem Mietvertrag ab.

    Nur was darin steht hat Gültigkeit. Ist dort von einem Verbot von Untermiete oder einer Einverständnisvorderung durch den Vermieter die Rede ist hast du eher schlechte Karten.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Einw WG zu zweit ist immer möglich.

    In Deinem beschriebenen Fall ist A der alleinige Mieter.

    Er nimmt nun B in seine Wohnung mit auf und nennt ihn der Außenwelt - so auch dem Vermieter gegenüber - seinen "Lebensgefährten".

    Das kann der vermieter NICHT verbieten.

    Was A und B untereinander für finanzielle Absprachen haben geht Niemand etwas an.

    A ist und bleibt der alleinige Mieter.

    Schmeißt er den B raus, hat er sich eben von seinem "Lebensgefährten" getrennt und nimmt einen Neuen, den C in seine Whg. auf, same procedure as last year, Mr. Vermieter.

    Und niemand sieht eine Vermietung an 2 oder gar eine WG.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    ja

    hinterher wohnen 50 pakis bei euch und sowas möchte kein vermieter

  • Tupelo
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Ich sehe es so:

    Eigentlich muss er nicht zustimmen, denn

    die Voraussetzungen haben sich geändert.

    Zieht aber nur eine Person zuzüglich ein, wird

    er wahrscheinlich nichts dagegen haben, denn

    ursprünglich ging es ja um zwei Personen.

    Aber Du wirst seine Zustimmung einholen müssen.

    Bei mehr als zwei Personen wird er wegen der

    Größe der Wohnung eher nicht zustimmen......

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